Womit sich die Ärzte so herumschlagen.
Für eine Jugenschutz Untersuchung - Auszubildender ist unter 18 Jahre alt - haben wir ein Formular auf der Stadtverwaltung bekommen. Mit diesem Formular ging es dann ein paar Tage später zum Arzt um die Untersuchung hinter uns zu bringen - und den letzten Stein auf dem Weg zum Ausbildungsplatz aus dem Weg zu räumen.
Auf der Rückseite des Formblattes gab es dann diesen Satz zu finden.
Wir sagen dazu: Aha ...
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