Polizei stoppt Langholztransporter
BAD HERSFELD
Dass die technischen und rechtlichen Möglichkeiten
bei der Beladung eines Lkw oftmals weit auseinanderliegen, musste ein
32 Jahre alter Fahrer eines Langholztransporters am späten
Montagnachmittag (21.11.), gegen 17:00 Uhr, erfahren.
Der Mann war mit seinem mit Kiefernstämmen beladenen Sattelzug auf
der Bundesstraße B 62 von Bad Hersfeld kommend in Richtung Niederaula
unterwegs. Dort fiel er Beamten der Polizeiautobahnstation Bad
Hersfeld auf, die das Gespann auf einem Parkplatz einer genauen
Kontrolle unterzogen.
Beim Blick auf die geladenen Baumstämme entstand bei den
erfahrenen Polizisten der Verdacht, dass der Langholzzug mit hoher
Wahrscheinlichkeit überladen sein könnte. Da sogar davon auszugehen
war, dass die nächstgelegene 50-Tonnen-Waage nicht ausreichen würde,
das Gespann zu wiegen, entschloss man sich, eine geeignete Waage mit
der doppelten Wiegekapazität aufzusuchen. Dabei wurde dem Fahrer
bereits signalisiert, dass er sich um einen weiteren Transporter zur
Aufnahme der überladenen Baumstämme kümmern möge.
Die Erwartungen der Beamten bestätigten sich. Mit einer
tatsächlichen Gesamtmasse von rund 57 anstatt der erlaubten 40 Tonnen
war der kontrollierte Langholztransport um mehr als 40 Prozent
überladen. Mittels eines Krans wurden daher die zu viel geladenen
Stämme auf einen zusätzlichen Sattelzug umgeschichtet. Nach dieser
Aktion waren die beiden Transportgespanne mit den Baumstämmen nahezu
voll ausgelastet. Zwar wäre rein technisch und räumlich auf beiden
Rohholztransportern noch Platz gewesen; die jeweils zulässige
Nutzlast war jedoch bei beiden beinahe ausgeschöpft. Wohlgemerkt mit
der Masse an Stämmen, die zuvor auf nur einem Zug transportiert
wurde!
Neben der Überladung bemängelte die Polizei auch die Länge des
kontrollierten Sattelzuges. Einige Stämme ragten derart weit über die
hintere Fahrzeugkante heraus, dass die maximal zulässige Gesamtlänge
des Holztransporters von 21 Metern um 2,60 Meter überschritten war.
Hinzu kam, dass ein vorgeschriebenes, von hinten deutlich erkennbares
Hinweisschild "Achtung! Ladung schert aus" sowie eine seitlich
reflektierende Kennzeichnung fehlten. Zu guter Letzt war das
Fahrlicht der Sattelzugmaschine vorn auf einer Seite ausgefallen.
Fahrer und Halter des kontrollierten Sattelzuges drohen wegen der
festgestellten Verkehrsverstöße nun Bußgelder im hohen dreistelligen
Bereich sowie Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg.
"Angesichts solcher Verstöße gewinnen wir immer öfter den
Eindruck, dass sich Fahrpersonal aber auch Unternehmerinnen und
Unternehmer im Holztransportgewerbe oftmals nicht über mögliche
Folgen ihres Handelns im Klaren sind", bemerkt Polizeihauptkommissar
Mario Döring, Beamter der Bad Hersfelder Autobahnpolizei. "Neben den
zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen stellen solche überladenen
Fahrzeuge eine Gefahr für ihre Fahrer selbst, aber auch für andere
Verkehrsteilnehmer dar. Darüber hinaus ist unsere
Verkehrsinfrastruktur für Belastungen, wie sie bei einem dermaßen
überladenen Transport festzustellen war, nicht immer ausgelegt",
erklärt Döring.
Döring weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
Zuverlässigkeit von Unternehmern überprüft werden kann, wenn sie
verschiedene schwerwiegende Verstöße begehen. "Bereits zwei solche
Verstöße, zu denen beispielsweise auch die Überladung schwerer
Transportfahrzeuge um mehr als 20 Prozent zählen, genügen, dass die
Lizenz zum gewerblichen Güterkraftverkehr entzogen werden kann",
weist Döring abschließend auf die drohenden gravierenden Konsequenzen
für Wiederholungstäter hin.
Neben der Durchführung regelmäßiger Kontrollen appelliert die
Polizei in Osthessen auch an die Vernunft von Fahrerinnen und Fahrern
sowie der verantwortlichen Fahrzeughalter; ganz im Sinne der
Verkehrssicherheit und eines vernünftigen Miteinanders auf unseren
Straßen.
OTS: Polizeipräsidium Osthessen
bei der Beladung eines Lkw oftmals weit auseinanderliegen, musste ein
32 Jahre alter Fahrer eines Langholztransporters am späten
Montagnachmittag (21.11.), gegen 17:00 Uhr, erfahren.
Der Mann war mit seinem mit Kiefernstämmen beladenen Sattelzug auf
der Bundesstraße B 62 von Bad Hersfeld kommend in Richtung Niederaula
unterwegs. Dort fiel er Beamten der Polizeiautobahnstation Bad
Hersfeld auf, die das Gespann auf einem Parkplatz einer genauen
Kontrolle unterzogen.
Beim Blick auf die geladenen Baumstämme entstand bei den
erfahrenen Polizisten der Verdacht, dass der Langholzzug mit hoher
Wahrscheinlichkeit überladen sein könnte. Da sogar davon auszugehen
war, dass die nächstgelegene 50-Tonnen-Waage nicht ausreichen würde,
das Gespann zu wiegen, entschloss man sich, eine geeignete Waage mit
der doppelten Wiegekapazität aufzusuchen. Dabei wurde dem Fahrer
bereits signalisiert, dass er sich um einen weiteren Transporter zur
Aufnahme der überladenen Baumstämme kümmern möge.
Die Erwartungen der Beamten bestätigten sich. Mit einer
tatsächlichen Gesamtmasse von rund 57 anstatt der erlaubten 40 Tonnen
war der kontrollierte Langholztransport um mehr als 40 Prozent
überladen. Mittels eines Krans wurden daher die zu viel geladenen
Stämme auf einen zusätzlichen Sattelzug umgeschichtet. Nach dieser
Aktion waren die beiden Transportgespanne mit den Baumstämmen nahezu
voll ausgelastet. Zwar wäre rein technisch und räumlich auf beiden
Rohholztransportern noch Platz gewesen; die jeweils zulässige
Nutzlast war jedoch bei beiden beinahe ausgeschöpft. Wohlgemerkt mit
der Masse an Stämmen, die zuvor auf nur einem Zug transportiert
wurde!
Neben der Überladung bemängelte die Polizei auch die Länge des
kontrollierten Sattelzuges. Einige Stämme ragten derart weit über die
hintere Fahrzeugkante heraus, dass die maximal zulässige Gesamtlänge
des Holztransporters von 21 Metern um 2,60 Meter überschritten war.
Hinzu kam, dass ein vorgeschriebenes, von hinten deutlich erkennbares
Hinweisschild "Achtung! Ladung schert aus" sowie eine seitlich
reflektierende Kennzeichnung fehlten. Zu guter Letzt war das
Fahrlicht der Sattelzugmaschine vorn auf einer Seite ausgefallen.
Fahrer und Halter des kontrollierten Sattelzuges drohen wegen der
festgestellten Verkehrsverstöße nun Bußgelder im hohen dreistelligen
Bereich sowie Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg.
"Angesichts solcher Verstöße gewinnen wir immer öfter den
Eindruck, dass sich Fahrpersonal aber auch Unternehmerinnen und
Unternehmer im Holztransportgewerbe oftmals nicht über mögliche
Folgen ihres Handelns im Klaren sind", bemerkt Polizeihauptkommissar
Mario Döring, Beamter der Bad Hersfelder Autobahnpolizei. "Neben den
zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen stellen solche überladenen
Fahrzeuge eine Gefahr für ihre Fahrer selbst, aber auch für andere
Verkehrsteilnehmer dar. Darüber hinaus ist unsere
Verkehrsinfrastruktur für Belastungen, wie sie bei einem dermaßen
überladenen Transport festzustellen war, nicht immer ausgelegt",
erklärt Döring.
Döring weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
Zuverlässigkeit von Unternehmern überprüft werden kann, wenn sie
verschiedene schwerwiegende Verstöße begehen. "Bereits zwei solche
Verstöße, zu denen beispielsweise auch die Überladung schwerer
Transportfahrzeuge um mehr als 20 Prozent zählen, genügen, dass die
Lizenz zum gewerblichen Güterkraftverkehr entzogen werden kann",
weist Döring abschließend auf die drohenden gravierenden Konsequenzen
für Wiederholungstäter hin.
Neben der Durchführung regelmäßiger Kontrollen appelliert die
Polizei in Osthessen auch an die Vernunft von Fahrerinnen und Fahrern
sowie der verantwortlichen Fahrzeughalter; ganz im Sinne der
Verkehrssicherheit und eines vernünftigen Miteinanders auf unseren
Straßen.
OTS: Polizeipräsidium Osthessen
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