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Dienstag, 20. Juni 2017

Wegberg: Unklare Geruchsentwicklung


Symbolbild


Am heutigen Morgen wurde die Feuerwehr Wegberg zu einer unklaren Geruchsentwicklung nach Wegberg gerufen. In einem Elektrofachhandel auf der Bahnhofstraße kam es zu einer unklaren Geruchsentwicklung, weshalb die Räumlichkeiten noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte evakuiert wurden.

Bei Eintreffen stellten die Einsatzkräfte ebenfalls einen intensiven, nicht definierbaren Geruch fest. Ein Trupp unter Atemschutz erkundete das Ladenlokal und führte Messungen durch. Die Messungen ergaben, dass es sich um keinen Giftstoff handelte, eine Gefahr bestand somit zu keinem Zeitpunkt.

Die Wehrleute führten mittels Belüfter umfangreiche Lüftungsmaßnahmen durch. Allerdings stellte sich nach den Lüftungsmaßnahmen die Geruchsbelästigung unverzüglich wieder ein sodass davon auszugehen ist, dass sich irgendein ausdünstender, jedoch gefahrloser Stoff in dem Ladenlokal befindet.

Neben der Feuerwehr waren ebenfalls der Rettungsdienst sowie die Polizei vor Ort.

Quelle:
Feuerwehr Wegberg

Wegberg:Motorrollerfahrer riss einer jungen Frau das Handy aus der Hand



   Wegberg (ots) 

Am Montagnachmittag (19. Juni) saß eine 18-jährige
Frau auf einer Bank am Busbahnhof auf dem Parkplatz Schwalmaue. Gegen
16.30 Uhr näherte sich ihr, vom Park/Weiher kommend, ein Roller mit 
lautem Motorengeräusch. Als der Motorrollerfahrer an ihr vorbeifuhr, 
entriss er der jungen Frau das Mobiltelefon, welches sie in der Hand 
hielt. 


Dann fuhr er mit hoher Geschwindigkeit, entgegen der 
Einbahnstraße, in Richtung Rathausplatz davon. Der Rollerfahrer hatte
eine schlanke Figur und war mit einem dunklen T-Shirt und eventuell 
einer kurzen Camounflagehose bekleidet. Weiter trug er einen 
schwarzen Helm mit dunklem Visier. 



Er fuhr einen schwarzen 
Motorroller, der seitlich grüne Applikationen aufwies. Zeugen des 
Vorfalls sowie Personen, die Angaben zu dem gesuchten Täter bzw. 
seinem auffälligen Motorroller machen können, werden gebeten, sich 
unter der Telefonnummer 02452 920 0 beim Kriminalkommissariat der 
Polizei in Erkelenz zu melden.


 Kreispolizeibehörde Heinsberg

Gangelt: Rohes Ei von Brücke aus Pkw geworfen



   Gangelt-Schierwaldenrath (ots) 

 Ein 43-jähriger Mann aus den 
Niederlanden fuhr mit seinem Pkw Peugeot auf der Bundesstraße 56, vom
Ausbauende der Autobahn 46 kommend in Richtung Selfkant. In Höhe der 
Ortschaft Schierwaldenrath sah er eine männliche Person auf einer 
Brücke stehen. Als er darunter hindurch fuhr, fiel ein Gegenstand auf
das Glasdach seines Pkw. Später stellte der Niederländer fest, dass 
es sich offenbar um ein rohes Ei handelte. Zur Klärung dieses 
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sucht die Polizei nach 
dem Mann sowie Zeugen, die Hinweise auf seine Identität geben können.





Der Mann auf der Brücke hatte eine normale Statur und war mit einem 
hellgrauen Kapuzenpullover bekleidet. Hinweise bitte an das 
Verkehrskommissariat der Polizei in Heinsberg, Telefon 02452 920 0.


Kreispolizeibehörde Heinsberg

M. Gladbach: 55jähriger auf Firmengelände von Lkw überrollt und tödlich verletzt



   Mönchengladbach (ots) 

Auf einem Firmengelände an der 
Boettgerstraße ist es heute Morgen um neun Uhr zu einem tödlichen 
Verkehrsunfall gekommen. Ein Mitarbeiter wurde bei einem 
Rangiervorgang von einem firmeneigenen LKW (26 t) erfasst, 
mitgeschleift und überrollt. Der 55-Jährige erlitt dabei tödliche 
Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Für die Betreuung
des Lkw-Fahrers (54) und von weiteren Firmenangehörigen wurden 
mehrere Notfallseelsorger angefordert. 



Die Unfallaufnahme erfolgte unter Einbeziehung eines Sachverständigen und Mitarbeitern vom Amt 
für Arbeitsschutz. 


 Polizei Mönchengladbach

Werrawiesen / Heringen:Nach versuchtem Tötungsdelikt an Lebensgefährtin 22-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft



Wer beobachtete am Sonntag (18.06.) junges Pärchen in den Werrawiesen bei Heringen (Werra)

   Bad Hersfeld (ots)
 GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER 
STAATSANWALTSCHAFT IN FULDA UND DES POLIZEIPRÄSIDIUMS OSTHESSEN

   HERINGEN (WERRA) 

Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die 
Staatsanwaltschaft in Fulda und die Kriminalpolizei in Bad Hersfeld 
ermitteln gegen einen 22-jährigen Mann aus dem Landkreis wegen 
versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der 
Tatverdächtige soll am Sonntag (18.06.) zwischen 12.30 und 15.00 Uhr,
zusammen mit seiner 23-jährigen Lebensgefährtin aus Bad Hersfeld,  
auf den ausgebauten Feldwegen in den Werrawiesen, zwischen dem 
Stadtteil Wölfershausen und Heringen in Richtung der Werra, spazieren
gegangen sein. Kurz nach 15.00 Uhr war die Frau von Passanten in 
einem hilflosen Zustand, an einem Feldweg zwischen der neuen, aber 
noch nicht für den Straßenverkehr freigegebenen Straße zum Kraftwerk 
und der Werra, aufgefunden worden.

   Die Frau musste mit schweren inneren Verletzungen in ein Klinikum 
eingeliefert werden.  Wenig später konnte von der Polizei der 
22-jährige Lebensgefährte in seiner Wohnung angetroffen und 
festgenommen werden.

   Auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Fulda hatte am 
Montagnachmittag (19.06.) die Haftrichterin beim Amtsgericht in Bad 
Hersfeld die Untersuchungshaft gegen den 22-jährigen angeordnet. Er 
wurde von der Polizei in eine hessische Justizvollzugsanstalt 
eingeliefert.

   Die Ermittlungen zum Tatablauf dauern noch an.

   Die Ermittler suchen nun Spaziergänger oder Radfahrer welche am 
Sonntag (18.06.), zwischen 12.30 und 15.00 Uhr, in den Werrawiesen 
unterwegs waren und dort ein junges Pärchen beobachtet haben. 
Hinweise bitte an die Polizei in Bad Hersfeld, Tel.: 06621/9320 oder 
im Internet unter www.polizei.hessen.de - Onlinewache.


Polizei Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld, Rotenburg)

Versuchtes Tötungsdelikt am 16.06.2017 in Boppard


Erstmitteilung 

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der vollendeten gefährlichen Körperverletzung führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten afghanischen Staatsangehörigen, der in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Boppard lebt. 

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 16.06.2017 mit einem Küchenmesser auf seine 18 Jahre alte Ehefrau eingestochen zu haben, wodurch diese lebensbedrohliche Verletzungen erlitten hat. Den Ärzten scheint es gelungen zu sein, den Gesundheitszustand der jungen Frau durch eine Notoperation zu stabilisieren. Ihre Vernehmung war noch nicht möglich.

Der Beschuldigte wurde noch am Nachmittag des 16.06.2017 durch Beamte der Polizeiinspektion Boppard vorläufig festgenommen. Am 17.09.2017 wurde er dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.

Vorläufig festgenommen worden war eine weitere Personen, gegen die sich jedoch kein Tatverdacht ergeben hat. Sie wurde daher am Morgen des 17.06.2017 wieder entlassen.

Über das Motiv der Tat oder deren sonstige Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit keine belastbaren Informationen vor. Sie werden zunächst ermittelt werden müssen. Insbesondere werden zunächst Zeugen zu vernehmen und rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein. Weitergehende Angaben können daher auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt werden.


Rechtliche Hinweise: 

Einen versuchten Totschlag begeht, wer versucht, einen Menschen zu töten, ohne dabei Mordmerkmale (Heimtücke usw.) zu verwirklichen.

Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt.

Ein Haftbefehl kann ergehen, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und ein Haftgrund (z.B. Fluchtgefahr) besteht. Der Erlass eines Haftbefehls besagt nicht, dass der Beschuldigte die Tat tatsächlich begangen hat. Für ihn gilt selbstverständlich in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. 


gez. Harald Kruse
Leitender Oberstaatsanwalt

Anhörung zum NetzDG: ROG fordert grundlegend neuen Ansatz zur Regulierung sozialer Netzwerk




(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://ogy.de/kff1)

19.06.2017 – Reporter ohne Grenzen (ROG) appelliert an den Bundestag, das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz in seiner aktuellen Form abzulehnen, um Schaden von der Presse- und Meinungsfreiheit abzuwenden. 

„Strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken sind ein reales Problem und sollten gelöscht werden. Aber dieser Gesetzentwurf vermischt ganz verschiedenartige Rechtsprobleme, setzt auf untaugliche Mittel und ist schlecht begründet“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr vor der Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen am (heutigen) Montag im Rechtsausschuss des Bundestags, zu der als Sachverständiger geladen ist (http://ogy.de/n290).

„Soziale Netzwerke sind längst zu wichtigen Werkzeugen der Pressefreiheit geworden. Wer sie regulieren will, muss mit Augenmaß vorgehen, um das Problem der intransparenten und willkürlichen Löschpraktiken von Unternehmen wie Facebook nicht noch zu verschärfen“, sagte Mihr. „Deshalb sollte der Bundestag in der kommenden Legislaturperiode einen grundlegend neuen Anlauf unternehmen, um auf solider Datengrundlage und unter frühzeitiger Einbeziehung der Zivilgesellschaft eine angemessene Regulierung zu entwickeln.“

Die ROG-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD steht unter http://ogy.de/9oxuzum Download bereit. Weitere Materialien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wie die kritischen Stellungnahmen des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, David Kaye, und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/regulierung-sozialer-medien/.

SOZIALE NETZWERKE HABEN GROSSES FREIHEITSPOTENZIAL

Soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Twitter sind heute wichtige Recherche- und Verbreitungswegen für Journalisten. In Ländern wie China, der Türkei oder Vietnam ermöglichen sie es Journalisten, die umfassende Zensur traditioneller Medien zu umgehen und neue Kanäle zu finden, um trotz staatlicher Restriktionen unabhängige Informationen zu verbreiten. Manche Nachrichtenportale publizieren nur oder vor allem auf solchen Plattformen. Auch in Deutschland sind Medienhäuser und Journalisten auf soziale Plattformen angewiesen, um neue Verbreitungswege zu entwickeln und trotz veränderter Gewohnheiten der Mediennutzung ihr Publikum zu erreichen. 

Dieses enorme Freiheitspotenzial droht beschädigt zu werden, wenn Deutschland im Hauruckverfahren ein unausgereiftes Gesetz mit gefährlichen Folgen für die Pressefreiheit in die Welt setzt, das zum Präzedenzfall für neue Zensurgesetze in Ländern mit weniger entwickeltem Rechtsstaat werden könnte. 

IMMER WIEDER WERDEN JOURNALISTISCHE BEITRÄGE GELÖSCHT

Dabei wäre eine Regulierung sozialer Medien dringend nötig. Denn schon heute entfernen soziale Netzwerke immer wieder journalistische Inhalte und rücken allenfalls nach Protesten davon ab. So löschte Facebook im vergangenen September einen Post der norwegischen Zeitung Aftenposten, der das weltberühmte Foto des „Vietnam-Mädchens“ zeigte, das nackt vor einem Napalm-Angriff flieht (http://ogy.de/0g95). Im Juni 2016 sperrte das soziale Netzwerk das Account des französischen Journalisten David Thomson von Radio France International, der auf dschihadistische Bewegungen spezialisiert ist und in einem älteren Post ein Foto gezeigt hatte, auf dem eine Flagge des „Islamischen Staates“ zu sehen war (http://ogy.de/ufzx). Im März 2015 sperrte Facebook das Account des US-Kunstkritikers Jerry Saltz, weil er mittelalterliche Gemälde mit Folterszenen hochgeladen hatte (http://ogy.de/1qwk). 

In Myanmar geriet Facebook vergangenen Monat in die Kritik, weil das Netzwerk plötzlich Beiträge sperrte, die das Wort „kalar“ enthielten – eine oft von nationalistischen Hetzern verwendete abschätzige Bezeichnung für die muslimische Minderheit im Land (http://ogy.de/8h2a). Das gleiche Wort kann aber auch in völlig unverfänglichen Ausdrücken vorkommen oder in journalistischen Artikeln über die Hetze von Nationalisten gegen Minderheiten verwendet werden. Gelöscht wurde es trotzdem und automatisch (http://ogy.de/dc56). 

Solche Fälle zeigen, wie problematisch es ist, dass soziale Netzwerke nach oft völlig undurchsichtigen Regeln in Eigenregie entscheiden, bestimmte Beiträge zu löschen. Seit Jahren kritisiert Reporter ohne Grenzen deshalb, dass zum Beispiel Facebook sich einer ernsthaften Debatte über seine intransparente Löschpraxis verweigert. Mit dem geplanten Netzdurchsetzungsgesetz will die große Koalition diese private Rechtsdurchsetzung nun verschärfen, anstatt die Löschpraktiken stärker an rechtsstaatliche Verfahren zu binden.

UNKLARE KRITERIEN, GEFÄHRLICH SCHWAMMIGE FORMULIERUNGEN

Das geplante Gesetz soll soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland verpflichten, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen droht das Gesetz verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro, die betroffenen Unternehmen können mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. 

Die Gesetzesbegründung stützt sich auf die vagen Begriffe „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“, deren Bekämpfung „auch in Deutschland eine hohe Priorität“ gewonnen habe. Damit lehnt sie sich offensichtlich an die in der öffentlichen Debatte geläufigen Begriffe „fake news“ und „hate speech“ an. Statt sie jedoch klar zu definieren, verweist der Entwurf auf eine Reihe bestehender Straftatbestände. Als Beleg nennt er eine einzige Erhebung von jugendschutz.net, die auf begrenzter Datenbasis nur zwei dieser Straftatbestände untersuchte, nämlich Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (http://ogy.de/aka8). 

Warum und nach welchen Kriterien 22 weitere Straftatbestände in das Gesetz aufgenommen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar: Der Entwurf kann nicht belastbar zeigen, bei welchen Delikten welche Probleme in der Rechtsdurchsetzung auftreten. Für das vermeintliche Problem „strafbarer Falschnachrichten“ konnte das Bundesjustizministerium auf Nachfrage von Journalisten kein einziges Beispiel nennen (http://ogy.de/897q).

Das Gesetz soll laut Entwurf auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lässt. In autokratisch regierten Ländern werden solche vagen Formulierungen regelmäßig genutzt, um Grundrechte zu beschneiden.

Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder birgt das Gesetz die Gefahr, dass soziale Netzwerke in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren. Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht. Über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen müssen jedoch unabhängige Gerichte entscheiden; keinesfalls darf diese Aufgabe noch stärker an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.

„HASSKRIMINALITÄT“ UND „STRAFBARE FALSCHNACHRICHTEN UNTERSCHIEDLICH BEHANDELN

Bedenklich ist außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandelt wie „strafbare Falschnachrichten“: Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskriminalität“ geboten sein kann, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demokratischen Diskurs abzuwenden, ist die Prüfung angeblicher Falschnachrichten rechtlich deutlich komplexer. Wenn Mitarbeiter sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollen, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, die zum Beispiel aus Gründen des Quellenschutzes Faktenbehauptungen enthalten, die nicht unmittelbar nachprüfbar sind.

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke auch zur Einführung so genannter Inhaltsfilter – digitaler Systeme also, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies kann zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte faktisch nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So können zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ für sich genommen rechtswidrig sein. Wenn sich Journalisten aber damit kritisch auseinandersetzen, kann es rechtens und aus demokratischer Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen. 

Wegen dieser und weiterer Mängel empfiehlt Reporter ohne Grenzen dem Bundestag, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz insgesamt zu verwerfen. In der kommenden Legislaturperiode sollte dann ein völlig neuer Anlauf zur Regulierung sozialer Netzwerke genommen werden, in den alle Stakeholder einbezogen werden müssen und für den zunächst eine ernstzunehmende empirische Datengrundlage zu schaffen ist. Dabei muss es nicht zuletzt darum gehen, die Unternehmen zu verbindlicher Transparenz über ihre Löschpraktiken wie auch zu mehr Transparenz über ihre Algorithmen zu bewegen.

PROTEST AUS DER GESELLSCHAFT

Reporter ohne Grenzen hat bereits Anfang April zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten in einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“  vor den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit gewarnt (http://t1p.de/ryaehttp://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de). 

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.


WEITERFÜHRENDE LINKS:
- ROG-Stellungnahme für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags: http://ogy.de/9oxu  
- Materialien zur NetzDG-Debatte: www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/regulierung-sozialer-medien/


Pressekontakt: 
Reporter ohne Grenzen