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Versuchtes Tötungsdelikt z.N. eines Ehepaares vom 07.02.2018 -Fortschreibung



Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach

   Mönchengladbach Speick (ots) 

 Der arbeitslose Beschuldigte (21) 
ist heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einer 
Haftrichterin vorgeführt worden. Es erging Untersuchungshaftbefehl 
wegen zweifachen versuchten Mordes. Einzelheiten zum Tathergang 
werden nach wie vor aus ermittlungstaktischen Gründen nicht 
bekanntgegeben. Die Ermittlungen ergaben, dass der 21-Jährige 
Betäubungsmittel konsumierte und psychische Auffälligkeiten zeigte. 
Im Jahr 2017 (März/Oktober) gab er zweimal Anlass für polizeiliche 
Einsätze in seinem Elternhaus. Er hatte gedroht, seine Eltern 
umzubringen. Strafverfahren wurden eingeleitet. In beiden Fällen 
verwies die Polizei ihn für zehn Tage aus seiner Wohnung und ordnete 
ein zehntägiges Rückkehrverbot an. Mutter (58) und Vater (62) des 
Beschuldigten befinden sich nach wie vor in stationärer Behandlung. 
Der 62-Jährige ist zwischenzeitlich außer Lebensgefahr. Die 
Ermittlungen der Mordkommission dauern an.

   Polizei Mönchengladbach

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