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Freitag, 9. Februar 2018

Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person



   Willich (ots)

Am heutigen Freitag , 09.02. gegen 13.25 Uhr kam 
es auf der K 17 im Bereich Clörath zu einem Verkehrsunfall, bei dem 
eine Person schwer sowie zwei weitere leicht verletzt wurden. Nach 
bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 70-jähriger Viersener die 
Kreisstraße aus Anrath kommend in Richtung Süchteln. Aus bisher 
ungeklärter Ursache übersah er einen auf der K 17 wartenden PKW  
einer 55-jährigen aus Tönisvorst, die in Richtung Clörath abbiegen 
wollte. Beim  nahezu ungebremsten Auffahren auf den stehenden PKW 
wurde der 70-jährige im Fahrzeug eingeklemmt und konnte erst durch 
die Feuerwehr befreit werden. Er wurde schwer verletzt einem 
Krankenhaus zugeführt, seine Beifahrerin sowie die andere 
Fahrzeugführerin wurden leicht verletzt. 






Beim heute gemeldeten Unfall hatte sich der Fehlerteufel
eingeschlichen

   Willich (ots) - Bei unserer Pressemitteilung Nr. 169 vom heutigen 
Tag hatte sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen.

   Unfallverursacherin war die 55-jährige Tönisvorsterin, die auf das
Fahrzeug des 70-jährigen Vierseners auffuhr.  Dieser befand sich 
alleine im Fahrzeug und wurde schwer verletzt einem Krankenhaus 
zugeführt  ; die Tönisvorsterin sowie ihr beifahrender Ehemann wurden
leicht verletzt und nach ambulanter Behandlung entlassen. 


   Kreispolizeibehörde Viersen

Heinsberger Polizeieinsätze am "Altweiberdonnerstag"



   Kreis Heinsberg (ots) 


 Der Karnevalsauftakt verlief für die 
Polizei eher ruhig. An vielen Orten im Kreis wurde gefeiert, doch gab es nur wenige Anlässe, die ein polizeiliches Einschreiten notwendig  machten. Bis in den Freitagmorgen hinein gab es lediglich 12  karnevalsbedingte Einsätze. Dabei mussten 25 Platzverweise ausgesprochen werden. Eine Person wurde aus alkoholbedingten Gründen 
bzw. zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen und 
den Eltern übergeben. Weiter sind fünf Körperverletzungsdelikte 
angezeigt worden, bei denen fünf Personen leichte Verletzungen 
davontrugen. 







Dabei wurde ein Mann in der Bahnunterführung an der 
Mühlenstraße in Erkelenz von einer Flasche am Kopf getroffen und 
musste im Krankenhaus behandelt werden. Im Kreisgebiet wurden auch 
verschiedene Personen- und Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei 
fielen zwei Autofahrer auf, die ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von 
Alkohol bzw. Betäubungsmittel führten. Sie erhielten eine Anzeige, es
wurden Blutproben entnommen und ein Führerschein ist einbehalten 
worden. Ein weiterer Pkw-Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen 
Fahrerlaubnis. Auch er erhielt eine Anzeige und durfte nicht 
weiterfahren.


 Kreispolizeibehörde Heinsberg

Mann mit Handsäge im Hauptbahnhof Mönchengladbach kontrolliert - kein Karneval Accessoire



   Mönchengladbach (ots) 

 Ein 29- jähriger Deutscher aus Krefeld 
fiel den Beamten am Donnerstag (8. Februar) um 14.20 Uhr am 
Mönchengladbacher Hauptbahnhof auf. Bei der Kontrolle entdeckten die 
Polizisten an seinem Hosenbund eine Handsäge mit einer Klingenlänge 
von 17 cm.

   Der aggressive Krefelder wollte sich bei der Kontrolle gegenüber 
den Polizisten nicht ausweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung, 
kam neben seinen Personaldokumenten noch eine Handsäge, befestigt an 
seinem Hosenbund, zum Vorschein. Der alkoholisierte 29-Jährige gab 
an, dass er nach Arbeitsende vergaß sein Arbeitsgerät abzulegen.




   Die Geschichte erschien den Polizeibeamten sehr unglaubwürdig. Die
Säge wurde daraufhin sichergestellt. Da der Mann einem Platzverweis 
nicht freiwillig nachkam, begleiteten die Bundespolizisten ihn aus 
dem Bahnhofsgebäude und entließen ihn.


 Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Erkelenz Venrath: Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang



   Erkelenz-Venrath (ots)

 Am frühen Morgen des 09. Februar 
ereignete sich auf der Verbindungsstraße zwischen den Ortschaften 
Neuhaus und Venrath ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem eine 
42-jährige Frau aus Erkelenz tödlich verletzt wurde. Gegen 04.25 Uhr 
wurde der Polizei der Verkehrsunfall gemeldet. Nach ersten 
Erkenntnissen war die Frau auf der Verbindungsstraße in Richtung der 
Ortschaft Venrath unterwegs. Aus bisher ungeklärter Ursache kam sie 
mit dem Wagen nach rechts von der Straße ab. Der Pkw Audi A 3 prallte
gegen einen Straßenbaum und wurde dabei stark deformiert.




Für die Erkelenzerin kam je Hilfe zu spät, so dass der Notarzt an der 
Unfallstelle nur noch ihren Tod feststellen konnte. Die polizeilichen
Ermittlungen zur Unfallursache sind aufgenommen. Für die Dauer der 
Bergung der getöteten Frau und Aufnahme des Verkehrsunfalls, musste 
die Verbindungsstraße zwischen den beiden Orten bis 08.30 Uhr 
gesperrt werden.

Bilder der Einsatzstelle gibt es in unserer Galerie - hier klicken


Kreispolizeibehörde Heinsberg

A46/A61: Verbindungssperrung im Kreuz Wanlo



Jüchen/Mönchengladbach (straßen.nrw)


  Im Autobahnkreuz Wanlo ist am übernächsten Wochenende von Freitag (16.2.) um 20 Uhr bis Sonntagnachmittag (18.2.) um 15 Uhr keine direkte Fahrt von der A46 aus Düsseldorf auf die A61 nach Venlo möglich. Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein lässt dann dort Baumfällarbeiten durchführen. Der Verkehr wird über die Anschlussstelle Wanlo umgeleitet.

Wegen des Fußballbundesligaspiels in Mönchengladbach am Sonntag (18.2.) wird die Verbindungsrampe bereits gegen 15 Uhr wieder freigegeben. Die A61 wird ab Mitte 2018 zwischen den Autobahnkreuzen Jackerath und Wanlo durch den Tagebau Garzweiler unterbrochen, wodurch größere Umbauarbeiten am Autobahnkreuz Wanlo notwendig sind.

Türkei wirft Fotograf und ROG-Stipendiat Terrorpropaganda vor




(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://ogy.de/tnvo)

07.02.2018 – Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die türkische Justiz auf, die Anschuldigungen gegen den türkischen Fotografen und ehemaligen ROG-Stipendiaten Uygar Önder Simsek fallenzulassen. Ihm wird vorgeworfen, in sozialen Medien mit seinen Fotos Terrorpropaganda verbreitet zu haben. Am Dienstag (06.02.) lehnte ein Gericht in der Stadt Bursa die von der Staatsanwaltschaft geforderte Untersuchungshaft ab. Simsek wurde zwar freigelassen, darf die Türkei jedoch nicht verlassen und muss sich einmal pro Woche bei der Polizei melden.  Simsek wurde vergangene Woche unmittelbar nach seiner Rückkehr von einem dreimonatigen Aufenthalt in Berlin als Teilnehmer am Auszeit-Stipendienprogramm von ROG und der taz Panter Stiftung nach der  Landung am Flughafen Sabiha Gökçen in Istanbul festgenommen. Von strafrechtlichen Vorwürfen gegen ihn in der Türkei hatte er bis dahin keine Kenntnis. 

„Uygar Önder Simsek hat unter großen Risiken die Zustände in Kriegs- und Krisenregionen dokumentiert. Dass die türkische Justiz ihm aufgrund seiner Arbeit als professioneller Fotograf Terrorpropaganda unterstellt, ist schlicht absurd“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Simsek verdient als professioneller Fotograf in Kriegs- und Krisengebieten seinen Lebensunterhalt und ist daher darauf angewiesen, ins Ausland zu reisen. Die Justiz muss das Ausreiseverbot sofort aufheben und die Anschuldigungen gegen ihn fallenlassen.“ 

Nach seiner Festnahme am Flughafen war Simsek auf eine Polizeiwache in Bursa gebracht (http://t1p.de/mnyq). Dort wurde er zu Fotos befragt, die er für internationale Medien in Kriegsgebieten gemacht hatte. In seiner Aussage sagte Simsek, er mache die Fotos im Auftrag von Medienunternehmen und habe sie auf sozialen Medien geteilt, um für seine Arbeit zu werben und nicht um Terrorpropaganda zu betreiben(http://t1p.de/mnyq). 

Simsek hat als Dokumentarfotograf aus Krisen- und Konfliktregionen unter anderem in Syrien, Iran, der Türkei und verschiedenen Ländern Südostasiens berichtet. Seine Fotos sind in internationalen Medien wie Time, dem Spiegel und Paris Match, der Washington Post und der New York Times veröffentlicht worden (http://ogy.de/vzpg). Vor seinem Aufenthalt in Berlin hatte er zuletzt aus Mossul im Irak und Rakka in Syrien berichtet.








Die Türkei ist das Land, in dem weltweit die meisten professionellen Journalisten wegen ihrer Arbeit inhaftiert sind. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 155 von 180 Staaten. Weitere Informationen zur Lage der Journalisten dort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.


Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen

AMC Kundenservice im Kreis Heinsberg



Und natürlich in den Nachbargemeinden ... 

Bekanntem Journalist droht in Kirgistan Haftstrafe wegen Verleumdungsstreit mit dem Staatspräsident



(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://ogy.de/6job) 

08.02.2018 – Dem renommierten Investigativjournalisten Kabaj Karabekow droht in Kirgistan eine Haftstrafe, weil er eine hohe Entschädigung an Präsident Sooronbaj Dscheenbekow nicht kurzfristig bezahlen kann. Ein Gericht in der Hauptstadt Bischkek hatte im vergangenen Oktober geurteilt, Karabekow habe den Politiker in einem Artikel bei der Nachrichtenagentur 24.kg verleumdet und müsse ihm fünf Millionen Som (59.000 Euro) zahlen. Am Dienstag (6.2.) lehnte dasselbe Gericht nun den Antrag des Journalisten ab, die verhängte Summe in mehreren Raten zu bezahlen (http://t1p.de/de9o). Zugleich ordnete es wegen der nicht geleisteten Zahlung ein Strafverfahren gegen Karabekow an, das nach kirgisischem Recht in einer Haftstrafe von einem bis zwei Jahren münden könnte.

„Die Repressalien gegen Kabaj Karabekow sind ein durchsichtiger Versuch, einen unbequemen Journalisten mundtot zu machen“, sagte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr. „Dieser Fall illustriert auf beunruhigende Weise, wie unabhängige Journalisten und kritische Medien in Kirgistan immer stärker unter Druck geraten. Auch die Justiz spielt dabei eine unrühmliche Rolle; sie sollte Journalisten schützen, anstatt den Schikanen gegen sie den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu verleihen.“

Unter den ehemaligen Sowjetrepubliken in Zentralasien gilt Kirgistan als vergleichsweise freies und pluralistisches Land. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht es auf Platz 89 von 180 Staaten weltweit. 

ZEHN TAGE ZAHLUNGSFRIST FÜR DRASTISCHE ENTSCHÄDIGUNGSSUMME

Karabekow hatte in seinem Artikel, der am 11. September auf dem Portal 24.kg erschien, Gerüchte über Verbindungen des damaligen Präsidentschaftskandidaten Dscheenbekow zu mutmaßlich extremistischen arabischen Organisationen thematisiert. Der Politiker verklagte ihn daraufhin auf fünf Millionen Som und bekam am 5. Oktober vor einem Bezirksgericht in Bischkek recht. Eine gleichlautende Forderung gegen 24.kg hat Dscheenbekow inzwischen zurückgezogen.

Am 16. Januar forderte die Justiz den Journalisten auf, die Summe von fünf Millionen Som zuzüglich einer Verwaltungsstrafe von weiteren 500.000 Som für die verspätete Zahlung innerhalb von zehn Tagen zu begleichen; der Gesamtbetrag entspricht in Kirgistan rund 65 durchschnittlichen Jahreseinkommen. In der kurzen Frist konnte Karabekow den hohen Betrag jedoch nicht aufbringen. Das Gericht gab nun am Dienstag weder seiner Bitte um Zahlungsaufschub statt noch seinem Einwand, er habe Revision eingelegt und bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung den Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft.

Karabekow wurde inzwischen außerdem mit einem Ausreiseverbot belegt. Er erfuhr davon, als ihn die Grenzbehörden Ende Januar am Grenzübertritt nach Kasachstan hinderten. 

Karabekow ist einer der renommiertesten Journalisten Kirgistans. Bekannt wurde er in den 1990er Jahren als Journalist der Zeitung Wetschernij Bischkek. Später arbeitete er für die britische BBC, die deutsche ARD und als Korrespondent der russischen Zeitung Kommersant, zwischenzeitlich auch als Pressesekretär des ersten kirgisischen Präsidenten Askar Akajew. Von 2000 bis 2010 war Karabekow Parlamentsabgeordneter. Seit 2015 schreibt er als freier Journalist für Medien wie 24.kg, Kommersant und das auf Zentralasien spezialisierte Nachrichtenportal C-1.

DRASTISCHE GERICHTSURTEILE GEGEN KRITISCHE MEDIEN

Die Repressalien gegen Karabekow sind kein Einzelfall. Am 30. November bestätigte Kirgistans Oberstes Gericht mehrere Urteile, mit denen das Nachrichtenportal Zanoza, dessen beide Gründer Dina Maslowa und Narynbek Idinow sowie drei Mitangeklagte wegen angeblicher Beleidigung von Ex-Präsident Almasbek Atambajew zu insgesamt 40 Millionen Som (472.000 Euro) Entschädigung verpflichtet wurden. Auf das Portal Zanoza entfallen davon 15 Millionen, auf Idinow neun Millionen und auf Maslowa drei Millionen Som. 

Anträge der Verurteilten, die Summen in Raten abbezahlen zu dürfen, wies ein Berufungsgericht am Mittwoch (7.2.) ab (http://t1p.de/bkon). Um die Summe aufzubringen, muss Idinow nach Auffassung der kirgisischen Justiz seinen Anteil an seiner Wohnung versteigern, die ihm gemeinsam mit seiner Mutter und seiner Schwester gehört. Auch die Verurteilten in diesem Rechtsstreit wurden mit Ausreiseverboten belegt. 






Vergangenen August verfügte ein Gericht in Bischkek ohne jede Vorwarnung die Schließung des oppositionellen Fernsehsenders Sentjabr wegen angeblich „extremistischer Äußerungen“ eines hochrangigen Ex-Funktionärs in einem Live-Interview (http://t1p.de/9m43). Auch dieses Urteil wurde inzwischen vom Obersten Gericht bestätigt.

Der beliebte Fernsehsender NTS, der dem Oppositionsführer Omurbek Babanow gehört, wurde am 19. Dezember durchsucht. Danach ordnete ein Gericht in Bischkek an, sein Vermögen einzufrieren (http://t1p.de/dq4r). Auslöser war eine Anzeige einer obskuren Offshore-Gesellschaft. NTS konnte schließlich eine Übergangslösung aushandeln und seinen Sendebetrieb wieder aufnehmen, nachdem der Sender eine Inventarliste seiner gesamten Ausrüstung vorlegte.

Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Kirgistan finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/kirgistan.


Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen

A1/A45: Nächtliche Verbindungssperrung im Kreuz Westhofen




Schwerte/Hamm (straßen.nrw)


 Freitagnacht (9./10.2.) von 21 bis 1 Uhr ist im Autobahnkreuz Westhofen keine Fahrt von der A45 aus Frankfurt auf die A1 nach Bremen möglich. Der Verkehr wird über die Anschlussstelle Dortmund-Süd umgeleitet.





 Die Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm lässt dort Beschilderungsarbeiten durchführen.