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Donnerstag, 29. Juni 2017

Essen - A 40 in Richtung Niederlande - 26-Jähriger verursacht Verkehrsunfall



Ohne Führerschein - Blutprobe - Anzeige

   Düsseldorf (ots) 
   Mittwoch, 28. Juni 2017, 20.15 Uhr

   Nach den vorläufigen Ermittlungen der Autobahnpolizei Düsseldorf 
war zur Unfallzeit ein 26 Jahre alter Mann aus Mülheim/Ruhr mit einem
VW Golf auf dem rechten Fahrstreifen der A 40 in Richtung Niederlande
unterwegs. Als zwischen den Anschlussstellen Essen-Holsterhausen und 
Essen-Frohnhausen ein vor ihm fahrender Seat (Fahrerin 20 Jahre aus 
Duisburg) verkehrsbedingt bremsen musste, fuhr der 26-Jährige mit dem
Auto gegen das Heck des Seat. Bei dem Unfall blieben die Beteiligten 
unverletzt. Der Sachschaden wird auf über 1500 Euro geschätzt.





   Im Zuge der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 
Verursacher keinen Führerschein hat. Des Weiteren besteht der 
Verdacht, dass der Mülheimer unter Drogeneinfluss stand. Ein 
entsprechender Vortest verlief positiv. Ihm wurde eine Blutprobe 
entnommen. Auch besteht offenbar kein Versicherungsschutz für den 
Wagen. Der Golf wurde sichergestellt. Entsprechende Anzeigen wurden 
gefertigt.


 Polizei Düsseldorf

Eine leistungsstarke Bank für die Region - Weg zur Fusion ist frei






Die Volksbank Mönchengladbach eG und Volksbank Erkelenz eG fusionieren rückwirkend zum 1. Januar 2017. Es entsteht eine Bank mit rund 86.000 Kunden.
Es war ein feierlicher Moment, als am Donnerstagabend der Aufsichtsratsvorsitzende der Volksbank Mönchengladbach, Fred Hendricks, das Abstimmungsergebnis verkündete. Dieses fiel mit 100 Prozent der Stimmen einstimmig für das Vorhaben, die beiden Banken, Volksbank Mönchengladbach sowie die Volksbank Erkelenz zu verschmelzen aus. Unter den Gästen waren auch die Vorstände der Volksbank Erkelenz Dr. Veit Luxem, Josef Brück und Rainer Corsten sowie Vertreter des Aufsichtsrates aus Erkelenz. Nachdem die Vertreterversammlung in Erkelenz bereits am 26. Juni einstimmig (100 Prozent) für das Vorhaben votiert hatte, ist somit die Verschmelzung beider Banken rückwirkend auf den 1. Januar 2017 beschlossen.
Beide Banken sind erfolgreich, stark positioniert, wirtschaftlich solide und tief in ihren Geschäftsgebieten verwurzelt. Aus diesem Grund standen alle Gespräche und Fusionsvorbereitungen unter dem Leitgedanken „Zusammen. Einfach. Besser.“. „Da wir uns den enormen Herausforderungen aus einer Position der Stärke heraus stellen, schaffen wir eine gute Ausgangsposition, um den Markterfolg einer leistungsstarken Volksbank in der gesamten Region langfristig sicherzustellen“, sagte Franz D. Meurers, Vorstand der Volksbank Mönchengladbach.
Meurers Vorstandskollege Otmar Tibes begründete die Notwendigkeit der Fusion mit veränderten Anforderungen des Marktes, einer zunehmenden Digitalisierung der Bankleistungen, der anhaltenden Niedrigzinsphase, einer überbordenden Regulatorik sowie mit dem damit verbundenen hohen Kosten- und Wettbewerbsdruck.
Auch Dr. Veit Luxem, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Erkelenz, betonte in seinem Grußwort, dass „die richtigen Partner zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Schritte eingeleitet haben“ und warb bei den Vertretern, dieses Vorhaben zu unterstützen.
Fred Hendricks wandte sich nach der Entscheidung für die Fusion an die Vertreter: „Ich danke für Ihr Vertrauen. Die Fusion schafft die erforderlichen Grundlagen, um unseren Förderauftrag gegenüber unseren Mitgliedern weiterhin zuverlässig, wirtschaftlich nachhaltig und persönlich erfüllen zu können. Dies ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft.“
Die neue Bank weist eine Bilanzsumme von knapp 1,8 Milliarden Euro auf. Eigentümer sind rund 26.500 Mitglieder. Allen 436 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet die Bank attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze. Fusionsbedingte Kündigungen wird es nach Aussage des zukünftigen Vorstands nicht geben.




Ab dem Tag der Eintragung in das Genossenschaftsregister wird das Finanzinstitut unter dem Namen Volksbank Mönchengladbach eG firmieren und die Volksbank Erkelenz wie auch die Volksbank Willich als Niederlassungen im Namen führen. Kompetenzzentren in Erkelenz, Neuwerk, Wegberg und Willich werden durch regionale Beratungszentren, Filialen und SB-Geschäftsstellen ergänzt.


Die neue Bank wird von den bisherigen Vorstandsmitgliedern Josef Brück, Rainer Corsten, Franz D. Meurers und Otmar Tibes unter dem Vorsitz von Dr. Veit Luxem geleitet. Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden wird Herr Fred Hendricks übernehmen und wird hierbei von Frau Marita Schlupkothen aus dem Geschäftsgebiet Erkelenz und Herrn Jürgen Heinzig aus dem Geschäftsgebiet Willich vertreten.

Terroralarm bei Rock am Ring - Verfahren eingestellt




Rock am Ring 2017 am Nürburgring

 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens geführte Ermittlungsverfahren gegen drei in Hessen wohnhafte Beschuldigte im Alter von 21, 24 und 37 Jahren nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. 

In der Nacht vom 01. auf den 02.06.2017 wurden die beiden 21 und 24 Jahre alten Beschuldigten, die sichtbar Zugangsberechtigungsausweise zum Gelände der Großveranstaltung „Rock am Ring“ trugen, an einer Tankstelle in Koblenz durch die Polizei kontrolliert. Die daraufhin durch die Polizei routinemäßig durchgeführten Überprüfungen ergaben insbesondere, dass eine Akkreditierung des 21jährigen Beschuldigten durch den Veranstalter von „Rock am Ring“ mit den polizeilich festgestellten Personalien nicht nachzuweisen war. Außerdem lagen gegen den 24 Jahre alten Beschuldigten sowie seinen Bruder nicht unerhebliche Erkenntnisse im Staatsschutzbereich vor. Weiterhin wurde bekannt, dass die beiden Beschuldigten am Abend des 01.06.2017 vorzeitig das Veranstaltungsgelände am Nürburgring verlassen hatten. Auch erschien auffällig, dass der 37jährige Beschuldigte ausschließlich zu dem Zweck aus Osthessen nach Koblenz gekommen sein soll, um die anderen Beschuldigten nach Frankfurt am Main zu fahren.

Diese Umstände führten schließlich in ihrer Gesamtbewertung zur vorübergehenden vorläufigen Festnahme aller Beschuldigten mit deren anschließenden verantwortlichen Vernehmungen, Durchsuchungen ihrer Wohnungen sowie Auswertung der dabei sichergestellten Gegenstände, vor allem der Kommunikationsmittel der Beschuldigten. 

Die von Anfang an kooperativen Beschuldigten machten in ihren verantwortlichen Vernehmungen unabhängig voneinander glaubhafte Angaben, die durch die weiteren Ermittlungsergebnisse bestätigt wurden. Geklärt wurden namentlich alle oben dargestellten Umstände, die Anlass zur Durchführung sämtlicher polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Maßnahmen waren. 

 

Die Ermittlungen haben im Einzelnen folgendes ergeben:

 

Weder bei den Durchsuchungen der Wohnungen der drei Beschuldigten noch bei der nachfolgenden Auswertung der dabei sichergestellten Gegenstände, vor allem der Kommunikationsmittel der Beschuldigten sind Hinweise auf den Besitz oder das Überlassen von Sprengstoff an andere Personen gefunden worden.

Zur fehlerhaften Erfassung der Personalien des 21jährigen Beschuldigten für dessen Zugangsausweis auf das Veranstaltungsgelände war es aufgrund eines Missverständnisses bei der nur mündlichen Angabe seiner Personalien bei der kurzfristig am 31.05.2017 erfolgten Akkreditierung gekommen. Hierbei waren sowohl sein Name als auch seine Wohnanschrift unzutreffend erfasst worden.

 

Die beiden jüngeren Beschuldigten waren am Abend des 01.06. 2017 vorzeitig abgereist, weil sie sowohl mit den angetroffenen Arbeitsbedingungen vor Ort als auch dem tatsächlich erfolgten Arbeitseinsatz unzufrieden waren. 

Die beiden jüngeren Beschuldigten und der 37jährige Beschuldigte haben sich vor der polizeilichen Kontrolle in Koblenz nicht gekannt. Die Fahrt des 37jährigen Beschuldigten von Koblenz nach Frankfurt war den Ermittlungen zu Folge von seinem Arbeitgeber organisiert worden. Grund hierfür war, dass dieser zwei andere Arbeiter nach Koblenz fahren und bei dieser Gelegenheit die dort wartenden Mitbeschuldigten mit nach Frankfurt nehmen sollte.

 

Somit kann nach dem Ergebnis aller durchgeführten Ermittlungen die aufgrund tatsächlicher Unstimmigkeiten in der Nacht zum 02.06.2017 nicht auszuschließende Verstrickung der drei Beschuldigten in strafrechtlich relevante, insbesondere terroristische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Großveranstaltung „Rock am Ring“ ausgeschlossen werden.

 

Rechtliche Hinweise:

Wegen Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens macht sich gemäß § 310 Absatz 1 Ziffer 2 Strafgesetzbuch u.a. derjenige strafbar, der sich zur Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion Sprengstoffe verschafft oder der Sprengstoffe verwahrt oder der Sprengstoffe einem anderen überlässt.

 

Ein Ermittlungsverfahren ist nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung einzustellen, wenn die durchgeführten Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein strafbares Verhalten von Beschuldigten ausgeschlossen werden kann.

 

gez. Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

PKW Brand in Ratheim



Hückelhoven


Am späten Mittwoch Abend kam es auf der Millicher Strasse in Ratheim zu einem PKW Brand.
Aus noch unbekannter Ursache geriet ein Fahrzeug in Flammen.

Die Feuerwehr löschte den Brand.


Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.


Foto / Bericht:
westreporter




Verkehrssperrungen anlässlich der Tour de France 2017



   Titz/Jülich/Aldenhoven (ots) 

 Am ersten Sonntag im Juli wird das 
größte Radsportereignis der Welt durch den Nordkreis rollen - die 
Tour de France durchquert am 02.07.2017 die Gemeinden Titz, Jülich 
und Aldenhoven.

   Die Landesstraßen 136 und 241 werden in der Zeit zwischen circa 
12:00 Uhr und etwa 17:00 Uhr für den regulären Straßenverkehr 
komplett gesperrt sein, sowohl inner- als auch außerorts. Ein 
Befahren oder Überqueren der Straßen wird nicht möglich sein.

   Die Polizei und die beteiligten Kommunen werden einen möglichst 
reibungslosen Ablauf der Veranstaltung ermöglichen. Dazu gehört auch,
Gefahren für Teilnehmer und Zuschauer zu minimieren. Größere 
Verkehrsstörungen abseits der Rennstrecke sollen nach Möglichkeit 
verhindert werden. Sollten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten 
begangen werden, so hat die Polizei die entsprechenden rechtlichen 
Maßnahmen zu treffen.





   Für die Sperrmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Ortschaften 
sowie für die Überwachung von eingerichteten Parkverboten und 
gegebenenfalls erforderlichen Abschleppmaßnahmen sind die jeweiligen 
Kommunen Titz, Jülich und Aldenhoven zuständig. Diese informieren 
auch eigenständig über die anstehenden Sperrungen und bitten Bewohner
und Besucher darum, Fahrzeuge rechtzeitig auf privaten Einfahrten 
oder außerhalb der Sperrstrecken abzustellen. Detaillierte 
Informationen erhalten Sie hier:


   Jülich  www.juelich.de/tourdefrance

ressemitteilungen/Tour-de-France-Strassensperrungen.php

   Die Kreispolizeibehörde Düren wünscht allen Anwohnern und 
Zuschauern einen erlebnisreichen Tag, egal ob am Streckenrand oder 
bei einem der zahlreichen Veranstaltungen im Kreis Düren rund um die 
Tour de France.


   Polizei Düren