Seiten

Seiten

Dienstag, 21. März 2017

Übach Palenberg: Pkw-Anhänger entwendet



   Übach-Palenberg (ots) 

 Ein grauer Pkw-Anhänger der Marke De For
Trailerfa, Typ VA 755 A mit Heinsberger Kennzeichen (HS-), wurde von
unbekannten Tätern entwendet. 






Das Fahrzeug stand auf einem Stellplatz
an der Conneallee und die Tat ereignete sich zwischen dem 19. März
(Sonntag), 21:00 Uhr und dem 20. März (Montag), 10:00 Uhr.



 Kreispolizeibehörde Heinsberg

Unbekannter bestellte Pizzas für die Mordkommission Mönchengladbach



   Mönchengladbach (ots)


   Die Polizei Mönchengladbach warnt vor einem unbekannten Täter, der
Pizzas oder anderes Essen ins Polizeipräsidium Mönchengladbach
bestellt. In den zurückliegenden Wochen beauftragte die unbekannte
Person mehrfach Lieferdienste, an die Mordkommission des
Polizeipräsidiums Mönchengladbach Speisen zu liefern. Bei der
Anlieferung stellte sich dann heraus, dass die Bestellung nicht von
Beschäftigten der Polizei Mönchengladbach kam. So entstand den
Lieferdiensten ein Schaden. 






Die Kriminalpolizei ermittelt nun. Um
weiteren Schaden von Pizza-Lieferdiensten oder anderen
Fast-Food-Lieferdiensten abzuwenden, bittet die Polizei
Mönchengladbach um Vorsicht. Sie regt an, sich die Rückrufnummer der
Polizei Mönchengladbach: 02161 29-xxxx (vierstellige Nebenstelle)
geben zu lassen und eingehende Bestellungen auf Richtigkeit zu
überprüfen.



 Polizei Mönchengladbach

Luftschüsse bei Hochzeit - Polizei stellt Pistole sicher



   Krefeld (ots) 

 Am Sonntag (19. März 2017) hat ein Gast einer
Hochzeitsfeier am Anger Schüsse abgegeben. Die Polizei stellte eine
Pistole sicher.

   Um kurz nach 15 Uhr meldeten besorgte Anwohner der Polizei, dass
aus einer Gruppe, die zu einer Hochzeitsgesellschaft gehörte, Schüsse
in die Luft abgegeben wurden. Die Polizei konnte die Gaspistole eines
19-jährigen Krefelders sicherstellen. Der Mann, der nicht im Besitz
eines "Kleinen Waffenscheins" ist, gab zu, mit der Waffe in die Luft
gefeuert zu haben.






   Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Der 19-Jährige muss sich
nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.


    Polizeipräsidium Krefeld

Kirchheim: Gefahrguttransporter fährt ohne Sicherheitsabstand





   Fulda (ots) - KIRCHHEIM  

Wenn radioaktive Stoffe auf der Straße
befördert werden, stellt der Gesetzgeber hohe
Sicherheitsanforderungen an Fahrer und Transportfahrzeug.

   Anfang März fiel einer Zivilstreife ein solcher mit radioaktivem
Gefahrgut beladener Kastenwagen auf der Autobahn A7 zwischen Bad
Hersfeld und Kirchheim auf.

   Der aus Hannover stammende Fahrer des Gefahrguttransportes war mit
einer Geschwindigkeit von etwa 140 km/h unterwegs. Mit Hilfe einer
geeichten Videomessanlage, die in dem Zivilfahrzeug der Polizei
eingebaut war, konnten die Beamten beweiskräftig feststellen, dass er
dabei lediglich einen Abstand von neun Metern zum Vordermann
eingehalten hatte.





   Im Falle eines Falles wäre dem 61-Jährigen gerade einmal eine
Viertelsekunde Reaktionszeit geblieben. Auch wenn die Fahrer solcher
Transporte besonders ausgebildet sind, hätte vermutlich selbst ein
Profi hinter dem Steuer angesichts dieses geringen Abstands nicht
mehr reagieren können. Im Falle eines plötzlichen Bremsmanövers des
vorausfahrenden Fahrzeuges wäre es zu einem folgenschweren
Auffahrunfall gekommen.

   480,- EUR Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot sind die
Konsequenz für diesen sicherlich gravierenden Verkehrsverstoß.


 Polizeipräsidium Osthessen - Fulda (Hünfeld, Hilders)

Kurdischer Protestmarsch nach Brüssel bringt Polizeieinsatz in Ratheim



Hückelhoven

Am heutigen Dienstag wurde ein Protestzug von Kurden durch den Kreis Heinsberg begleitet. Die Protestzügler kamen aus Düssendorf über Mönchengladbach am späten Nachmittag in Ratheim an und sind auf dem Weg nach Brüssel wo sie nach secht tagen sein wollen. Im Kreis Heinsberg angekommen wurde der Zug von einer Hundertschaft Polizeibeamte begleitet.



Die Polizeipressestelle spricht von 45 Teilnehmern. Der Zug an sich war insgesamt friedlich.

In Ratheim übernachten die Kurden im Alevitischen Kulturzentrum – hier kam es dann am Abend zu einem größeren Polizeieinsatz.

Von Seiten der Polizei gab es bislang keine weiteren Informationen. Die Beamten sperrten die Strasse und hinderten - offenbar türkischstämmige Personen daran das Kulturzentrum zu erreichen.

Nach Informationen der vor der Absperrung  aufgehaltenen Türken hatten die Kurden aus dem Protestzug offenbar die Fahne der PKK mitgeführt und offen gezeigt.







Sie wurden von der Polizei „gebeten“ wurden den Ort zu verlassen ....  Platzverweise wurden scheinbar nicht erteilt – die Türken zogen sich zurück.


Ein paar Bilder aus Ratheim gibt es in unserer Galerie - hier klicken.

Der Verein Kurdistan-Solidaritätszentrum möchte mit dem Demonstrationszug gegen den Mord an kurdischen Jesiden in Segal protestieren. 2014 soll es hier im nördlichen Irak ein solches Morden gegeben haben. Darüber hinaus demonstriert man für den Schutz von Minderheiten. Gestartet wurde am Montag (20.03.) in Düsseldorf.


Fotos / Bericht:
Heldens / westreporter

Länderspiel-Klassiker Deutschland gegen England - Bundespolizei im Einsatz auf Bahnhöfen und in Zügen




   Dortmund - Essen - Düsseldorf (ots) 

Morgenabend (22. März) ist
es wieder so weit! Der Länderspiel-Klassiker Deutschland gegen
England, dieses Mal im Dortmunder Signal Iduna Park.

   Anlässlich des "Klassikers" werden bereits heute (21. März) und
natürlich auch morgen (22. März) zahlreiche Einsatzkräfte der
Bundespolizei im gesamten Ruhrgebiet insbesondere aber in Dortmunder
Bahnhöfen, Haltpunkten und Züge im Einsatz sein.

   Dabei wird das polizeiliche Ziel der Einsatzkräfte eine friedliche
An- und Abreise aller fußballbegeisterten Fans sein.

   Wir weisen ausdrücklich alle Fans darauf hin, dass die Verwendung
von Pyrotechnik nicht erlaubt ist. Gerade bei der Nutzung in Zügen,
in Personenbahnhöfen und in Fußballstadien können Menschen erheblich
gefährdet werden. Das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik ist
grundsätzlich strafbar und wird durch die Polizei konsequent
verfolgt.







   Die Bundespolizei wird den Einsatz auf Twitter begleiten. Zudem
steht ihnen ein mobiles Presseteam für Anfragen zur Verfügung.


Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Kurzinfo: Drohnenflug - Recht und Pflicht




Viele Menschen denken offenbar das es grundsätzlich verboten ist mit einer "Drohne" zu fliegen. Dem ist nicht so. Vielmehr ist es so, das auch die Drohnenfliegerei einigen Regeln unterliegt.

Hier ein paar Beispiele:
Fliegen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nicht unbedingt untersagt. Natürlich darf man nicht in 2 Meter Höhe über das Grundstück des Nachbarn fliegen und hierbei lustig vor sich hin filmen - schon gar nicht wenn das Grundstück nach außen hin vor neugierigen Blicken geschützt wird.

In einer angemessenen Höhe ist das dann wieder erlaubt. Vorab sollte aber auch vielleicht der Nachbar einmal aufgesucht werden. Denn so lässt sich im Vorfeld Stress vermeiden (und der Nachbar ist vielleicht auch interessiert)

Ein weiterer Streitpunkt ist das Fliegen bei Veranstaltungen. Eine Genehmigung über Menschenansammlungen zu fliegen wird sicherlich nicht erteilt (Ausnahme wären Aufnahmen für einen Film bei dem alle AKTEURE über die Drohne über ihren Köpfen informiert sind ....  Man muss jedoch nicht auf solche Aufnahmen verzichten. Das überfliegen bleibt verboten - man kann jedoch am Rande des Geschehens - mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand das ganze in Film und Bild festhalten (Faustformel wäre: Sicherheitsabstand = hälfte der Flughöhe -  30 m hoch - 15 m Abstand - hiermit können alle Seiten gut leben)

Hinzu kommt:  Ein OK des Veranstalters wäre wünschenswert - bzw. das Ordnungsamt und die Polizei sollten informiert sein - denn jemand der sich beschwert wird sich nicht die Mühe machen an einem Sonntag die Handy Nr. des O-Amt Mitarbeiters herauszufinden  -  er wird sich bei den Beamten der Polizei melden. Ist der Flug hier angemeldet ist in der Regel das Problem hier schon gelöst.

Es gilt auch beim Filmen aus der Luft das Recht am eigenen Bild. Also die Nachbarin im Garten ungefragt zu fotografieren ist nicht nur ein NoGo - sondern auch verboten - einzelne Personen die sich während einer öffentlichen Veranstaltung im Pulk von Besuchern bewegen können natürlich keine Einwände haben - zumindest keine mit rechtlichen Folgen.


Großzügiger Sicherheitsabstand zum Event


Für ein Event zu Filmen bedarf es natürlich dem OK der Ordnungsbehörde. Diese fragen in aller Regel nach der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis. Diese gilt es dann vorzulegen. Auch wenn es eigentlich Quatsch ist - diese AE wird von der Bezirksregierung nur erteilt wenn man eine entsprechende Versicherung und den Kenntnisnachweis - bzw. jetzt heißt es Führerschein oder Steuerernachweis vorlegt. Dennoch hätten die Ordnungsämter diese Unterlage gern mit eingereicht. Warum auch nicht - die sollten ja vorliegen.

Abzuwarten bleibt nun die Änderung im Gesetz. Hier hat man in der Vergangenheit ja schon einiges gehört. Zunächst einmal wird die Verringerung der erlaubten Flughöhe wohl das  "übelste" sein. Hier soll man fortan außerhalb von ausgewiesenen Modelflugplätzen nicht mehr als 100m hoch fliegen dürfen. Für den gewerblichen Drohnenpiloten steht diese Flughöhe bereits seit Jahren als maximale Höhe fest.

Sollte es höher gehen bedarf es einer Sondergenehmigung. Sondergenehmigungen sind hier ein notwendiges übel - und schlagen aktuell mit minimum 75 Euro zu Buche.

Ebenso neu ist die Kennzeichnungspflicht der Drohnen. Der Entwurf sieht bislang vor das unbenannte Luftfahrtsysteme, wie unsere Multicopter oder auch Drohnen heißen, ab einer Startmasse von mehr als 0.25 Kilogramm gekennzeichnet werden müssen um im Schadensfall den Halter schnell feststellen zu können. Erste Überlegungen sagen das dies mittels einer Plakette mit Name und Adresse des Eigentümers geschehen soll. Ob sich hier noch etwas ändert bleibt aktuell offen.

Und zum Schluss - weil es auch hier einige Stimmen gibt: Terrorgefahr. Natürlich - eine Drohne kann als Mittel zu Terroranschlägen mißbraucht werden. Keine Frage. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber auch das sich das Mittels LKW beispielsweise auch bewerkstelligen lässt. Ein abgestellter Koffer oder auch ein PKW mit Sprengsatz sind genauso denkbar. Trotzdem werden weder Koffer, noch Fahrzeuge verboten. Warum also dann die Drohne ?

Man sieht (wenn man möchte) welches Potential die Technik derzeit hat. Welche Möglichkeiten sich im Bereich der Dokumentation oder auch der Kontrolle (Dächer, Windkraftanlagen) auftun können. Natürlich gibt es Menschen die mit dieser Technik - mit den Drohnen nicht umgehen können und diese ohne Rücksicht verwenden - seien wir ehrlich - andere Menschen machen das mit anderen Dingen.


Fotos / Bereicht:
Heldens



A560: Anschlussstelle Sankt Augustin in Fahrtrichtung Bonn am Wochenende gesperrt



Sankt Augustin/Köln (straßen.nrw)

 Von Freitagabend (24.3.) um 20 Uhr bis Montagmorgen (27.3.) um 5 Uhr ist in A560-Fahrtrichtung Bonn die Anschlussstelle Sankt Augustin wegen Fahrbahnsanierungen gesperrt. Umleitungen werden mit Rotem Punkt ausgeschildert. Im gleichen Zeitraum steht auf der A560 im Anschlussbereich nur ein Fahrstreifen Richtung Bonn zur Verfügung.