Seiten

Seiten

Mittwoch, 31. Mai 2017

M.G. - Rheydt: Motorradfahrer nach Verkehrsunfall verstorben



   Mönchengladbach (ots) 

Heute kam es gegen 12:30 auf der 
Ritterstraße in Rheydt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 
Motorradfahrer so schwer verletzt wurde, dass er seinen Verletzungen 
im Krankenhaus erlag.

   Nach bisherigem Stand der Unfallermittlungen befuhr der 37-Jährige
mit seinem Motorrad die Ritterstraße aus Richtung Schloss Rheydt 
kommend in Richtung der Straße "An den zwölf Morgen". Zeugenaussagen 
zufolge hatte er insgesamt drei hintereinander fahrende Pkw überholt 
und wieder einscheren wollen, als ihm ein Bus entgegen kam. Hierbei 
verlor er die Kontrolle über sein Motorrad und prallte etwa 300 Meter
vor dem Kreisverkehr in Höhe der Straße "An den zwölf Morgen" gegen 
einen Baum.

   Der Motorradfahrer wurde nach Erstversorgung am Unfallort in ein 
Krankenhaus gebracht, wo er jedoch trotz sofort eingeleiteter 
Behandlungen verstarb.

   Die Ritterstraße war im genannten Bereich für den Zeitraum der 
Verkehrsunfallaufnahme gesperrt.

   Die Polizei sucht für die weiteren Unfallermittlungen den 
Autofahrer, der sich an der Spitze der drei genannten Pkw befunden 
hatte und entsprechend als letztes Auto von dem Motorradfahrer 
überholt wurde. Dieser und weitere, namentlich noch nicht erfasste, 
Unfallzeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02161-290 zu 
melden. 

Polizei Mönchengladbach

Wegberg: B221n - Baustelle zwischen Wildenrath und Myhl


Video by: U. Heldens

Deine Werbung im Video ? Kein Problem
Sprich uns einfach an



Niederkrüchten: Todesfall im Freibad



   Niederkrüchten: (ots) 

Eine 75-jährige Frau aus Niederkrüchten 
verstarb am Dienstag, gegen 16:35 Uhr, im Niederkrüchtener Schwimmbad
Am Kamp. Kinder hatten den Bademeister informiert, als sie auf die im
Wasser treibende Frau aufmerksam wurden. Trotz sofort eingeleiteter 
Erste-Hilfe und Reanimationsmaßnahmen verstarb die Niederkrüchtenerin
auf dem Gelände des Freibads, das zu dieser Zeit gut frequentiert 
war. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der polizeiliche 
Opferschutz ist involviert. 




Notfallseelsorger kümmerten sich vor Ort 
um Angehörige und Badegäste. Nach bisherigem Ermittlungsstand gibt es
keine Anzeichen für ein Fremdverschulden. Die Kripo geht davon aus, 
dass die Frau aufgrund eines internistischen Notfalls verstorben ist.



Kreispolizeibehörde Viersen


Krefeld (ots)


Am 10. Mai 2017 hat ein Mann einen Mitarbeiter in einem Geschäft auf der Marktstraße überfallen. Die Polizei fahndet nun mit einem Phantombild nach dem Tatverdächtigen.


Gegen 10:50 Uhr betrat der Mann das Geschäft und schlug dem Mitarbeiter unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, wobei dieser leicht verletzt wurde. Der Tatverdächtige bedrohte den Mitarbeiter mit einer Schreckschusspistole und feuerte einen Schuss ab. Dann flüchtete er ohne Beute zu Fuß über die Breite Straße, das Opfer und ein weiterer Mitarbeiter verfolgten ihn. Der Mann drehte sich um und feuerte einen weiteren Schuss ab. Auch durch den zweiten Schuss wurde niemand verletzt.
Das Phantombild des Tatverdächtigen veröffentlicht die Polizei Krefeld nun auf richterlichen Beschluss.

Wer kennt die abgebildete Person? Für Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Krefeld unter der Rufnummer 20151 / 634-0 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de .
Polizeipräsidium Krefeld

Wassenberg: Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen


Wassenberg (ots) 

Am Dienstag (30. Mai) fuhr gegen 15:40 Uhr ein 22-jähriger Mann aus Wassenberg mit einem Pkw BMW auf der Landstraße 117, aus Richtung Ratheim kommend in Richtung Wassenberg. An der Kreuzung Landstraße 117 / Kreisstraße 20 bog er dann nach links in Richtung Orsbeck ab. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Pkw VW Golf eines 32-jährigen Mannes aus Hückelhoven, der die Landstraße in entgegengesetzter Richtung befuhr. Durch den Aufprall schleuderte der VW Golf auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem Pkw Peugeot einer 56-jährigen Frau aus Wassenberg zusammenstieß, die auf der Landstraße 117 in Richtung Wassenberg unterwegs war. Während der junge Fahrer unverletzt blieb, erlitten die Wassenbergerin und der Hückelhovener leichte Verletzungen.





Nach erster Versorgung an der Unfallstelle wurden beide mit Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Nach ambulanter Behandlung konnten sie wieder nach Hause entlassen werden. Zur Rettung der Verletzten, Aufnahme des Verkehrsunfalls und Räumung der Kreuzung musste die Unfallstelle bis 17:15 Uhr gesperrt werden. Feuerwehrkräfte reinigten die Fahrbahnen von ausgelaufenen Betriebsflüssigkeiten der beteiligten Fahrzeuge.


Quelle:
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Video:
Heldens / westreporter

Anwohner melden Bedrohung mit Waffe - Polizei stellt sogenannte Anscheinswaffe sicher




   Meerbusch-Büderich (ots) 

 Obwohl das Führen von sogenannten 
"Anscheinswaffen" außerhalb der eigenen vier Wände verboten ist, 
kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Die Folge sind oft brenzlige
Situationen, wie ein Einsatz am Montagabend (29.05.) in Büderich 
zeigt.

   Anwohner hatten der Einsatzleitstelle der Polizei, gegen 21:20 
Uhr, telefonisch vier Verdächtige auf der Düsseldorfer Straße 
gemeldet. Einer aus der Gruppe solle eine Handfeuerwaffe mit sich 
führen und eine weitere Person damit bedrohen. Die Beamten mussten 
zunächst davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handeln 
könnte. Die eingesetzten Polizeibeamten stoppten die vier jungen 
Leute, drei Männer und eine Frau, aus Meerbusch und Düsseldorf. Bei 
einem Düsseldorfer fanden sie dann in einem Rucksack eine 
Luftdruckwaffe. Dabei handelte es sich um eine sogenannte 
"Anscheinswaffe", die für Außenstehende nicht ohne Weiteres als 
solche zu erkennen ist.

   Letztendlich stellte sich heraus, dass die jungen Leute (alle 18 
Jahre alt) nach eigenen Angaben beabsichtigten, ein Video für ein 
Schulprojekt zu drehen. Die Polizei stellte die Waffe sicher und 
leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Führens einer 
Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit, ein.





   Nach § 42a Nr.1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der 
Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß dagegen ist eine 
Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend 
Euro geahndet werden.

   Für die durch diese "Filmaufnahmen" entstandenen Reaktionen in der
Bevölkerung zeigten die Heranwachsenden übrigens nur im geringen Maße
Verständnis.


OTS:              Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss