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Amnestieregelung - Illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition können bis zum 5.7.2018 straffrei abgegeben werden



   Rhein-Kreis Neuss (ots) 

Seit dem 06.07.2017 ist das zweite 
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem 
eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es für die Dauer von 
zwölf Monaten straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen
und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der 
Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei.

   Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund dieser 
Gesetzesregelung noch bis zum 5. Juli 2018 die Möglichkeit, ohne dass
sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, ihre illegalen 
Waffen rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder montags bis 
donnerstags, von 08:30 bis 12:00 Uhr, und donnerstags von 13:30 bis 
15:30 Uhr, bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben. 
Die Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss sind im Interesse einer 
reibungslosen Umsetzung der Amnestieregelung gehalten, abgegebene 
Waffen anzunehmen. Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine 
Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich 
bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis 
zur Vernichtung der Waffe gegeben wird.







   Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 
11412, 11413, 11414, 11415.

    Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

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