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Leer: Zuschuss zum Führerschein für junge Feuerwehrleute im Landkreis Leer




Landkreis Leer (ots) 


 Der Landkreis Leer sowie die Städte und Gemeinden im Landkreis Leer unterstützen junge Feuerwehrleute mit bis zu 800 Euro Zuschuss beim Erwerb ihres Führerscheins. Dieser Zuschuss richtet sich dabei nicht nur an bestehende Mitglieder, sondern auch an zukünftige Feuerwehrleute. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die jungen Leute für mindestens 5 Jahre Mitglied der Feuerwehr zu bleiben und regelmäßig an Ausbildung und Diensten teilzunehmen. Mit diesem Zuschuss soll ein Anreiz geschaffen werden, neue Mitglieder für die Feuerwehren zu gewinnen und junge Feuerwehrleute die z.B. aus den Jugendfeuerwehren kommen auch langfristig zu behalten.

Den Beschluss für diese Unterstützung hatte der Kreistag in Leer am 17. März 2016 in Absprache mit allen Städten und Gemeinden gefasst. Mit dem Beschluss aus März konnten so bereits alle Feuerwehrmitglieder von dem Zuschuss profitieren die ihren Führerschein im Jahr 2015 gemacht hatten. Für alle die ihren Führerschein in diesem Jahr erworben haben oder ihn noch erwerben, endet die Frist für einen Antrag beim Landkreis Leer am 31. Januar 2017. Für den Führerscheinzuschuss stehen beim Landkreis Leer in jedem Jahr 20.000 Euro zur Verfügung. Der Zuschuss von maximal 800 Euro pro Person wird dann jeweils zur Hälfte vom Landkreis und den Kommunen getragen.

 


Sollten in einem Jahr also mehr als 50 Anträge beim Landkreis eingehen, verringert sich der Betrag für jeden einzelnen entsprechend der Anzahl der Anträge. Für das Jahr 2015 konnten aber alle Mitglieder, die einen Antrag gestellt hatten, die volle Summe abgreifen und auch für dieses Jahr ist die Marke von 50 Anträgen noch nicht erreicht. Zielgruppe sind alle jungen Leute zwischen 16 und 25 Jahren, die ihren Wohnsitz im Landkreis Leer haben und bis zum Stichtag (31.01.2017) Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sind oder werden. Der Zuschuss wird nur für den Ersterwerb eines Führerscheins gewährt, nicht um einen bestehenden Führerschein zu erweitern. Auch Personen die Aufgrund von Verstößen im Straßenverkehr die Führerscheinprüfung erneut ablegen müssen, können keinen Antrag stellen. Weitere Informationen hat die Kreisfeuerwehr auf ihrer Webseite unter http://führerschein.kreisfeuerwehr-leer.de zusammengestellt.


 Feuerwehr Landkreis Leer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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