Düsseldorf: Gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Polizeibeamter durch Schlag mit Glasflasche
verletzt - 23-jähriger Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt
Düsseldorf (ots) - Altstadt
Samstag, 2. September 2017, 2.45 Uhr
Nach einer Gefährlichen Körperverletzung und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
wird heute Mittag ein 23-jähriger wohnungsloser Mann dem Haftrichter
vorgeführt. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zu Samstag bei einer
Auseinandersetzung einen Altstadtbesucher und später auch einen
Polizeibeamten durch Schläge mit einer Glasflasche nicht unerheblich
verletzt zu haben. Während sich der 20-jährige Altstadtbesucher
selbst in ärztliche Behandlung begab, musste der 37-jährige Beamte in
einem Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Glücklicherweise muss
der Polizist nicht stationär verbleiben Er ist jedoch bis auf
weiteres nicht dienstfähig. Der 23-jährige Beschuldigte erlitt
Verletzungen, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kam es zu Einsatzzeit
vor einer Gaststätte auf der Neustraße zu einer Auseinandersetzung
zwischen dem 23-jährigen Beschuldigten und einem 20-jährigen
Altstadtbesucher in deren Verlauf der 23-Jährige den 20-Jährigen
durch einen Schlag mit einer Glasflasche verletzte. Der Geschädigte
stieß den Aggressor weg, wobei dieser zu Boden stürzte und sich
verletzte. Beamte der Altstadtwache waren zur Stelle und trennten
zunächst die Kontrahenten. Der Beschuldigte rannte anschließend
sofort in Richtung Parkhaus (Mutter-Ey-Straße) davon und schlug
weiter mit der Glasflasche um sich. Dabei traf er einen der
einschreitenden Beamten am Kopf und der Polizist erlitt eine
Platzwunde. Mit mehreren Beamten und durch Einsatz von Pfefferspray
konnte der offensichtlich alkoholisierte und unter Einfluss von
Drogen stehende Mann überwältigt werden. Bei seiner Durchsuchung in
der Wache konnten mehrere versteckte Tütchen Rauschgift und Dealgeld
gefunden werden. Der polizeibekannte Beschuldigte (Erkenntnisse wegen
Gewaltdelikten und Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft in Duisburg
und Düsseldorf) wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen
(Blutprobe) ärztlich versorgt.
Polizei Düsseldorf
Keine Kommentare: