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Polizei stoppt Langholztransporter




  
  BAD HERSFELD 


Dass die technischen und rechtlichen Möglichkeiten 
bei der Beladung eines Lkw oftmals weit auseinanderliegen, musste ein
32 Jahre alter Fahrer eines Langholztransporters am späten 
Montagnachmittag (21.11.), gegen 17:00 Uhr, erfahren.

  Der Mann war mit seinem mit Kiefernstämmen beladenen Sattelzug auf
der Bundesstraße B 62 von Bad Hersfeld kommend in Richtung Niederaula
unterwegs. Dort fiel er Beamten der Polizeiautobahnstation Bad 
Hersfeld auf, die das Gespann auf einem Parkplatz einer genauen 
Kontrolle unterzogen.

  Beim Blick auf die geladenen Baumstämme entstand bei den 
erfahrenen Polizisten der Verdacht, dass der Langholzzug mit hoher 
Wahrscheinlichkeit überladen sein könnte. Da sogar davon auszugehen 
war, dass die nächstgelegene 50-Tonnen-Waage nicht ausreichen würde, 
das Gespann zu wiegen, entschloss man sich, eine geeignete Waage mit 
der doppelten Wiegekapazität aufzusuchen. Dabei wurde dem Fahrer 
bereits signalisiert, dass er sich um einen weiteren Transporter zur 
Aufnahme der überladenen Baumstämme kümmern möge.

  Die Erwartungen der Beamten bestätigten sich. Mit einer 
tatsächlichen Gesamtmasse von rund 57 anstatt der erlaubten 40 Tonnen
war der kontrollierte Langholztransport um mehr als 40 Prozent 
überladen. Mittels eines Krans wurden daher die zu viel geladenen 
Stämme auf einen zusätzlichen Sattelzug umgeschichtet. Nach dieser 
Aktion waren die beiden Transportgespanne mit den Baumstämmen nahezu 
voll ausgelastet. Zwar wäre rein technisch und räumlich auf beiden 
Rohholztransportern noch Platz gewesen; die jeweils zulässige 
Nutzlast war jedoch bei beiden beinahe ausgeschöpft. Wohlgemerkt mit 
der Masse an Stämmen, die zuvor auf nur einem Zug transportiert 
wurde!

  Neben der Überladung bemängelte die Polizei auch die Länge des 
kontrollierten Sattelzuges. Einige Stämme ragten derart weit über die
hintere Fahrzeugkante heraus, dass die maximal zulässige Gesamtlänge 
des Holztransporters von 21 Metern um 2,60 Meter überschritten war. 
Hinzu kam, dass ein vorgeschriebenes, von hinten deutlich erkennbares
Hinweisschild "Achtung! Ladung schert aus" sowie eine seitlich 
reflektierende Kennzeichnung fehlten. Zu guter Letzt war das 
Fahrlicht der Sattelzugmaschine vorn auf einer Seite ausgefallen.

  Fahrer und Halter des kontrollierten Sattelzuges drohen wegen der 
festgestellten Verkehrsverstöße nun Bußgelder im hohen dreistelligen 
Bereich sowie Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg.

  "Angesichts solcher Verstöße gewinnen wir immer öfter den 
Eindruck, dass sich Fahrpersonal aber auch Unternehmerinnen und 
Unternehmer im Holztransportgewerbe oftmals nicht über mögliche 
Folgen ihres Handelns im Klaren sind", bemerkt Polizeihauptkommissar 
Mario Döring, Beamter der Bad Hersfelder Autobahnpolizei. "Neben den 
zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen stellen solche überladenen 
Fahrzeuge eine Gefahr für ihre Fahrer selbst, aber auch für andere 
Verkehrsteilnehmer dar. Darüber hinaus ist unsere 
Verkehrsinfrastruktur für Belastungen, wie sie bei einem dermaßen 
überladenen Transport festzustellen war, nicht immer ausgelegt", 
erklärt Döring.

  Döring weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 
Zuverlässigkeit von Unternehmern überprüft werden kann, wenn sie 
verschiedene schwerwiegende Verstöße begehen. "Bereits zwei solche 
Verstöße, zu denen beispielsweise auch die Überladung schwerer 
Transportfahrzeuge um mehr als 20 Prozent zählen, genügen, dass die 
Lizenz zum gewerblichen Güterkraftverkehr entzogen werden kann", 
weist Döring abschließend auf die drohenden gravierenden Konsequenzen
für Wiederholungstäter hin.

  Neben der Durchführung regelmäßiger Kontrollen appelliert die 
Polizei in Osthessen auch an die Vernunft von Fahrerinnen und Fahrern
sowie der verantwortlichen Fahrzeughalter; ganz im Sinne der 
Verkehrssicherheit und eines vernünftigen Miteinanders auf unseren 
Straßen.

  


OTS:              Polizeipräsidium Osthessen 

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