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M. Gladbach:Todesfall im Polizeigewahrsam (Nachtrag)



Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der
Polizei Mönchengladbach

   Mönchengladbach (ots) 

 Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der
Polizei Düsseldorf und die rechtsmedizinischen Untersuchungen, 
einschließlich der Obduktion,  haben bislang keine Anhaltspunkte für 
ein Fremdverschulden am Tod des 56-jährigen Mannes ergeben, der im 
Polizeigewahrsam der Polizei Mönchengladbach verstorben war.  Nach 
vorläufiger Einschätzung der Rechtsmedizin dürfte der Mann an einem 
akuten Herzversagen gestorben sein. Entsprechende Vorerkrankungen 
haben vorgelegen. 




Der tragische und schicksalhafte Krankheitsverlauf 
sei nicht vorhersehbar und absehbar gewesen. Der abschließende 
Bericht der Rechtsmedizin und die noch ausstehenden toxikologischen 
und chemischen Untersuchungen bleiben abzuwarten.


 Polizei Mönchengladbach

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