Düsseldorf (ots)
Ein Mann (38) erstattete am Samstagmittag (12.
August) um 13.40 Uhr auf der Wache der Bundespolizei in Düsseldorf
eine Strafanzeige. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde
bekannt, dass der polnische Staatsangehörige wegen des Handelns mit
Betäubungsmitteln zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zur
Strafvollstreckung ausgeschrieben war.
Da er eine Geldstrafe von 4500
Euro nicht erbringen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Haftstrafe
von 75 Tagen an eine Justizvollzugsanstalt übergeben.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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