M. Gladbach:Todesfall im Polizeigewahrsam (Nachtrag)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der
Polizei Mönchengladbach
Mönchengladbach (ots)
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der
Polizei Düsseldorf und die rechtsmedizinischen Untersuchungen,
einschließlich der Obduktion, haben bislang keine Anhaltspunkte für
ein Fremdverschulden am Tod des 56-jährigen Mannes ergeben, der im
Polizeigewahrsam der Polizei Mönchengladbach verstorben war. Nach
vorläufiger Einschätzung der Rechtsmedizin dürfte der Mann an einem
akuten Herzversagen gestorben sein. Entsprechende Vorerkrankungen
haben vorgelegen.
Der tragische und schicksalhafte Krankheitsverlauf
sei nicht vorhersehbar und absehbar gewesen. Der abschließende
Bericht der Rechtsmedizin und die noch ausstehenden toxikologischen
und chemischen Untersuchungen bleiben abzuwarten.
Polizei Mönchengladbach
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