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Düsseldorf: Gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte




Polizeibeamter durch Schlag mit Glasflasche
verletzt - 23-jähriger Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt

   Düsseldorf (ots) - Altstadt
   Samstag, 2. September 2017, 2.45 Uhr

   Nach einer Gefährlichen Körperverletzung und Widerstand gegen 
Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
wird heute Mittag ein 23-jähriger wohnungsloser Mann dem Haftrichter 
vorgeführt. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zu Samstag bei einer 
Auseinandersetzung einen Altstadtbesucher und später auch einen 
Polizeibeamten durch Schläge mit einer Glasflasche nicht unerheblich 
verletzt zu haben. Während sich der 20-jährige Altstadtbesucher 
selbst in ärztliche Behandlung begab, musste der 37-jährige Beamte in
einem Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Glücklicherweise muss 
der Polizist nicht stationär verbleiben Er ist jedoch bis auf 
weiteres nicht dienstfähig. Der 23-jährige Beschuldigte erlitt 
Verletzungen, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.









   Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kam es zu Einsatzzeit 
vor einer Gaststätte auf der Neustraße zu einer Auseinandersetzung 
zwischen dem 23-jährigen Beschuldigten und einem 20-jährigen 
Altstadtbesucher in deren Verlauf der 23-Jährige den 20-Jährigen 
durch einen Schlag mit einer Glasflasche verletzte. Der Geschädigte 
stieß den Aggressor weg, wobei dieser zu Boden stürzte und sich 
verletzte. Beamte der Altstadtwache waren zur Stelle und trennten 
zunächst die Kontrahenten. Der Beschuldigte rannte anschließend 
sofort in Richtung Parkhaus (Mutter-Ey-Straße) davon und schlug 
weiter mit der Glasflasche um sich. Dabei traf er einen der 
einschreitenden Beamten am Kopf und der Polizist erlitt eine 
Platzwunde. Mit mehreren Beamten und durch Einsatz von Pfefferspray 
konnte der offensichtlich alkoholisierte und unter Einfluss von 
Drogen stehende Mann überwältigt werden. Bei seiner Durchsuchung in 
der Wache konnten mehrere versteckte Tütchen Rauschgift und Dealgeld 
gefunden werden. Der polizeibekannte Beschuldigte (Erkenntnisse wegen
Gewaltdelikten und Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft in Duisburg
und Düsseldorf) wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen 
(Blutprobe) ärztlich versorgt.


   Polizei Düsseldorf

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