Kontrollsäule für die Lkw-Maut in Wegberg aufgebaut
Wegberg
• Ab 1. Juli 2018 wird auf allen Bundesstraßen die Lkw-Maut erhoben
Berlin, 30.01.2019 – Heute wurde an der B 221 in Wegberg hinter Niederkrüchten, Fahrtrichtung Arsbeck eine Kontrollsäule für die Lkw-Maut aufgebaut. Die vier Meter hohen blauen Kontrollsäulen sind Teil der technischen Weiterentwicklung des Mautsystems für die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018. Rund 600 Kontrollsäulen werden auf den Bundesstraßen überprüfen, ob vorbeifahrende Fahrzeuge mautpflichtig sind und die Gebühr ordnungsgemäß entrichten.
Die neuen stationären Kontrolleinrichtungen ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr auf den Bundesstraßen. Im Gegensatz zu den Autobahnen werden auf Bundesstraßen keine Kontrollbrücken aufgebaut. Die Kontrollsäulen basieren auf einem ähnlichen Funktionsprinzip wie die Kontrollbrücken auf den Autobahnen. Im Gegensatz zu den Brücken überspannen die Kontrollsäulen nicht alle Fahrstreifen, sondern fügen sich besser in das Bild der ländlicheren Bundesstraßen ein. Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild bleiben so auf ein Minimum beschränkt.
Mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stimmte Toll Collect die Standorte ab. Anschließend wurde geprüft, ob Strom- und Telekommunikationsanbindungen verfügbar sind und die bautechnischen Begehungen durchgeführt. Für jede einzelne Kontrollsäule werden die Standortplanungen zur Zustimmung bei den zuständigen Verwaltungsstellen eingereicht. Liegt die Zustimmung vor können die Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, die mit dem Setzen des Fundaments die Voraussetzungen für den Aufbau der Kontrollsäulen schaffen. Durch die Anwendung moderner Bauverfahren reduzieren sich Straßensperrungen auf ein Minimum. Anschließend werden die Kontrollsäulen aufgebaut, die notwendige Hardware installiert und an die zentralen Rechensysteme angeschlossen.
Funktionsweise der Kontrollsäulen
Die Kontrollsäulen werden seitlich neben der Fahrbahn aufgestellt werden. Beim Vorbeifahren eines Fahrzeuges kontrollieren die Säulen, ob dieses mautpflichtig ist. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollstelle, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts- und ein Kennzeichenbild erstellt. Das Fahrzeuggerät sendet die durch den Fahrer eingestellten sowie die auf der On-Board Unit gespeicherten Daten an die Kontrollsäule. Für die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten sind das Unternehmen und der Fahrer verantwortlich. Hat der Fahrer die Achszahl richtig eingestellt und überprüft, ob die On-Board Unit funktionsbereit ist, werden die Bilddaten verworfen.
Strenge Vorgaben beim Datenschutz
Für die Erfassung von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken. Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) nennt in § 7 Abs. 2 die Daten, die im Rahmen der Kontrolle erhoben werden dürfen. Wie bereits heute werden ausschließlich Daten von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, bei denen der Verdacht auf einen Mautverstoß besteht, an ein Kontrollzentrum weitergeleitet und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Hat der Kunde die Maut ordnungsgemäß bezahlt, werden die Daten sofort noch in der Kontrollsäule gelöscht.
Keine Geschwindigkeitsblitzer
Die Kontrollsäulen überprüfen ausschließlich, ob mautpflichtige Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Maut korrekt bezahlen. Verkehrsteilnehmer können die Kontrollsäulen von „Blitzersäulen“ für die Geschwindigkeitsüberwachung dadurch unterscheiden, dass sie nicht nur blau lackiert, sondern auch fast vier Meter hoch sind.
Mautpflicht besteht derzeit in Deutschland auf Autobahnen und allen Bundesstraßenfür Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Weitere Informationen unter www.toll-collect.de
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