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Freitag, 15. Dezember 2017

Schüsse auf Shishabar am Alten Markt in M. Gladbach



   Mönchengladbach (ots)

Ein bislang unbekannter Mann gab heute 
gegen 03:40 mehrere Schüsse aus einer Schrotflinte auf eine Shishabar
auf dem Alten Markt ab.

   Ein Taxifahrer beobachtete den Mann bei der Abgabe der Schüsse. 
Nach den Schüssen flüchtete der Schütze zu Fuß in unbekannte 
Richtung.

   Die Shishabar war zur Tatzeit bereits geschlossen und es hielt 
sich niemand in den Räumlichkeiten auf.  Auch im engeren Bereich des 
Tatortes befanden sich zu dieser Zeit keine Personen, sodass keine 
derzeit bekannten Gefährdungen gegeben waren.

   Eine Fahndung nach dem Schützen blieb erfolglos.






   Ein Hintergrund der Tat ist derzeit nicht bekannt. Die Polizei hat
die Ermittlungen aufgenommen.

   Sachdienliche Hinweise, insbesondere über gemachte Beobachtungen, 
bitte an die Polizei  unter Telefon 02161-290.


 Polizei Mönchengladbach

Mann kommt in der Bahn zum sexuellen Höhepunkt



   Düsseldorf, Solingen (ots) 

Ein bislang unbekannter Mann 
onanierte am Mittwochabend (13. Dezember) gegen 20.15 Uhr in der S 1 
mit der Zugnummer 31133 auf dem Weg von Solingen Hbf bis zum Halt 
Düsseldorf-Eller. Die Bundespolizei ermittelt.

   Der Unbekannte stieg im Solinger Hauptbahnhof mit einem schwarzen 
Fahrrad in die Bahn ein und setzte sich in eine Vierer-Sitzgruppe. In
der benachbarten Vierer-Sitzgelegenheit saß eine junge Solingerin 
(21). Nach kurzer Zeit sah die Frau im Augenwinkel, wie sich der Mann
die Hose öffnete, sein Geschlechtsteil herausholte und so lange daran
manipulierte bis er zum Orgasmus kam.

   Die junge Frau forderte empört einen anderen Reisenden auf die 
Polizei zu informieren. Sie lief weiter durch den Zug und bat einen 
Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG um das Festhalten dieses
Mannes. Als sie an der Sitzgelegenheit ankamen, befand sich der Mann 
bereits auf dem Bahnsteig und die Bahn fuhr ab.. Nach ersten 
Ermittlungen benutzte der Unbekannte diese Linie nicht zum ersten 
Mal.

   Der Mann war klein, im geschätzten Alter von 45 und 50 Jahren, mit
einer roten Mütze und einem roten Oberteil gekleidet und gab ein 
europäisches Erscheinungsbild ab.







   Wer hat diesen Mann an dem Tag ebenfalls gesehen und kann weitere 
Angaben zu ihm machen? Wenn dieser Mann in den nächsten Tagen erneut 
in der Bahn angetroffen wird, bittet die Bundespolizei Zeugen darum, 
sachdienliche Hinweise unter der kostenlosen Hotline 0800-6888000 zu 
melden.


   Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

ROG: Wegweisendes Urteil gegen den Bundesnachrichtendienst




(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://t1p.de/mhmp) 

14.12.2017 – Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in seinem Metadaten-Analysesystem „VerAS“ speichern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch (13.12.) einer Klage der Organisation statt. Mit dem Urteil werden dem BND zum ersten Mal seit Jahrzehnten bei der Metadatensammlung Schranken gesetzt.

„Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zu Wehr setzen. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten,“ sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen, weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es unsere Arbeit, denn verfolgte Journalisten aus autoritären Staaten wie Usbekistan oder China müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit uns vertraulich bleibt. 

ROG hatte am 30. Juni 2015 Klage gegen den BND beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das in diesem Fall als erste und letzte Instanz zuständig ist (http://t1p.de/jco7). In dem Verfahren wird ROG von dem Rechtsanwalt Niko Härting vertreten. Die Klage richtet sich unter anderem gegen das System VerAS, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgern sammelt, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen.

Davon betroffen sind sowohl die sogenannte Ausland-Ausland-Kommunikation als auch Gespräche zwischen In- und Ausland sowie Verbindungsdaten, die dem BND von befreundeten Geheimdiensten zugeliefert werden. Die Speicherung geschieht so umfassend, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über mehrere weitere Kommunikationspartner zum Beispiel mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können.

In einer mündlichen Verhandlung im Dezember 2016 hat ROG bereits einen Teilerfolg erzielt, weil das Bundesverwaltungsgericht weitere Aufklärung über die Metadatensammlung des BND verlangt hatte. In der Verhandlung musste der Vertreter des BND einräumen, dass mit VerAS Kontaktnetzwerke bis in beliebig weite Verzweigungen analysiert werden könnten – im Prinzip auch „bis in die 14. Ebene“.

Im anderen Teil der Klage warf ROG dem Geheimdienst vor, im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ihren E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Diesen Teil wies das Gericht im Dezember 2016 als unzulässig ab. Im April 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Verfassungsbeschwerde von ROG gegen diese Entscheidung nicht zur Entscheidung anzunehmen (http://t1p.de/3xmy). Zur Begründung erklärte das Gericht, ROG habe nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die Organisation selbst von der BND-Überwachung betroffen war (http://t1p.de/km43). 







Daher zieht ROG gegen die Massenüberwachung des BND vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Eine entsprechende Beschwerde hat die Organisation Anfang Dezember erhoben.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Journalisten vor Ort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.

Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen