Hoverboards und Co. - Gefährlicher Trend im Straßenverkehr
Fulda (ots) - OSTHESSEN
Immer öfter sieht man sie im
Straßenverkehr. Auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Radwegen aber
auch auf Straßen in Osthessen sind junge Menschen frei stehend auf
elektrisch betriebenen Rädern unterwegs. Unter dem sperrigen
Oberbegriff "selbststabilisierende Fahrzeuge" fasst die Polizei die
trendigen Geräte zusammen, die unter dem Namen "Hoverboard",
"Monowheel", "City-Wheel" oder "Hyperboard" in vielen Variationen im
Handel erhältlich sind. E-Boards und elektrische Einräder sind dort
frei verkäuflich und unterliegen beim Erwerb keiner besonderen
Voraussetzung. Der Betrieb dieser Freizeitgeräte im öffentlichen
Straßenverkehr ist jedoch mehr als problematisch. Je nach Gerät und
Bauart kann die Fahrt auf einem solchen Fahrzeug strafrechtliche
Konsequenzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen
die Versicherungs- und Steuerpflicht nach sich ziehen.
In der Regel liegt die Höchstgeschwindigkeit von "Hoverboard",
"Monowheel" und Co. bei über 6 km/h. Sie gelten damit als
"Kraftfahrzeuge" und werden zulassungspflichtig. Da eine solche
Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, beispielsweise auf
Grund unzureichender Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen nicht
möglich ist, dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen
Straßenverkehr betrieben werden. Zum öffentlichen Straßenverkehr
gehören übrigens auch Gehwege, Radwege oder Parkplätze, wenn sie für
jedermann frei zugänglich sind.
Für das Führen eines Kraftfahrzeuges ist außerdem ein Führerschein
erforderlich, nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung ein
Autoführerschein der Klasse B. Wer den nicht hat und im öffentlichen
Verkehrsraum auf einem E-Board oder -Einrad unterwegs ist, der fährt
ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar!
Aus der Einstufung als "Kraftfahrzeug" ergibt sich außerdem
zwangsläufig auch eine Versicherungspflicht für den Betrieb im
öffentlichen Verkehrsraum sowie eine Steuerpflicht. Da die Fahrzeuge
jedoch wie beschrieben nicht zulassungsfähig sind, werden sie derzeit
auch von keiner Versicherung versichert. Im Falle eines Unfalls
haften dann der Fahrer oder die Fahrerin oder deren
Erziehungsberechtigte mit ihrem Vermögen.
Zusammenfassend appelliert die Polizei an alle Fahrerinnen und
Fahrer von E-Boards und elektrischen Einrädern: Betreiben sie die
Geräte nicht im öffentlichen Verkehrsraum! Sie sind keine Spielzeuge
und genießen keine rechtlichen Privilegien. Auch Eltern sollten dies
beherzigen, denn nicht selten haben Kinder und Jugendliche den Wunsch
nach diesen modernen und trendigen Fahrzeugen.
Polizeipräsidium Osthessen - Fulda (Hünfeld, Hilders)
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