Warnung vor Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen auch in Osthessen
Fulda (ots) - Osthessen
Beim CEO-Fraud geben sich Täter - nach
Sammlung jeglicher Art von Informationen über das anzugreifende
Unternehmen - beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des
Unternehmens aus und veranlassen einen Mitarbeiter zum Transfer eines
größeren Geldbetrages ins Ausland. Da die Betrüger auch in der
hiesigen Region bereits aktiv waren - allerdings ist Dank der
Aufmerksamkeit der Beschäftigten bislang kein finanzieller Schaden
bekannt geworden - warnt das Polizeipräsidium Osthessen:
Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in
Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in
Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk
insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen
Investments. Für die Täter sind beispielsweise
E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik
von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen
Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details
preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar.
Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug
notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.
Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits
mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das
betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In
einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich,
weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den
professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.
Die Täter nehmen mit den "ausgeforschten" Mitarbeitern Kontakt auf
und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder
Handelspartner aus. Dabei fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine
angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter
Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten
in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die
Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei
E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:
- Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen
öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen
im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne
Kontrollmechanismen ein!
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/ innen hinsichtlich des
beschriebenen Betrugsphänomens!
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor
Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt
werden:
1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte
Schreibweise 2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf
bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber 3.
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
- Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche
Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt!
Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon
0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache
unter www.polizei.hessen.de
Quelle : Bundeskriminalamt
Keine Kommentare: