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NRW lässt Verfassungsrichter über Frauenförderung entscheiden




Innenminister Jäger: Das ist wichtig, damit die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit bekommen


Die NRW-Landesregierung lässt die Vereinbarkeit ihrer Quoten-Regelung zur
Frauenförderung mit der Landesverfassung überprüfen. In ihrem Auftrag hat der
Bonner Rechtsanwalt Dr. Gernot Fritz dazu einen Normenkontrollantrag beim
Verfassungsgerichtshof gestellt. "Die Landesregierung ist von der
Verfassungsmäßigkeit der Regelung überzeugt", betonte Innenminister Ralf
Jäger. "Die mit dem Antrag angestrebte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
ist wichtig, damit die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit bekommen."
Zudem hat die Landesregierung beschlossen, dienstliche Beurteilungen mit einem
Monitoring-System transparent zu machen und zu analysieren. 





Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe wird Vorschläge für noch mehr
Geschlechtergerechtigkeit und gegen Diskriminierung bei dienstlichen
Beurteilungen erarbeiten.


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