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Warnung vor Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen auch in Osthessen




   Fulda (ots) - Osthessen 

Beim CEO-Fraud geben sich Täter - nach 
Sammlung jeglicher Art von Informationen über das anzugreifende 
Unternehmen - beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des 
Unternehmens aus und veranlassen einen Mitarbeiter zum Transfer eines
größeren Geldbetrages ins Ausland. Da die Betrüger auch in der 
hiesigen Region bereits aktiv waren - allerdings ist Dank der 
Aufmerksamkeit der Beschäftigten bislang kein finanzieller Schaden 
bekannt geworden - warnt das Polizeipräsidium Osthessen:

   Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in 
Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in 
Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk 
insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen 
Investments. Für die Täter sind beispielsweise 
E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik 
von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen 
Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details 
preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. 
Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug 
notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.

   Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits 
mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das 
betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In 
einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, 
weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den 
professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.

   Die Täter nehmen mit den "ausgeforschten" Mitarbeitern Kontakt auf
und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder 
Handelspartner aus. Dabei fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine 
angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter 
Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten
in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die 
Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei 
E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.






   Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:

   - Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen 
     öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen 
     im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
   - Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne 
     Kontrollmechanismen ein!
   - Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/ innen hinsichtlich des 
     beschriebenen Betrugsphänomens!
   - Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor 
     Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt 
     werden:

   1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte 
Schreibweise 2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf 
bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber 3. 
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

   - Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche 
     Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt!

   Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 
0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache 
unter www.polizei.hessen.de

   Quelle : Bundeskriminalamt

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