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Donnerstag, 15. Juni 2017

Schwerer Verkehrsunfall mit zwei Motorrädern - Zwei Rettungshubschrauber im Stadtgebiet-



   Hattingen (ots) 



   Am heutigen Donnerstag ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall 
im Wodantal. Die beiden beteiligten Motorradfahrer wurden dabei 
schwer verletzt. Die alarmierte Feuerwehr unterstützte zunächst bei 
der Versorgung der Verletzten. Im weiteren Verlauf streuten die 
Einsatzkräfte die auslaufenden Betriebsmittel ab. Zum Transport eines
Verletzten wurde der Rettungshubschrauber Christoph 8 angefordert. 
Hier übernahm die Feuerwehr die Landeplatzsicherung. Nachdem beide 
Patienten durch Rettungswagen bzw. Rettungshubschrauber in umliegende
Krankenhäuser verbracht wurden, konnten die verunfallten Zweiräder 
abgeschleppt und die Straße gereinigt werden. Noch während des 
laufenden Einsatzes kam es vor der Einsatzstelle zu einem weiteren 
Unfall. Hier verletzte sich eine Motorradfahrerin leicht. Die 
Erstversorgung übernahmen die Einsatzkräfte der Feuerwehr bis zum 
Eintreffen des angeforderten Rettungswagens. Im Einsatz waren hier 
der Löschzug Elfringhausen sowie die Hauptwache. 




Der Löschzug Mitte unterstütze beim Transport weiteren Materials zur Einsatzstelle. Vor 
diesem Einsatz waren die hauptamtlichen Kräfte bereits zur 
Landeplatzsicherung des Rettungshubschraubers Christoph 9 alarmiert 
worden. In der Innenstadt kam es zu einem medizinischen Notfall. Da 
der bodengebundene Notarzt sich bereits in einem Paralleleinsatz 
befand, wurde der Notarzt aus der Luft angefordert. Der 
Rettungshubschrauber landete auf einer Wiese an der Blankensteiner 
Straße. Von dort transportierte die Feuerwehr den Notarzt zur 
Einsatzstelle und sicherte auch dort den Landeplatz ab. Einen 
weiteren Einsatz für den Löschzug Elfringhausen gab es am Nachmittag.
Hier rückte die First-Responder-Einheit zur Felderbachstraße aus. 
Hier gab es einen medizinischen Notfall. Die speziell ausgebildeten 
Einsatzkräfte betreuten die erkrankte Person bis zum Eintreffen des 
Rettungsdienstes.



Bericht / Foto:
Feuerwehr Hattingen
Jens Herkströter

Fronleichnamsprozession in Ophoven



Fronleichnamsprozession am 15. Juni 2017 in Ophoven

Vor einer herrlichen Kulisse - der Pfarrkirche St. Marien Ophoven und unter freiem Himmel auf dem  Bleekplatz vor der ehemaligen Ophovener Schule fand am Donnerstag morgen die heilige Messe statt.

 Im Anschluss zog die Prozession durch den Ort.

Wie in den vergangenen Jahren gab es wieder eine Kinderprozession, zu der besonders die Kommunionkinder in ihrer Festkleidung eingeladen waren.

Fotos der Fronleichnamsmesse gibt es in unserer Galerie  (hier klicken)


Fotos / Bericht:
Heldens / westreporter

Heinsberg Karken - Unfall mit Trike - 2 schwerverletzte Personen




Heinsberg Karken

Einen schweren Unfall mit zwei schwer verletzten Personen gab es am heutigen Donnerstag in der Ortseinfahrt von Karken (aus Heinsberg kommend)

Auf der Roermonderstrasse wollte offenbar eine Dame in die Strasse „Karkener Haag“ abbiegen und übersah dabei ein „Trike“

Die beiden Personen auf dem 3 Rad kamen zu Fall und verletzten sich schwer.
Die Roermonder Str. wurde in Höhe des Unfallortes voll gesperrt



Fotos der Einsatzstelle gibt es in unserer Galerie - hier klicken


Fotos / Bericht
Heldens / westreporter

Regulierte Meinungsfreiheit Sind Menschenrechte durch Algorithmen zu schützen?




(Diese Einladung auf der ROG-Webseite: http://ogy.de/qcum)
ACHTUNG, GEÄNDERTER ORT!

Die Humboldt-Viadrina Governance Platform lädt in Kooperation mit Reporter ohne Grenzen zur zweiten Veranstaltung in der Diskussionsreihe "Menschenrechte und Governance im digitalen Raum" ein

am Montag, 19. Juni 2017,
um 18.30 Uhr.
Ort: Der Tagesspiegel,  
Askanischer Platz 3 (am Anhalter Bahnhof), 10963 Berlin.

In unserer vernetzten Welt ist der Algorithmus zum Synonym für Chancen und Gefahren der Digitalisierung gleichermaßen geworden. Mit Algorithmen können soziale Netzwerke aus einer Flut von Informationen genau die Nachrichten heraussuchen, die User interessieren. Gleichzeitig kann ein Algorithmus zum mächtigen Zensurinstrument umfunktioniert werden, indem bestimmte Nachrichten automatisch blockiert oder aus Suchergebnissen systematisch herausgefiltert werden. 

Im Fokus der Veranstaltung stehen folgende Fragen: Wie kann eine Governance im digitalen Bereich aussehen, die Menschenrechte und grundlegende Freiheitsrechte wie Pressefreiheit miteinbezieht? Welche Chancen und Risiken bringt das Internet für die Grund- und Freiheitsrechte mit sich, wenn gleichzeitig Sicherheit und Glaubwürdigkeit von NGOs, Unternehmen und Regierungen im Netz geschützt bleiben sollen? 

Ablauf:
18:30 Uhr - Begrüßung 

18:35 Uhr - Kurze Einführung in das Thema: DANIEL MOSSBRUCKER, Referent für Internetfreiheit, Reporter ohne Grenzen

18:50 Uhr – Panel- & Publikumsdiskussion:
ULRICH KELBER, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
JAN KOTTMANN, Leiter Medienpolitik, Google Deutschland
CHRISTIAN MIHR, Geschäftsführer, Reporter ohne Grenzen
LORENA JAUME-PALASI, Mitbegründerin, Algorithm Watch

Moderation: ANJA MIHR, Leitung, Center on Governance through Human Rights der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform

20:30 Uhr - Ausklang und Ende der Veranstaltung
Bitte melden Sie sich bis zum 16. Juni 2017 unter events@governance-platform.org an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.



Pressekontakt: 
Reporter ohne Grenzen

Aachen: Autofahrer prallt gegen Baum - Ursache unklar



   Aachen (ots)


   Heute Vormittag (14.06.2017, 06.31 Uhr) verunglückte ein 
31-jähriger Autofahrer aus Bochum auf der Schleidener Straße. Der 
Mann war mit seinem BMW in Richtung Himmelsleiter unterwegs, als sein
Fahrzeug in einer Linkskurve, plötzlich und ohne erkennbaren Grund, 
nach rechts von der Fahrbahn abkam und frontal gegen einen Baum 
prallte, so die Schilderung zweier Zeugen.

   Der Mann wurde bei dem Unfall in seinem Fahrzeug eingeklemmt und 
musste  von der Feuerwehr geborgen werden. Nach ersten Einschätzungen
verletzte er sich jedoch nur leicht. Ein Krankenwagen brachte ihn 
vorsorglich in ein Krankenhaus.

   Für die Zeit der Unfallaufnahme war die Schleidener Straße in 
beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.

   Hinweise auf Drogen- oder Alkoholkonsum liegen nicht vor. Wie es 
zu dem Unfall kam ist derzeit noch unklar; das Verkehrskommissariat 
hat die Ermittlungen aufgenommen. 


    Polizei Aachen

Tödlicher Messerstich in Bellheim am 26.02.2017



 Antragsschrift im Sicherungsverfahren zum Landgericht Landau

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 32-jährigen Mann eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren bei dem Landgericht – Schwurgericht - Landau mit dem Ziel eingereicht, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 26.02.2017 in Bellheim im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Menschen heimtückisch getötet zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Beschuldigte am frühen Morgen des 26.02.2017 aus nichtigem Anlass in eine Auseinandersetzung mit einem 21-jährigen Mann, den er kurz zuvor in einer Diskothek kennengelernt hatte, geraten sein. Im Zuge dieser Auseinandersetzung soll der Beschuldigte – für sein Opfer nicht erkennbar - ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 9 Zentimetern gezogen und damit mit Wucht in den Halsbereich seines Kontrahenten gestochen haben. Der 22-Jährige verstarb kurze Zeit später aufgrund der ihm zugefügten massiven Verletzung. 
Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich war. Da nach den Erkenntnissen des Sachverständigen vom Beschuldigten aufgrund seiner Erkrankung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, strebt die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. 
Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor aufgrund einer ermittlungsrichterlichen Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden.


Hintergrundinformationen:
Hat jemand im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen oder kann nicht ausgeschlossen werden, dass er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig  gewesen ist, kann er für die ihm vorgeworfene Tat nicht bestraft werden (Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld).
Gegen den Beschuldigten, der eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (oder der verminderten Schuldfähigkeit) begangen hat, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Maßregel der Besserung oder Sicherung angeordnet werden. Zu diesen Maßregeln gehört auch die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs.

§ 63 des Strafgesetzbuchs lautet wie folgt: 
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren (§ 413 Strafprozessordnung) kann für einen schuldunfähigen Beschuldigten die selbständige Anordnung einer Maßregel beantragt werden. Die Antragsschrift ersetzt die sonst übliche Anklageschrift.

§ 413 Strafprozessordnung lautet wie folgt: 
Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).

ROG: 25 Jahre Haft für mutmaßlichen Informant – Türkische Justiz muss Urteil aufheben




(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://t1p.de/jv4e)

14.06.2017 – Reporter ohne Grenzen ist schockiert über das Urteil eines türkischen Gerichts gegen den CHP-Abgeordneten und mutmaßlichen Informanten Enis Berberoglu. „Mit dieser Entscheidung zeigt die türkische Justiz erneut ihre Geringschätzung für Pressefreiheit. Die lange Haftstrafe dient einzig und allein dazu, Journalisten und ihre potenziellen Informanten abzuschrecken“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Das skandalöse Urteil gegen Berberoglu muss sofort aufgehoben werden.“

Ein Gericht in Ankara verurteilte Berberoglu am Mittwoch laut Medienberichten wegen angeblicher Spionage zu 25 Jahren Haft. Er soll ein Video über Waffenlieferungen an die oppositionelle Zeitung Cumhuriyet weitergegeben haben (http://t1p.de/jsnx). Diese hatte Ende Mai 2015 Indizien für eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an Waffenlieferungen an Islamisten in Syrien veröffentlicht. 

Nach der Veröffentlichung wurden der damalige Chefredakteur der Zeitung, Can Dündar, und der Ankara-Korrespondent Erdem Gül Ende November 2015 verhaftet und saßen drei Monate in Untersuchungshaft (http://t1p.de/m19k). Im Mai 2016 wurden Dündar und Gül wegen vermeintlicher Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen zu fünf Jahren und zehn Monaten bzw. zu fünf Jahren verurteilt (http://t1p.de/x4yn). Gegen das Urteil haben beide Berufung eingelegt.

Berberoglu sitzt für die sozialdemokratische Partei CHP im Parlament. Seine Immunität wurde jedoch aufgehoben (http://t1p.de/u2ub).





Gegen Dündar, Gül und Berberoglu läuft zudem ein Verfahren wegen angeblicher Unterstützung einer terroristischen Organisation. Ein Datum für den Prozess steht noch nicht fest. 

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 155 von 180 Staaten. Mehr zur Lage der Journalisten vor Ort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.


Pressekontakt: 
Reporter ohne Grenzen

Fotofahndung: Marko H. aus Friedewald wird vermisst




   Bad Hersfeld (ots) -Friedewald 

Bereits seit dem 14. Mai 2017 wird der 36-jährige 
Marko H. aus Friedewald vermisst. Nachdem die Suche nach ihm 
durch Angehörige und Behörden bisher erfolglos war, wird nun die 
Öffentlichkeitsfahndung nach ihm eingeleitet. Herr H. ist etwa
165 Zentimeter groß und schlank. Er hat dunkle, kurz geschnittene 
Haare und spricht Deutsch ohne auffallenden Akzent, aber meist leise 
und langsam. 


Zuletzt war er bekleidet mit einem hellgrauen, bzw. 
grün-beige karierten Pullover, blauer Jeanshose und grauen 
Joggingschuhen. Er hat eine Narbe im Kinnbereich und führte einen 
hellbeigen Stoffbeutel und einen schwarzen Stockschirm mit sich. Herr
H. ist auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten 
angewiesen und könnte sich in einer lebensbedrohlichen Situation 
befinden.

   Hinweise bitte an die Polizeidirektion Hersfeld-Rotenburg unter 
Telefon 06621/932-0, jede andere Polizeidienststelle oder die 
Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

 Polizei Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld, Rotenburg)

Oberbilk - Verdacht des versuchten Tötungsdelikts



52-jähriger mutmaßlicher Tatverdächtiger nach Fenstersturz gestorben
- 80-jähriger Verletzter außer Lebensgefahr - Mordkommission
ermittelt

   Düsseldorf (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der 
Staatsanwaltschaft und der Polizei Düsseldorf


   Mittwoch, 14. Juni 2017, 5.20 Uhr

   Nach einer zunächst unklaren Lage heute Morgen bei einem Einsatz 
auf der Kölner Straße hat eine Mordkommission der Düsseldorfer 
Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft sofort die Ermittlungen 
aufgenommen. Einsatzkräfte hatten einen Schwerverletzten in einer 
Wohnung sowie einen Leblosen auf dem Gehweg vor dem Haus gefunden.

   Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen griff der 52-jährige 
Tatverdächtige zur Tatzeit den 81-jährigen Lebensgefährten seiner 
83-jährigen Mutter in der Küche der gemeinsamen Wohnung unvermittelt 
an und verletzte ihn durch Schläge und Tritte schwer. Anschließend 
ging der Tatverdächtige in sein Zimmer und schloss die Tür. Während 
die Mutter den Rettungsdienst alarmierte und sich um ihren 
Lebensgefährten kümmerte, sprang der Tatverdächtige nach den 
bisherigen Ermittlungen aus dem Fenster seines in der fünften Etage 
liegenden Zimmers. Er stürzte durch einen Baum hindurch auf den 
Gehweg der Kölner Straße. Hierbei zog er sich tödliche Verletzungen 
zu. Nach Abschluss der heutigen Obduktion haben sich keine Hinweise 
auf eine Fremdeinwirkung bezüglich des Sturzes ergeben. Es liegen 
Erkenntnisse über eine psychische Vorerkrankung des Tatverdächtigen 
vor. 





Der 81-jährige Geschädigte wurde mit lebensbedrohenden 
Verletzungen in eine Klinik gebracht. Die Mutter wird seelsorgerisch 
betreut. Während des Einsatzes von Feuerwehr und Polizei musste die 
Kölner Straße zwischen Kruppstraße und Ellerstraße bis gegen 7.30 Uhr
gesperrt werden. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Angriff auf den 
Stiefvater derzeit als versuchtes Tötungsdelikt, wobei wegen des 
Todes des Stiefsohnes von einem absoluten Verfahrenshindernis 
auszugehen ist. Die Ermittlungen dauern an


    Polizei Düsseldorf