ZAC NRW und Landeskriminalamt NRW ermitteln gemeinsam wegen der Datenausspähung zum Nachteil von Frau Ministerin Schulze Föcking
der Datenausspähung zum Nachteil von Frau Ministerin Schulze Föcking
Düsseldorf (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Köln und des Landeskriminalamtes NRW (LKA NRW):
Die landesweit für herausgehobene Cybercrime-Verfahren zuständige
Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW)
der Staatsanwaltschaft Köln hat das justizielle Ermittlungsverfahren
im Zusammenhang mit der Datenausspähung zum Nachteil von Ministerin
Schulze Föcking übernommen. Das LKA NRW ist mit den weiteren
polizeilichen Ermittlungen in dieser Sache beauftragt. Die
Ermittlungen werden wegen Ausspähens von Daten (§ 202a
Strafgesetzbuch) und weiterer Delikte geführt. § 202a StGB sieht
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
Das LKA NRW hat bereits gestern unter der Leitung eines erfahrenen
Kriminalbeamten eine Ermittlungskommission (EK) im Bereich des
polizeilichen Staatsschutzes eingesetzt. In der EK ermitteln auch
Experten des Cybercrime Kompetenzzentrums des LKA NRW und der Polizei
Münster.
Die Ermittlungen werden mit Hochdruck in alle Richtungen geführt.
Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren
Auskünfte erteilt werden.
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
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