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Hoverboards und Co. - Gefährlicher Trend im Straßenverkehr

Hoverboard - nicht so einfach wie´s aussieht


   Fulda (ots) - OSTHESSEN 

 Immer öfter sieht man sie im 
Straßenverkehr. Auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Radwegen aber 
auch auf Straßen in Osthessen sind junge Menschen frei stehend  auf 
elektrisch betriebenen Rädern unterwegs. Unter dem sperrigen 
Oberbegriff "selbststabilisierende Fahrzeuge" fasst die Polizei  die 
trendigen Geräte zusammen, die unter dem Namen "Hoverboard", 
"Monowheel", "City-Wheel" oder "Hyperboard" in vielen Variationen im 
Handel erhältlich sind. E-Boards und elektrische Einräder sind dort 
frei verkäuflich und unterliegen beim Erwerb keiner besonderen 
Voraussetzung. Der Betrieb dieser Freizeitgeräte im öffentlichen 
Straßenverkehr ist jedoch mehr als problematisch. Je nach Gerät und 
Bauart kann die Fahrt auf einem solchen Fahrzeug strafrechtliche 
Konsequenzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen 
die Versicherungs- und Steuerpflicht nach sich ziehen.

   In der Regel liegt die Höchstgeschwindigkeit von "Hoverboard", 
"Monowheel" und Co. bei über 6 km/h. Sie gelten damit als 
"Kraftfahrzeuge" und werden zulassungspflichtig. Da eine solche 
Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, beispielsweise auf 
Grund unzureichender Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen nicht 
möglich ist, dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen 
Straßenverkehr betrieben werden. Zum öffentlichen Straßenverkehr 
gehören übrigens auch Gehwege, Radwege oder Parkplätze, wenn sie für 
jedermann frei zugänglich sind.

   Für das Führen eines Kraftfahrzeuges ist außerdem ein Führerschein
erforderlich, nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung ein 
Autoführerschein der Klasse B. Wer den nicht hat und im öffentlichen 
Verkehrsraum auf einem E-Board oder -Einrad unterwegs ist, der fährt 
ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar!

   Aus der Einstufung als "Kraftfahrzeug" ergibt sich außerdem 
zwangsläufig auch eine Versicherungspflicht für den Betrieb im 
öffentlichen Verkehrsraum sowie eine Steuerpflicht. Da die Fahrzeuge 
jedoch wie beschrieben nicht zulassungsfähig sind, werden sie derzeit
auch von keiner Versicherung versichert. Im Falle eines Unfalls 
haften dann der Fahrer oder die Fahrerin oder deren 
Erziehungsberechtigte mit ihrem Vermögen.




   Zusammenfassend appelliert die Polizei an alle Fahrerinnen und 
Fahrer von E-Boards und elektrischen Einrädern: Betreiben sie die 
Geräte nicht im öffentlichen Verkehrsraum! Sie sind keine Spielzeuge 
und genießen keine rechtlichen Privilegien. Auch Eltern sollten dies 
beherzigen, denn nicht selten haben Kinder und Jugendliche den Wunsch
nach diesen modernen und trendigen Fahrzeugen.


 Polizeipräsidium Osthessen - Fulda (Hünfeld, Hilders)

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