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ZAC NRW und Landeskriminalamt NRW ermitteln gemeinsam wegen der Datenausspähung zum Nachteil von Frau Ministerin Schulze Föcking



ZAC NRW und Landeskriminalamt NRW ermitteln gemeinsam wegen
der Datenausspähung zum Nachteil von Frau Ministerin Schulze Föcking

   Düsseldorf (ots) 
Gemeinsame Pressemitteilung der 
Staatsanwaltschaft Köln und des Landeskriminalamtes NRW (LKA NRW):

   Die landesweit für herausgehobene Cybercrime-Verfahren zuständige 
Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) 
der Staatsanwaltschaft Köln hat das justizielle Ermittlungsverfahren 
im Zusammenhang mit der Datenausspähung zum Nachteil von Ministerin 
Schulze Föcking übernommen. Das LKA NRW ist mit den weiteren 
polizeilichen Ermittlungen in dieser Sache beauftragt. Die 
Ermittlungen werden wegen Ausspähens von Daten (§ 202a 
Strafgesetzbuch) und weiterer Delikte geführt. § 202a StGB sieht 
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

   Das LKA NRW hat bereits gestern unter der Leitung eines erfahrenen
Kriminalbeamten eine Ermittlungskommission (EK) im Bereich des 
polizeilichen Staatsschutzes eingesetzt. In der EK ermitteln auch 
Experten des Cybercrime Kompetenzzentrums des LKA NRW und der Polizei
Münster.






   Die Ermittlungen werden mit Hochdruck in alle Richtungen geführt.

   Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren 
Auskünfte erteilt werden.


 Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

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