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Anklage wegen Kindesentführung nach Holland durch den Vater



Im Oktober hatte ein 38-Jähriger aus Kaiserslautern seine fünfjährige leibliche Tochter ohne Wissen und ohne Zustimmung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter in die Niederlande verbracht. Nach der Entführung meldete er sich bei der Kindesmutter und spiegelte ihr vor, er wolle sich und das Kind umbringen. Durch umfangreiche Eilmaßnahmen der deutschen und niederländischen Polizeibehörden konnte die Kindesentführung noch am selben Abend der Entführung beendet werden. Auslöser für die Aktion war nach dem Ergebnis der Ermittlungen gewesen, dass sich die Kindesmutter kurz zuvor, nach einem noch gemeinsam verbrachten Urlaub, von ihm getrennt hatte. Der 38-Jährige hatte diesen Sachverhalt auch eingeräumt und insbesondere erklärt, er habe dem Kind nie etwas antun wollen. 

Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nunmehr Anklage zum Schöffengericht Kaiserslautern erhoben.

Mit der Anklage wird dem 38-Jährigen Kindesentziehung und Bedrohung vorgeworfen.

Nach § 235 des Strafgesetzbuchs macht sich auch ein Elternteil strafbar, wenn er das gemeinsame Kind dem anderen Elternteil entzieht, um es ins Ausland zu verbringen. 

Der Haftbefehl, der zunächst gegen den 38-Jährigen bestanden hatte, war durch das Oberlandesgericht Zweibrücken aufgehoben worden. 

Nunmehr hat das Schöffengericht Kaiserslautern über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.


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