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22-Jährige außer Rand und Band - Bundespolizei nimmt sie in Unterbindungsgewahrsam



Düsseldorf (ots) 

Die Bundespolizei nahm am Freitagnachmittag
(12. Mai), um 16.15 Uhr, eine 22-jährige, betrunkene Düsseldorferin
fest, weil sie nach der Fahrkartenkontrolle auf einen Zugbegleiter
(39) und eine 18-jährige Reisende einschlug.

   Nachdem ein Zugbegleiter des Regionalexpresses 13 auf dem Weg von
Neuss nach Düsseldorf eine junge Frau ohne Fahrkarte antraf, flippte
diese nach der Personalienfeststellung aus. Sie schlug dem
Zugbegleiter ins Gesicht und trat ihm gegen seine Beine. Im
Düsseldorfer Hauptbahnhof angekommen, versuchte sie den 39-Jährigen
daran zu hindern, sich der Situation zu entziehen.

   Die Bundespolizei wurde informiert und traf im Düsseldorfer
Hauptbahnhof auf Bahnsteig 7 auf den Zugbegleiter und die junge Frau,
die immer noch nicht von dem Mann abließ. Da sie sich auch gegenüber
den Bundespolizisten unkooperativ verhielt, mussten ihr Handschellen
angelegt und sie zur Dienststelle gebracht werden. Vor der Festnahme
versuchte sie nach den Beamten zu schlagen und zu flüchten. Als die
Beamten sie daran hinderten, entgegnete die aggressive Frau ihnen mit
den Worten:"Lasst mich los ihr Hurensöhne, sonst klatsch ich euch
eine!"

   Bei der Zeugenbefragung wurde bekannt, dass eine 18-jährige
Bosnierin ebenfalls von der aggressiven Deutschen ins Gesicht
geschlagen wurde.

   Auf dem Weg zur Dienststelle widersetzte sich die Frau mehrmals
den Beamten. Als sie auf der Dienststelle nach gefährlichen
Gegenständen durchsucht wurde, konnten die Polizisten ein
Einhandmesser in ihrer Handtasche auffinden. Dieses wurde
beschlagnahmt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille.

   Da sie sich nicht beruhigen wollte und eine weitere Gefahr von ihr
ausging, wurde sie einem Richter vorgeführt, der einen
Unterbindungsgewahrsam bis 7.00 Uhr des Folgetages anordnete.
Daraufhin wurde sie im Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums
Düsseldorf untergebracht.




   Die Bundespolizei leitet ein Strafverfahren wegen des Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte, der Nötigung, des Erschleichens von
Leistungen, der Körperverletzung sowie der Ordnungswidrigkeit wegen
des Führens eines Einhandmessers ein.

 Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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