Bundespolizei nimmt ihn aufgrund von zwei Haftbefehlen fest
Düsseldorf (ots) - Ein 27-jähriger Algerier erschien am
Dienstagmittag (26. Dezember) um 13.30 Uhr auf der Dienststelle der
Bundespolizei in Düsseldorf. Er gab an, eine Straftat melden zu
wollen. Bei der Überprüfung des Mannes kam heraus, dass er durch die
Staatsanwaltschaften Trier und Schweinfurt gesucht wurde und
festgenommen werden musste.
Bei der Befragung zu dem Anliegen des Algeriers wurde bekannt,
dass es sich nicht um Straftatbestände handelte. Er hatte seine
Geldbörse nur bei einem Bekannten liegengelassen.
Als seine Personalien polizeilich überprüft wurden, stellte sich
heraus, dass die Staatsanwaltschaft Trier gegen den Mann einen
Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen des Diebstahls erlassen
hatte. Dem 27-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 273 Euro oder eine
Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen auferlegt.
Ferner bestand gegen den Algerier ein Sicherungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Er wurde wegen eines Diebstahls
verurteilt und ist den Bewährungsauflagen nicht nachgekommen.
Da der junge Mann die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, musste
er nun für zehn Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Durch diese
erfolgte daraufhin auch die Vorführung aufgrund des
Sicherungshaftbefehls.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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