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Samstag, 14. Januar 2017

Neuss: Offenbar verwirrter Mann verletzt Passanten



   Neuss (ots) 

Am Freitag (13.1.), gegen 13 Uhr, gingen bei der
Polizei gleich mehrere Notrufe ein, weil ein offenbar verwirrter Mann scheinbar wahllos auf Passanten eingeschlagen hatte. An einer Bushaltestelle am Neusser Bahnhof verletzte der Verdächtige eine junge Frau durch einen Schlag ins Gesicht. 


Auf der Furth erlitt ein
54-jähriger Neusser durch den bis dato Unbekannten eine Platzwunde am
Kopf, die eine Behandlung im Krankenhaus notwendig machte. Im
Folgenden kam es noch zu einer gefährlichen Situation, als der
Angreifer im Bereich Theodor-Heuss-Platz plötzlich vor einen Bus trat
und beinah erfasst wurde. Zeugen beschrieben den Tatverdächtigen als
dunkelhäutig, bekleidet mit einer dicken, schwarzen Jacke. Beamte der
Polizeiwache Neuss konnten die beschriebene Person am Hauptbahnhof
Neuss festnehmen. 





Da sich bei dem 26-Jährigen Hinweise auf eine
mögliche psychische Erkrankung ergaben, wurden ein Arzt und das
Ordnungsamt hinzugezogen, die den Verdächtigen in eine psychiatrische
Fachklinik einwiesen. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats
dauern an.



  Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

Schwerer Verkehrsunfall in der Mönchengladbacher Innenstadt, 6 Personen verletzt


   

Mönchengladbach (ots) 


Polizei und Feuerwehr sind zur Zeit mit
einem Großaufgebot an der Kreuzung Theodor-Heuss-Straße /
Korschenbroicher Straße vor Ort. Hier kam es gegen 18:52 Uhr zu einem
Zusammenstoß zwischen zwei PKW. Der Kreuzungsbereich ist gesperrt.
Die Rettungsarbeiten dauern an.



 Polizei Mönchengladbach

Gemeinsamer Einsatz der Aachener Polizei, der Stadt Stolberg und des Zolls - diverse Kontrollen zur Bekämpfung von ordnungsrechtlichen Verstößen und der Betäubungsmittelkriminalität



   Stolberg (ots)

Von Freitagabend bis nach Mitternacht waren mehr
als vier Dutzend Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Stolberg,
der Feuerwehr, des Hauptzollamtes Aachen und der Aachener Polizei
gemeinsam im Bereich der "Stolberger Mühle" unterwegs und führten in
ihren Zuständigkeitsbereichen diverse Kontrollen an rund zwanzig
Örtlichkeiten durch. Die Rauschgiftkriminalität als auch die oft
damit verbundene Straßenkriminalität beeinträchtigt das
Sicherheitsgefühl der Bürger und Bürgerinnen im Bereich der
"Stolberger Mühle" teilweise erheblich, zudem kommt eine Vielzahl von
diversen Verstößen im Gaststättengewerbe. Dieser Entwicklung tritt
die Aachener Polizei gemeinsam mit der Stadt Stolberg entgegen und
reagiert auch nach Hinweisen aus der Bevölkerung erneut auf die
Situation. So kontrollierten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der
Feuerwehr und des Zollamtes diverse Gaststätten, Sisha- Bars und
Spielhallen rund um die Salmstraße und den Mühlener Markt; steuer-
und baurechtliche sowie weitere Ordnungsverstöße wurden festgestellt
und geahndet. Die Beamten der Polizei waren hier unterstützend tätig.
Zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität konzentrierten sich
die Polizisten an mehreren Stellen auf die Kontrolle von Personen als
auch von Fahrzeugen. Besonders im Visier hatten die Beamten dabei die
Salmstraße als auch den Bereich um das Parkhaus in der Kupferstraße.
Ein mit Haftbefehl gesuchter 19- jähriger Mann ging den Beamten dabei
ins Netz und wurde festgenommen. Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz wurden nicht festgestellt. 





Bei allen Maßnahmen
wurden insgesamt mehr als vierzig Personen angetroffen und überprüft.
Die Polizei Aachen und ihre Ordnungspartner werden auch in Zukunft
gemeinschaftlich Aktionen dieser Art planen und durchführen, um das
Sicherheitsgefühl der Stolberger und Stolbergerinnen weiter zu
stärken und Straftaten und andere Verstöße wirkungsvoll zu bekämpfen.



  Polizei Aachen

LKW Unfall auf der Bundesstraße 62 in Alsfeld Angenrod



   Fulda (ots) 


Gegen Mitternacht ereignete sich heute auf der B 62
im Alsfelder Ortsteil Angenrod ein LKW Unfall. Vermutlich aufgrund von Straßenglätte geriet der Sattelauflieger ins Rutschen und durchbrach ein Brückengeländer.

Da auch die Gefahr bestand, dass das
Fahrzeug von der ca. 3 bis 4 Meter hohen Brücke abrutscht, erfolgte
zunächst eine Sicherung durch die Feuerwehr Angenrod bevor der LKW
durch einen Bergekran wieder auf die Fahrbahn gezogen werden konnte.
Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. 




Es entstand jedoch ein
hoher Sachschaden (120.000 EUR Schaden LKW, 50.000 EUR Schaden an der
Brücke) Im Zuge der Bergungsarbeiten kam es kurzzeitig zu Sperrungen
im Bereich der Unfallstelle.

  Polizeipräsidium Osthessen - Fulda (Hünfeld, Hilders)

Kreis Heinsberg: News am Samstag


   

Erkelenz   -   Einbruchsdiebstahl

   Am 13.01.2017, zwischen 16:30 Uhr und 18:55 Uhr, gelangten bislang
unbekannte Täter von der Rückseite auf das Grundstück eines
freistehenden Einfamilienhauses an der Straße Am Kleinen Feld und
schlugen die Scheibe der Terrassentür ein. Im Haus durchsuchten sie
sämtliche Räumlichkeiten und Behältnisse. Ob etwas entwendet wurde,
stand zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme noch nicht fest.




   Übach-Palenberg   -   Diebstahl eines LKW-Anhängers

   In der Zeit vom 12.01.2017, 18:00 Uhr, bis zum 13.01.2017, 10:30
Uhr, koppelten unbekannte Täter von einem Zugfahrzeug, das auf der
Hedwigstraße abgestellt war, den Anhänger ab und entwendeten diesen.
Auf dem Anhänger befand sich ein Minibagger.



Kreispolizeibehörde Heinsberg

Steinmeier in Kolumbien: Außenminister muss Versäumnisse im Friedensprozess ansprechen



(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://t1p.de/3j0s)

13.01.2017 - Anlässlich des Besuches von Frank-Walter Steinmeier in Kolumbien fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) den Außenminister auf, die Versäumnisse im Friedensprozess anzusprechen. Die im Friedensabkommen vereinbarten Regelungen zum Schutz der Pressefreiheit müssen sofort umgesetzt und auf weitere illegale Gruppen ausgeweitet werden. Seit Inkrafttreten des Abkommens hatten zuletzt Drohungen und Schikane gegen Journalisten insbesondere von Seiten paramilitärischer Gruppen zugenommen. Diese Gruppen sind nicht am Friedensprozess beteiligt.

„Während die Weltöffentlichkeit sich vor allem auf den Friedensprozess mit den FARC konzentriert, werden Journalisten insbesondere  von paramilitärischen Gruppen vermehrt bedroht“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Drohungen gegen Journalisten müssen ernstgenommen werden, um die anhaltende Selbstzensur zu bekämpfen. Wir fordern die kolumbianische Regierung auf, den Friedensprozess auf die übrigen illegalen Gruppierungen auszuweiten, um einen umfassenden Schutz für Journalisten zu gewährleisten.“

In den vergangenen Monaten verübten paramilitärische Gruppierungen vermehrt  Anschläge auf Menschenrechtsaktivisten (http://t1p.de/4ti8). Riskant ist dieser Anstieg auch für Journalisten: Der Kolumbianische Journalistenverband und ROG-Partnerorganisation FECOLPER (Federación Colombiana de periodistas) beobachtet vermehrte Drohungen gegen Journalisten, die zu Angriffen auf Aktivisten berichten und diese interviewen. So musste ein Journalist kürzlich die Region Catatumbo verlassen und untertauchen: Er hatte über die Ermordung mehrerer Führer von Bauernorganisationen berichtet und wurde anschließend massiv bedroht und verfolgt.

VERMEHRT DROHUNGEN GEGEN JOURNALISTEN

Neben der Berichterstattung über Anschläge existieren noch weitere Themen, die riskant für Journalisten sind. So sah sich das unabhängige Nachrichtenportal Onda Opita gezwungen, seine Webseite nach Morddrohungen zu schließen. Die Seite hatte in einem Artikel beschrieben, dass der Bürgermeister der Stadt Neiva Stadträte bestochen haben soll. Daraufhin rief dieser auf seiner privaten Facebookseite zu Übergriffen auf das Portal auf (http://t1p.de/t9sy). Auch die Journalistin Lucy Flórez erhielt Todesdrohungen, nachdem sie über eine kranke Abgeordnete berichtet hatte (http://t1p.de/coij).

Zudem entschied der Oberste Gerichtshof von Bogotá im Dezember in dritter Instanz, die Anschuldigungen wegen illegaler Überwachung von Journalisten gegen den Ex-Geheimdienstmitarbeiter José Miguel Narváez fallenzulassen. Damit hebt der Gerichtshof das Urteil gegen Narváez auf, der in erster und zweiter Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. Eine Begründung lieferten die Richter bislang nicht (http://t1p.de/xx5g).

SELBSTZENSUR GRÖSSTE GEFAHR FÜR DIE PRESSEFREIHEIT

Journalisten sind auch weiterhin willkürlicher Schikane von Staatsvertretern ausgesetzt. So hielt etwa die Militärpolizei Pressevertreter im Vorfeld einer Pressekonferenz auf der Insel San Andrés nachts an einem Flughafen grundlos fest (http://t1p.de/huum). Sie durchsuchten mehrere Journalisten stundenlang  und verweigerten ihnen den Besuch der Toilette sowie den Zugang zu Nahrungsmitteln und Getränken. Die Schikanen gingen soweit, dass die Pressevertreter schließlich gemeinsam entschieden, die Reise abzusagen.

Aber das größte Problem ist nach wie vor die weit verbreitete Selbstzensur. So wurde nun zwar ein Abkommen mit den FARC-Rebellen geschlossen – die zweitgrößte Guerilla ELN agiert jedoch weiter insbesondere in den ländlichen Regionen. ELN-Kämpfer hatten so unter anderem im Mai drei Journalisten entführt (http://t1p.de/7e5z). Die Friedensgespräche zwischen der ELN und der kolumbianischen Regierung waren zuletzt von blutigen Anschlägen der Rebellen überschattet und zeitweise ausgesetzt worden (http://t1p.de/4txv).

Die größte Gefahr geht weiterhin von paramilitärischen Verbänden aus. Nun, da mit der Demobilisierung der FARC in den ländlichen Regionen gewissermaßen ein Gegengewicht entfällt, befürchtet FECOLPER einen weiteren Anstieg der Drohungen gegen Journalisten. Um der Selbstzensur entgegen zu treten, gründeten Journalisten und Vertreter der Zivilbevölkerung Ende 2016 die „Liga gegen das Schweigen“ (http://t1p.de/wwbp).

Ein weiteres Problem sieht FECOLPER in dem fehlenden Vertrauen in den Staat. Aufgrund der verbreiteten Straflosigkeit würden Journalisten Drohungen gegen sie oft nicht öffentlich machen. Aktuell jährt sich etwa der Mord an Guillermo Cano, Chefredakteur der Tageszeitung El Espectador, welcher seit 30 Jahren straflos ist (http://t1p.de/yp0h). Auch die Angeklagten im Mordfall der Journalistin Flor Alba Nuñez, die 2015 in der südlichen Stadt Pitalito erschossen wurde, werden laut FECOLPER demnächst vermutlich aus Mangel an Beweisen aus der Haft entlassen.

Selbst das staatliche Schutzprogramm für  bedrohte Journalisten bietet keine Garantie für Pressefreiheit. So standen die Personenschützer zuletzt im Verdacht, die von ihnen begleiteten Journalisten zu überwachen und bedrohen (http://t1p.de/m4m5). Das nationale Komitee der Journalisten, die Opfer des Konfliktes wurden, forderte die Regierung im Dezember 2016 mit einem Ultimatum auf, den Schutz und die Entschädigung von betroffenen Journalisten zu garantieren  (http://t1p.de/wsvj).

UMSETZUNG DES FRIEDENSPROZESSES ZULETZT VERZÖGERT

Anfang Oktober war die erste Version des Friedensabkommens in einem Referendum mit knapper Mehrheit von 50,21 Prozent abgelehnt worden (http://t1p.de/hf1q). Eine überarbeitete Version, die auch die Kritik der oppositionellen Gruppen berücksichtigte, wurde am 30. November vom Parlament verabschiedet (http://t1p.de/vwd2). Am 13. Dezember beschloss das Verfassungsgericht daraufhin Sondervollmachten, die die Umsetzung des Friedensvertrages – ohne weiteres Referendum – in sechs Monaten statt regulär zwei Jahren ermöglichen (http://t1p.de/jnxt). Damit begann die offizielle Umsetzung des neuen Abkommens. Analog zu den Plänen der Regierung sollten FARC-Kämpfer bereits Mitte Dezember in 20 Demobilisierungszonen umziehen. In diesen isolierten Camps sollen die Rebellen über einen Zeitraum von sechs Monaten entwaffnet und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden. Allerdings verzögerte sich die Umsetzung der Pläne, wodurch die Zonen wohl erst im Februar bereit sein werden (http://t1p.de/brgi).





Das Referendum war unter anderem an falschen Befürchtungen gescheitert, die das oppositionelle Lager unter Ex-Präsident Alvaro Uribe verbreitet hatte (http://t1p.de/fybm). In den folgenden Wochen nahmen Übergriffe und Drohungen gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten konstant zu. Organisationen wie die NGO Somos Defensores sehen einen direkten Zusammenhang zwischen der Ablehnung des Abkommens und dieser Häufung: Wer sich im Vorfeld des Referendums für die Ergebnisse des Friedensprozesses aussprach, wurde von oppositionellen Gruppen als „Fürsprecher“ der FARC betrachtet. Das Wahlergebnis stärkte somit Kritikern der FARC den Rücken (http://t1p.de/atcv).

MEDIENKONZENTRATION BEHINDERT PRESSEFREIHEIT

Ein weiteres Hindernis für die Pressefreiheit in Kolumbien ist die starke Besitzkonzentration der Medien, die Interessenkonflikte und Selbstzensur begünstigt und die Meinungsvielfalt behindert: Drei Konzerne kontrollieren durch eine Vielzahl von Publikationen und Sendern 57 Prozent des Markts für Printmedien, Fernsehen und Radio (http://t1p.de/vgss). Unter den überregionalen Medien entfallen zwei Drittel der Leser auf nur vier Zeitungen. Die beiden größten Fernsehsender machen mehr als zwei Drittel des TV-Markts unter sich aus und erwirtschaften rund 78 Prozent der gesamten TV-Werbeeinnahmen. Dies zeigen die Ergebnisse des Projekts Media Ownership Monitor, die ROG und FECOLPER im Herbst 2015 vorstellten (http://t1p.de/n7vu).

Kolumbien ist für Journalisten nach Mexiko weiterhin das gefährlichste Land des amerikanischen Kontinents. Allein seit dem Jahr 2000 wurden rund 60 Journalisten ermordet (http://t1p.de/b6zq).  Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Kolumbien auf Platz 134 von 180 Staaten (http://t1p.de/ro6x). Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Kolumbien finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/kolumbien.


Pressekontakt:


Reporter ohne Grenzen

K013 zwischen Waldenrath und Straeten - Verkehrsunfall mit Schwerverletzten



Waldenrath / Straeten

Am Freitagabend, gegen 22:36 Uhr, befuhr ein 34jähriger Gangelter mit seinem Pkw die K013 aus Richtung Waldenrath kommend in Richtung Straeten.
In einer Kurve kurz nach dem Ortsausgang Waldenrath geriet er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Pkw gegen einen Baum.


Durch den Aufprall wurden der Fahrer und seine 21jährige Beifahrerin eingeklemmt und schwer verletzt.
Nachdem die Feuerwehr die Verletzten geborgen hatte wurden sie nach notärztlicher Versorgung an der Unfallstelle den Krankenhäusern Geilenkirchen und Heinsberg zugeführt.


Dem Fahrer wurde aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eine Blutprobe entnommen.





Während der Unfallaufnahme wurde die K013 bis 01:00 Uhr gesperrt.





Einige Bilder der Einsatzstelle gibt es in unserer Galerie - hier klicken.


Bericht:
Polizei Heinsberg
Video:
Heldens / westreporter


Verfassungsbeschwerde gegen Anti-Whistleblower-Paragraf zur „Datenhehlerei“ eingereicht



(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://t1p.de/hdjy)

13.01.2017 – Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen im Strafgesetzbuch eingelegt. Der von der großen Koalition neu geschaffene Straftatbestand (§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen. Damit kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und Helfer.

Die 2015 gegründete Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die Verfassungsbeschwerde koordiniert und im Namen von netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie von sieben Journalisten und Bloggern eingereicht. Darunter sind die netzpolitik.org-Redakteure Markus Beckedahl und Andre Meister, die Investigativjournalisten Peter Hornung (NDR, Panama Papers) und Hajo Seppelt (ARD, Olympia-Doping) sowie die IT-Journalisten Holger Bleich, Jürgen Schmidt (beide vom Magazin c’t) und Matthias Spielkamp. Weitere Beschwerdeführer sind der Richter und GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer sowie ein Anwalt und ein IT-Experte, die jeweils regelmäßig investigativ arbeitende Medien beraten.

„Der Datenhehlerei-Paragraf eröffnet ein neues Einfallstor für Durchsuchungen von Redaktionen, die auf anderer Rechtsgrundlage aus guten Gründen für verfassungswidrig erklärt wurden“, sagte der GFF-Vorsitzende Buermeyer. „Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schafft. Das ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar.“

„Investigative Journalisten und Blogger dürfen nicht kriminalisiert werden, bloß weil sie ihren Job machen, mit 'Leaks' arbeiten und dadurch Machtmissbrauch oder Angriffe auf die Bürgerrechte zutage bringen“, sagte Markus Beckedahl, Chefredakteur von netzpolitik.org. „Statt die Pressefreiheit durch neue Straftatbestände wie die Datenhehlerei weiter auszuhöhlen, brauchen wir mehr Presserechte, aber diese auch für Blogger und vernetzte Redaktionen.“

„Diese absurde Vorschrift droht Whistleblower und Experten wie Juristen oder IT-Fachleute abzuschrecken, ohne deren Hilfe Journalisten und Blogger viele gesellschaftliche Missstände nicht aufdecken könnten“, ergänzte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Wenn selbst eine gefestigte Demokratie wie Deutschland Journalisten zu Kriminellen erklärt, bloß weil sie mit durchgestochenen Daten arbeiten, ist das ein verheerendes internationales Signal.“

Die Beschwerde verfassten Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), der Kölner Strafverteidiger Dr. Nikolaos Gazeas und Dr. Sebastian J. Golla (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), unterstützt von Sebastian Thess (Humboldt-Universität zu Berlin). Teilnehmer der Humboldt Law Clinic Internetrecht (HLCI) haben im Vorfeld Recherchearbeit geleistet.

PRESSEFREIHEIT MUSS AUCH FÜR BLOGGER, BÜRGERJOURNALISTEN UND HILFSPERSONEN GELTEN

Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, den Datenhehlerei-Paragrafen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklären zu lassen. So sollen die Beschwerdeführer und mit ihnen alle Journalistinnen und Journalisten vor Strafverfolgung und insbesondere vor Ermittlungsmaßnahmen wie Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Recherche-Materialien geschützt werden. Dadurch will das Bündnis nicht zuletzt verhindern, dass die neuen Vorschriften Informanten und andere journalistische Quellen einschüchtern und auf diese Weise investigative journalistische Recherchen behindern.

Die Beschwerdeführer erhoffen sich außerdem eine höchstrichterliche Klarstellung, dass der grundgesetzliche Schutz der Pressefreiheit auch für Blogger, Laienjournalisten und externe Hilfspersonen von Journalisten wie die klagenden IT-Experten und Juristen gilt. Ein klares Urteil in dieser Frage hätte auch eine internationale Ausstrahlungswirkung: Es wäre ein wichtiges Signal gegen die Bemühungen von Diktaturen und autoritären Regierungen, Bürgerjournalisten und Blogger bis in UN-Resolutionen hinein durch eine sehr enge Journalismus-Definition vom Schutzbereich der Pressefreiheit auszuklammern, um Informationen leichter kontrollieren zu können.

BIS ZU DREI JAHRE HAFT FÜR "HANDEL" MIT RECHTSWIDRIG ERLANGTEN DATEN

Der neue Straftatbestand ist seit dem 18. Dezember 2015 in Kraft; der Bundestag hatte ihn zwei Monate zuvor als § 202d StGB gut versteckt im Gesetzespaket zur Vorratsdatenspeicherung und ohne Debatte verabschiedet. Am 16. Dezember 2016 hat die GFF nun die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Finanziert wird sie von netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen sowie der GFF.

Der Datenhehlerei-Paragraf stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die jemand zuvor rechtswidrig erworben hat; es drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Norm richtet sich zwar der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Aufgrund mangelnder Sorgfalt bei der Formulierung des Gesetzes erfasst sie darüber hinaus aber auch das Sich-Verschaffen, die Überlassung und Verbreitung elektronisch gespeicherter Daten, die von Hinweisgebern („Whistleblowern“) an Journalisten weitergegeben wurden.

Hinzu kommt eine Ergänzung in Paragraf § 97 der Strafprozessordnung. Danach begründet der Verdacht auf Datenhehlerei eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot im Zusammenhang mit dem journalistischen Zeugnisverweigerungsrecht. Dies eröffnet eine gefährliche Hintertür, um Redaktionen durchsuchen und dort gefundenes Material beschlagnahmen zu können.

UNZUREICHENDER SCHUTZ FÜR INFORMANTEN UND HELFER VON JOURNALISTEN

Damit greift die neue Strafvorschrift unverhältnismäßig in die Freiheit der journalistischen Recherche ein, indem sie den Umgang mit Materialien von Whistleblowern im Grundsatz unter Strafe stellt. Ausnahmen sieht sie dem Wortlaut des Gesetzes nur für Handlungen vor, die „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen“. Dazu zählt das Gesetz insbesondere Handlungen „berufsmäßiger“ Journalisten und Journalistinnen.

Diese Ausnahmen sind schon für Journalisten lückenhaft, da sie nebenberufliche oder auch aus privatem Interesse handelnde Berufsjournalisten nicht einschließen. Noch unzureichender ist der Schutz für externe Experten wie Anwälte oder IT-Fachleute, wie sie von Journalisten bei der Sichtung und Bewertung geleakter Daten regelmäßig zu Rate gezogen werden.

Schwerer als die Gefahr einer tatsächlichen Verurteilung von Journalisten wegen des Entgegennehmens oder der Weitergabe geleakter Daten wiegt dabei das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen bis hin zu Durchsuchungen: Sie würden das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und ihren Informanten schwer beeinträchtigen und damit die journalistischen Recherchemöglichkeiten schwächen.

Diese einschüchternde Wirkung greift schon, ohne dass es bereits zu konkreten Ermittlungen gekommen wäre. Allein die Möglichkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen führt dazu, dass Informationsquellen für Journalisten versiegen und dass die Arbeit mit zugespielten Informationen erschwert wird. Denn schon jetzt weigern sich Informanten, geleaktes Material zu übergeben und damit einer unabhängigen Prüfung zugänglich zu machen. Ebenso sind beispielweise externe IT-Experten schwerer als zuvor zur Auswertung zugespielter Daten zu gewinnen, weil sie Strafverfolgung fürchten.

BEISPIELE: RECHERCHEN ZU GEHEIMDIENSTEN, PANAMA PAPERS, OLYMPIA-DOPING

Die Beschwerdeführer machen die Gefahr geltend, sich oder ihre Informanten und Helfer durch den Datenhehlerei-Paragrafen bei künftigen typischen Recherchen dem Risiko einer Strafverfolgung auszusetzen. So thematisieren und veröffentlichen die netzpolitik.org-Redakteure Markus Beckedahl und Andre Meister regelmäßig Dokumente zur Arbeit deutscher und internationaler Geheimdienste, darunter auch Verschlusssachen etwa zur Arbeit von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz.

Der NDR-Journalist Peter Hornung arbeitete intensiv an der Auswertung der Panama Papers zu den Briefkastenfirmen von Politikern und Prominenten mit und koordinierte die Hörfunkberichterstattung darüber in der gesamten ARD. Heute arbeitet er regelmäßig mit „Leaks“ zum VW-Abgas-Skandal. Der investigative Sportjournalist Hajo Seppelt gab durch seine Recherchen und Berichte die entscheidenden Anstöße zur Aufdeckung des systematischen russischen Staatsdopings.

Jürgen Schmidt, Redakteur der Computerzeitschrift c’t und des Online-Portals heise Security, deckte etwa gravierende Sicherheitslücken beim Online-Banking eines Geldinstituts sowie bei der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen auf. Bei derartigen Recherchen ist er auf ein Netz externer IT-Experten angewiesen. Der ebenfalls klagende Rechtsanwalt wird von Redaktionen regelmäßig zur rechtlichen Bewertung derartiger Vorgänge herangezogen, der IT-Experte zur technischen Analyse und Auswertung.

Wären die Vorschriften zur Datenhehlerei zur Zeit der jeweiligen Recherchen bereits in Kraft gewesen, hätten die Beschwerdeführer in mehreren dieser Fälle den Tatbestand wohl erfüllt. Dagegen machen sie in ihrer Verfassungsbeschwerde Verletzungen der Presse- und Rundfunkfreiheit, des allgemeinen Gleichheitsgebots, der Freiheit der Berufsausübung und des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes geltend.


Weiterführende Informationen:
Hintergrundmaterial zur Verfassungsbeschwerde: https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei
Fragen und Antworten zur Verfassungsbeschwerde: https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei-faq/
Online-Petition zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde: www.reporter-ohne-grenzen.de/mitmachen/petition-datenhehlerei  
Mehr von netzpolitik.org zum Datenhehlerei-Verbot: https://netzpolitik.org/?s=datenhehlerei
Mehr zum Einsatz von Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit im Internet: www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit



Pressekontakt:


Reporter ohne Grenzen

Schwerer Unfall auf der K13 zwischen Straeten und Waldenrath

Heinsberg



Auf der K13 zwischen Straeten Kreisverkehr und Ortseinfahrt Waldenrath kam es am Freitag Abend – 13.01.-  etwa 22.30 Uhr zu einem schweren Unfall.

Ein BMW Kombi – mit 2 Personen besetzt – kam von der Strasse ab und kollidierte mit einem Baum am Strassenrand.

Beide Insassen – ein Mann und eine Frau wurden schwer verletzt im Fahrzeugwrack eingeklemmt. Die Feuerwehr befreite zunächst die Frau (Beifahrerin) und dann den Mann (Fahrer) und übergab sie dem Rettungsdienst des Kreises Heinsberg.

Dieser brachte beide in umliegende Krankenhäuser.

Die Unfallursache ist aktuell noch unbekannt – die Polizei ermittelt


Die Feuerwehr leuchtete bis tief in die Nacht die Unfallstelle aus.




Einige Bilder der Einsatzstelle gibt es in unserer Galerie - hier klicken.


Fotos / Bericht:
Heldens / westreporter

Klar zum Abtauchen


Erste Schritte unter Wasser

Hückelhoven. Alle die schon länger mal Abtauchen wollten oder Interesse am Tauchsport haben, können am 18. Januar einsteigen und abtauchen. Dann startet der Tauchverein in Hückelhoven  mit neuen Kursen für angehende Taucher. Mitmachen können Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Für Kinder gibt es gesonderte Kurse mit altersgerechten Inhalten und Anforderungen. Ausrüstung muss keine gekauft werden, die stellt der Verein zur Verfügung. Die Kursteilnehmer müssen aber sicher schwimmen können, gesund sein und neugierig auf die Unterwasserwelt. Besonders Kinder und Jugendliche kommen im Hückelhovener Verein mit seiner großen Jugendgruppe und vielen Trainingsangeboten auf ihre Kosten. 



Bei Interesse bitten die Taucher um Kontaktaufnahme über E-Mail info@tauchverein-hueckelhoven.de oder Telefon 01578/7546723. Anmeldungen sind jederzeit möglich.

Quelle:
Tauchverein Hückelhoven