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Samstag, 25. November 2017

Frelenberg: Unfall an Bahnschranke/ Verursacher und Zeugen gesucht



   Übach-Palenberg-Frelenberg (ots)


 Am Donnerstag, 23. November, 
ereignete sich am Bahnübergang an der Teverenstraße ein 
Verkehrsunfall, bei dem eine Bahnschranke beschädigt wurde. Gegen 
16.30 Uhr fuhr der Fahrer eines größeren Lkw mit blauem Anhänger und 
roter Plane trotz Rotlicht zeigender Signalanlage über den 
beschrankten Bahnübergang an der Teverenstraße. Die bereits 
schließende Schranke geriet dabei zwischen Lkw und Anhänger und wurde
beschädigt, als der unbekannte Fahrer trotzdem weiterfuhr. Der Fahrer
eines Pkw Mercedes, der hinter dem Lkw fuhr und als erstes Fahrzeug 
vor den Schranken hielt, drehte nach dem Vorfall und fuhr in Richtung
Geilenkirchener Straße zurück. Die Fahrerin eines nachfolgenden Pkw 
legte die abgebrochene Schranke zur Seite und informierte die Polizei
über den Vorfall. 





Ihr Mitfahrer sicherte den Bahnübergang bis zum 
Eintreffen der Beamten. Die Fahrer des Lkw und des Pkw Mercedes sowie
weitere Personen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, 
sich zu melden. Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat der Polizei 
in Heinsberg unter Telefon 02452 920 0 entgegen.


  Kreispolizeibehörde Heinsberg

Gleisblockade an der Hambachbahn



sechs Personen vorläufig festgenommen
Unbekannte setzten Trafostation in Brand und gingen
Pumpstationen an

   Düren/ Merzenich/ Aachen (ots) - Heute gegen 4.40 Uhr wurden der 
Polizei durch den Sicherheitsdienst der RWE Power AG vier Personen 
gemeldet, die sich jeweils zu zweit an die Gleise der Hambachbahn 
gekettet hatten. Zwei weitere Personen begleiteten das Geschehen aus 
unmittelbarer Nähe. Der Betrieb der Bahn wurde eingestellt und die 
Teilstücke der Gleise entfernt. Anschließend lösten Spezialkräfte der
Polizei die Personen von den Gleisen. Die sechs Personen wurden 
vorläufig festgenommen. Die vier männlichen Gleisbesetzer sind nach 
rechtlicher Würdigung der Staatsanwaltschaft Aachen Verdächtige einer
Störung öffentlicher Betriebe und eines Widerstands gegen 
Vollstreckungsbeamte. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde 
eingeleitet. Eine Person konnte bereits eindeutig identifiziert 
werden als ein Jugendlicher, der der Polizei aus der Szene im 
Hambacher Forst bekannt ist. Der 16-Jährige soll nach Rücksprache mit
der Staatsanwaltschaft nicht vorgeführt werden. Er wird dem Jugendamt
übergeben. 







Die Identifizierung seiner drei männlichen 
Mittatverdächtigen läuft noch. Auch gegen die beiden bei der 
Lockon-Aktion anwesenden Personen- darunter eine Frau- wird 
strafrechtlich ermittelt wegen Beihilfe zu den zuvor genannten 
Straftaten. Auch ihre Identifizierung läuft noch. Neben den 
aufgeführten Straftaten wurden zwei Pumpstationen von Unbekannten 
beschädigt und war es bereits gegen 2 Uhr in der Nacht zu ersten 
Straftaten im Bereich des Hambacher Forsts gekommen. Unbekannte 
setzten in Kerpen-Manheim an der Forsthausstraße eine Trafostation in
Brand, so dass diese völlig zerstört wurde. Das Feuer konnte durch 
die Werksfeuerwehr gelöscht werden. Eine weitere Trafostation in der 
Nähe wies Spuren eines versuchten Aufbruchs auf. Polizeikräfte waren 
zeitnah vor Ort und fahndeten nach den flüchtigen Tätern. Die 
Fahndung verlief negativ; die weiteren Ermittlungen laufen.

   Sandra Schmitz


OTS:              Polizei Aachen

Hückelhoven - Der Nikolaus kommt



Hückelhoven:

Am Dienstag, 5.12., fährt der Nikolaus wieder mit seiner Kutsche durch Hilfarth. An verschiedenen Haltepunkten hat er Zeit, sich Gedichte und Lieder der Kinder anzuhören. Natürlich hält er auch wieder gut gefüllte Tüten bereit. Organisiert wird die Nikolausfahrt für alle Kinder wie immer vom Städt. Kindergarten Hilfarth in Zusammenarbeit mit dem Förderverein „…mitmachen tut gut!“ Städt. Kindergarten Hilfarth, Villa Regenbogen e.V.

Alle, die ihren Kindern die besondere Freude machen wollen, dass der Nikolaus ihnen persönlich eine Überraschungstüte überreicht, haben die Möglichkeit, eine Wertmarke zu kaufen. Die Wertmarken, die der Nikolaus entgegennimmt, kosten 6 € und können bis 2.12. im Städt. Kindergarten Hilfarth, Fichtenstrasse 1 (Tel.4971) oder bei Zeitschriften Gabler, Breitestrasse, erworben werden.








An folgenden Stationen hält der Nikolaus mit seiner Kutsche:

  • 16.30 Uhr: Städt. Kindergarten, Fichtenstraße mit  Getränke- und Würstchenstand
  • ca. 17.45 Uhr: Korbmachermuseum, Nohlmannstraße mit Getränken und Plätzchen
  • ca. 18.30 Uhr: Feuerwache, Am Kiespley




Stadt Hückelhoven

Stellenzulage für fliegendes Personal zu unrecht verweigert




Pressemitteilung Nr. 39/2017
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage einer im Dienst des beklagten Landes stehenden Polizeioberkommissarin stattgegeben, mit der diese die Zahlung einer Stellenzulage für fliegendes Personal eingeklagt hatte. Die Klägerin war als Angehörige der Polizeihubschrauberstaffel auf dem Dienstposten eines sogenannten FLIR-Operator (Forward Looking InfraRed) eingesetzt. Mit der Begründung, sie gehöre zum Kreis der sonstigen ständigen Luftfahrtbesatzungsangehörigen beantragte sie die Gewährung der Stellenzulage für fliegendes Personal in Höhe von ca. 300,00 € pro Monat. Dies lehnte der Beklagte unter Hinweis darauf ab, FLIR-Operatoren nähmen keine herausgehobene Stellung im Sinne der besoldungsrechtlichen Bestimmungen wahr. Die Klägerin habe daher keinen Anspruch auf die begehrte Stellenzulage.
Die Klage hatte Erfolg. Der Klägerin stehe die begehrte Stellenzulage zu, urteilte das Koblenzer Gericht. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sollten durch die in Rede stehende Stellenzulage die hohen Anforderungen, die besonderen psychischen und physischen Belastungen sowie die erhöhten Gefahren abgegolten werden, denen unter anderem Beamte als fliegendes Personal bei der Verrichtung ihres Dienstes ausgesetzt seien. Einem Beamten stehe diese Zulage zu, wenn er zum Kreis der sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen zu zählen sei. Dies sei bei der Klägerin der Fall. Auf ihrem Dienstposten als FLIR-Operator gehöre sie zur Standardbesatzung eines Polizeihubschraubers immer dann, wenn die Wärmebildkamera zum Einsatz gebracht werde. Davon sei in einer Vielzahl von Einsatzkonstellationen auszugehen. So sei jedenfalls an einem Hubschrauber stets die Wärmebildkamera montiert. Das Besatzungsteam bestehe dann aus dem Piloten, dem Flugtechniker sowie dem FLIR-Operator. Diese Besatzung werde im Dienstplan entsprechend eingeteilt und das Team bleibe auch bei einer Änderung der Einsatzsituation grundsätzlich zusammen. Nach den vorgelegten Unterlagen liege die durchschnittliche Anzahl der Flugstunden bei FLIR-Operatoren mit 170 Flugstunden pro Jahr sogar höher als die durchschnittliche Zahl der Flugstunden der Piloten und Flugtechniker. 





Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 3. November 2017, 5 K 472/17.KO) 

Linnich Tetz - Feuerwehr Einsatz




Der Brand eines Hausanbaus im Mühlenfalder hat am
Freitagvormittag ein Großaufgebot von Rettungskräften auf den Plan
gerufen.

   Linnich-Tetz (ots) - Gegen 10.15 Uhr entdeckte der Bewohner das 
Feuer. Seine ersten Löschversuche mit Wasser und Schlauch blieben 
erfolglos, sodass er sofort die Feuerwehr alarmierte. Mit im 
Löscheinsatz war auch die Werksfeuerwehr der Firma PKL.

   Beim Eintreffen der Wehrleute brannte der hölzerne Anbau bereits 
in voller Ausdehnung. Starke Rauchentwicklung behinderte die Sicht 
bei den Löscharbeiten. Obwohl das Feuer recht schnell unter Kontrolle
war und weiterer Schaden verhindert werden konnte, fiel der Anbau den
Flammen zum Opfer.






   Ein Anwohner musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Da die 
Brandursache nicht geklärt war, dauern die Ermittlungen noch an und 
der Brandort wurde beschlagnahmt.


  Polizei Düren

Verfahren wegen Parteispenden an die CDU



1. Folgemitteilung 
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 22.11.2017 zur Aufklärung des bestehenden Anfangsverdachts unmittelbar im Anschluss an die immunitätsrechtliche Entscheidung des Deutschen Bundestages Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Betroffen waren die Geschäftsräume des CDU-Kreisverbandes Cochem-Zell, des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz, der CDU Bundeszentrale sowie die Büros des Abgeordneten im Deutschen Bundestag und im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Wohnungen des Abgeordneten. Sämtliche Betroffene haben sich kooperativ verhalten. 




Die im Rahmen dieser Maßnahmen sichergestellten Beweismittel werden zunächst auszuwerten sein. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.



Harald Kruse 
Leitender Oberstaatsanwalt