Vogelgrippe: Aufstallpflicht gilt nun auch für Mönchengladbach
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest die Aufstallpflicht für Geflügel auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Per Erlass vom gestrigen Nachmittag wurde auch die Stadt Mönchengladbach gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen. Eine entsprechende Verfügung hat Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners heute erlassen.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel und betrifft Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel.
Nach Auskunft des Fachbereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadtverwaltung sind derzeit rund 215 Betriebe mit Geflügel und Hobbyhaltungen bekannt. Die Gesamtzahl der Tiere liegt bei rund 51.000, davon rund 48.000 Legehennen. Die Stadt Mönchengladbach wird die Einhaltung der Aufstallpflicht im Stadtgebiet kontrollieren und Verstöße als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Die Verfügung der Stadt Mönchengladbach zur Aufstallpflicht ist auf der Webseite www.moenchengladbach.de zur Einsicht und zum Herunterladen hinterlegt. Geflügelhalter, die Fragen zur Umsetzung der Maßnahme und zu Ausnahmen von der Stallpflicht im Rahmen der Geflügelpestschutzverordnung haben, können sich an den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Rufnummer (02161) 25-2831, Fax 25-2849, E-Mail veterinaeramt@moenchengladbach.de wenden.
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Die Verfügung der Stadt Mönchengladbach zur Aufstallpflicht ist auf der Webseite www.moenchengladbach.de zur Einsicht und zum Herunterladen hinterlegt. Geflügelhalter, die Fragen zur Umsetzung der Maßnahme und zu Ausnahmen von der Stallpflicht im Rahmen der Geflügelpestschutzverordnung haben, können sich an den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Rufnummer (02161) 25-2831, Fax 25-2849, E-Mail veterinaeramt@moenchengladbach.de wenden.
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