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Wichtige Änderungen im Waffengesetz



   Mönchengladbach (ots) 

 Der Bundestag hat Mitte Mai einen 
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Waffengesetzes 
und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) beschlossen. Am 05.07.2017 
wurde dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat daher am 
06.07.2017 in Kraft.

   Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der 
Aufbewahrung von Schusswaffen. Zudem ist es für einen befristeten 
Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, 
straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen-und 
Polizeibehörden abzugeben.






   Die für Waffenbesitzer relevanten Änderungen sind in 
zusammengefasster Form der Internetseite der Polizei Mönchengladbach 

   Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die dort benannten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


   Polizei Mönchengladbach

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