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Kurios: Wie der Vater, so der Sohn....und die Sache mit dem Apfel und dem Stamm





   Aachen 

 Dass Sprichwörter ihre Alltagstauglichkeit - übrigens 
auch im Polizeiberuf - durchaus unter Beweis stellen, zeigt ein 
Sachverhalt vom Pfingstsonntag, morgens um 7.30 Uhr in der Aachener 
Innenstadt.

   Ein 19-jähriger belgischer Autofahrer fährt in überaus 
gefährlicher Fahrweise durch die Aachener Innenstadt. Deutlich zu 
schnell, mit quietschenden und durchdrehenden Reifen driftet er um 
die Ecken und bleibt schließlich gewollt oder ungewollt auf einem 
Schot-terparkplatz stehen. Die Polizei, die den überwiegenden Teil 
der gefährlichen Darbietung mitbekommen hatte, stellte den 
vermeintlichen Rennfahrernachwuchs zur Rede. Dabei fiel auf, dass der
junge Mann eine Alkoholfahne hatte.

   Da auch der Alkoholtest positiv war, fuhr man den 19-Jährigen im 
Streifenwagen zur Wache. Zur Blutprobe. Da erbost über die 
polizeilichen Maßnahmen, wollte er dort sein Sportler-Multitalent 
unter Beweis stellen - dieses Mal als Boxer gegenüber einem 
Polizis-ten - sah von diesem Vorhaben jedoch recht schnell ab. Einen 
Führerschein besaß der junge Mann nicht. Den Autoschlüssel stellte 
die Polizei sicher. Nach der Blutprobe ging´s in die 
Ausnüchterungszelle, danach nach Hause.

   Am Nachmittag starteten dann jener 19-Jährige und sein Vater einen
Ausflug in die Innenstadtwache. Um den Wagen des 19-Jährigen 
abzuholen, der immer noch auf dem Schotterparkplatz stand. Und jetzt 
kommt die Sache mit dem Sprichwort........ Auch der Vater hatte eine 
Alkoholfahne und entsprechend Alkohol getrunken. Obwohl er Auto 
gefahren war. Die folgende Prozedur war ja nun interfamiliär 
hinlänglich bekannt. Alkoholtest, Blutprobe und Sicherstellung des 
väterlichen Führerscheins.









   Vater und Sohn erwartet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im 
Straßenverkehr. Die Akte des Sohnes wird etwas dicker werden. Hier 
kommt ja noch Fahren ohne Fahrer-laubnis hinzu.

   Wie das Auto später nach Hause gekommen ist, blieb unklar....


Polizei Aachen

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 1. Juli 2018





Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 1. Juli 2018


 

Berlin, 22. Mai 2018  Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 1. Juli 2018 muss Schätzungen zufolge für rund 140.000 zusätzliche in- und ausländische Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus rund 30.000 Unternehmen Maut entrichtet werden. Das betrifft nicht nur Unternehmen der Transport- und Logistikbranche, sondern auch viele andere Branchen, die regional unterwegs sind. Außerdem wird das gebührenpflichtige Streckennetz zukünftig rund 52.000 Kilometer Autobahnen und Bundesstraßen umfassenUnternehmen und Betriebe sollten sich deshalb frühzeitig informieren, ob ihre Fahrzeuge oder auch Fahrzeuge mit Anhänger ab Mitte des Jahres der Mautpflicht unterliegen.

 

Maut bezahlen über die On-Board Unit

Dabei gilt: Wer mit seinen Fahrzeugen viel unterwegs ist, kann die Maut am einfachsten und komfortabelsten über die On-Board Unit (OBU) entrichten. Die OBU, auch Fahrzeuggerät genannt, wird fest in den Lkw verbaut. Bei jedem Starten des Fahrzeugs schaltet sich die OBU automatisch an und sendet in regelmäßigen Abständen zeitversetzt Fahrtdaten und die für die Mautberechnung notwendigen Fahrzeugmerkmale an das Toll Collect-Rechenzentrum. Dort wird die Gebühr zentral berechnet. Die Unternehmenerhalten monatlich eine Mautaufstellung.

 

Um eine OBU einbauen zu lassen,registriert sich das Unternehmen zunächst bei Toll Collect. Das geht sehr schnell über das Toll Collect Kunden-Portal. Einmal angemeldet, kann das Unternehmen seine Fahrzeuge selber an- und abmelden, die Adresse oder die Daten für die Ansprechpartner ändern oder eine neue Zahlungsweise beantragen. Alle bei Toll Collect registrierten Unternehmen können die Mautaufstellungen aus dem Kunden-Portal herunterladen und noch nicht abgerechnete Fahrten einsehen. Die Zugangsdaten für das Kunden-Portal erhalten Neukunden direkt bei der Online-Anmeldung. 

Nachdem Unternehmen und Fahrzeugeregistriert sind, kann der Servicepartner die OBU einbauen. Servicepartner sind zertifizierte Werkstätten, die über die Toll Collect- Homepage zu finden sind. Die OBUwird den Unternehmen von Toll Collect kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Einbau muss das Unternehmen selbst tragen

Alternativ: einbuchen über die App

Unternehmen, die nur selten mit mautpflichtigen Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen unterwegs sind, können die Maut über das manuelle Einbuchungsverfahren bezahlen. Hier bietet sich neben der Buchung über Terminal oder stationären PC insbesondere die Toll Collect-App an. Damit ist das Einbuchen über mobile Endgeräte schnell und einfach möglich. Die App ist für Android, iOS und Windows Phone verfügbar und kann kostenlos in den jeweiligen Stores heruntergeladen werden. Die Einbuchung ist in Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch möglich.

Weitere Informationen rund um die Maut unter www.toll-collect.de


Foto /Bericht

Toll Collect