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Verschärfung des Waffenrechts bei der Aufbewahrung von Schusswaffen; zeitlich befristete Straffreiheit bei der Abgabe illegaler Waffen



   StädteRegion/Aachen (ots)


   Am 06.07.2017 trat eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft, mit 
der die Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen für legale 
Waffenbesitzer weiter verschärft wurden.

   Bürgerinnen und Bürger, die erstmals eine waffenrechtliche 
Erlaubnis beantragen, benötigen zukünftig zur Aufbewahrung ihrer 
Waffen mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1, 
Widerstandsgrad 0. Bei der Anschaffung solcher Waffenschränke werden 
erfahrungsgemäß deutlich höhere Kosten als bisher anfallen. Auch 
Besitzer, die bereits über Waffenschränke alter Norm verfügen, müssen
bei einer Neubeschaffung die höheren Sicherheitsanforderungen 
berücksichtigen.

   Der Gesetzgeber hat gleichzeitig auch mit § 58 Abs. 7, 8 
Waffengesetz eine einjährige Amnestieregelung getroffen. 
Grundsätzlich ist der Besitz illegaler Schusswaffen ohne 
entsprechende behördliche Erlaubnis verboten und stellt eine Straftat
dar. Bereits eine Amnestie im Jahre 2009 führte bundesweit zu einer 
Abgabe von tausenden Schusswaffen. Es ist zu erwarten, dass viele 
Bürger, die sich eventuell noch im Besitz einer illegalen Schusswaffe
befinden, diese Amnestieregelung nutzen und sich von solchen 
Schusswaffen trennen werden.




   Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich noch illegale Schusswaffen
besitzen, können diese bis Anfang Juli 2018 bei jeder 
Polizeidienststelle oder auch unmittelbar bei der Waffenbehörde im 
Polizeipräsidium Aachen abgeben, ohne mit strafrechtlichen 
Konsequenzen rechnen zu müssen. Im Regelfall wird es sich um Kurz- 
und Langwaffen handeln, die technisch Einzellader-, Repetier- oder 
halbautomatische Waffen darstellen. Unter diese Amnestieregelung 
fallen allerdings keine Schusswaffen, die dem 
Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.



   Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Experten der 
Waffenbehörde im Polizeipräsidium Aachen unter den Rufnummern 
0241/9577-61121, -22 sowie per EMail an 

   Ein Bild mit abgegebenen Schusswaffen in der Asservatenkammer des 
Aachener Polizeipräsidiums ist beigefügt und kann rechtefrei 
verwendet werden. 


Polizei Aachen

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