Rhein-Kreis Neuss (ots)
Seit dem 06.07.2017 ist das zweite
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem
eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es für die Dauer von
zwölf Monaten straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen
und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der
Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund dieser
Gesetzesregelung noch bis zum 5. Juli 2018 die Möglichkeit, ohne dass
sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, ihre illegalen
Waffen rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder montags bis
donnerstags, von 08:30 bis 12:00 Uhr, und donnerstags von 13:30 bis
15:30 Uhr, bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben.
Die Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss sind im Interesse einer
reibungslosen Umsetzung der Amnestieregelung gehalten, abgegebene
Waffen anzunehmen. Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine
Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich
bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis
zur Vernichtung der Waffe gegeben wird.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300-
11412, 11413, 11414, 11415.
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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