ROG-Klage gegen den Bundesnachrichtendienst – Hinweise auf größeren Umfang der Überwachung
(Diese Meldung auf der ROG-Webseite: http://t1p.de/k1q1)
13.12.2016 – Der Bundesnachrichtendienst (BND) analysiert in größerem Umfang als bisher angenommen Metadaten deutscher Bürger, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. So werden etwa auch Standortdaten erfasst und auf Knopfdruck können verdächtige Metadaten mit Gesprächsmitschnitten verknüpft werden. Dies geht unter anderem aus einem internen Rechtsgutachten des BND hervor. Die neuen Erkenntnisse stützen die Klage von Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den BND. Am (morgigen) Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als erste und letzte Instanz über das Verfahren.
ROG klagt gegen die Überwachung der elektronischen Kommunikation von der Organisation mit ausländischen Journalisten durch den BND sowie gegen die Speicherung erfasster Kommunikationsdaten im Verkehrsanalysesystem VerAS. Die Klage wurde Ende Juni 2015 eingereicht. Vor zwei Wochen stellte Wikileaks tausende Dokumente aus dem NSA-Untersuchungsausschuss ins Netz, darunter auch ein Rechtsgutachten, das einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise von VerAS gibt.
„Die neuen Erkenntnisse zeigen, dass der BND in einem noch größeren Umfang elektronischer Kommunikation überwacht”, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Für in Not geratene Journalisten aus Deutschland und autoritären Staaten ist Reporter ohne Grenzen ein wichtiger Ansprechpartner, dem sie sensible Informationen anvertrauen. Durch die Ausspähung durch den BND können sich die Journalisten nicht mehr sicher sein, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt.”
SOFTWARE ANALYSIERT UMFASSEND VERBINDUNGSDATEN
In dem internen Rechtsgutachten wird deutlich, dass VerAS nicht wie bisher angenommen eine bloße Datenbank ist. Vielmehr handelt es sich um eine Software, die sämtliche Verbindungsdaten der Telefonleitung analysiert. Zu den betroffenen Metadaten gehören etwa Standort und Telefonnummer sowie Startzeitpunkt und Dauer der Verbindung. Die Metadaten kann VerAS zudem jederzeit mit gegebenenfalls vorhandenen Gesprächsaufzeichnungen verknüpfen. Gelten Metadaten als verdächtig, kann VerAS die Gesprächsteilnehmer identifizieren und den Zugang zu Gesprächsinhalten erlauben.
Zwar werden gespeicherte Telefonnummern und die Identifikationsnummer auf der SIM-Karte zur Anonymisierung unkenntlich gemacht. Das bezieht sich aber nur auf die von VerAS erstellte Netzwerk-Datenbank. Der BND kann die deutschen Inhaber der Nummern jederzeit wieder identifizieren. Das Rechtsgutachten legt zudem dar, warum die Kommunikation von deutschen Bürgern nicht durch Artikel 10 im Grundgesetz geschützt sei. Die Begründungen sind jedoch unhaltbar.
Die jüngst beschlossene Reform des BND-Gesetzes, das die Ausland-zu-Ausland-Überwachung des BND regelt, hat auf die Klagepunkte keine Auswirkungen (http://t1p.de/gzjg).
Durch eine Zeugenaussage im NSA-Untersuchungsausschuss war im Jahr 2014 bekannt geworden, dass der BND seit 2002 das Programm VerAS betreibt. Damit erhebt und verarbeitet der BND Verbindungsdaten auch von deutschen Bürgern, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen. Eine Rechtsgrundlage hat er dafür nicht. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden verfolgt VerAS das Ziel, Beziehungen zwischen Terrorverdächtigen zu erkennen und auf diese Weise geheime Pläne oder ganze Netzwerke aufzudecken.
Dieses Verfahren wird so umfassend angewandt, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über bis zu vier weitere Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können. Auf diese Weise erfasst der BND eigenen Angaben zufolge rund 500 Millionen Metadaten pro Monat. Angesichts dieser immensen Datensammlung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch die Verbindungsdaten von ROG als internationale Organisation vom BND gespeichert wurden.
Durch die Erhebung und Verarbeitung von Metadaten in solchem Umfang stellt der BND nicht nur den Informantenschutz als zentrales Element der Pressefreiheit in einer Demokratie in Frage. Er untergräbt auch die Glaubwürdigkeit deutscher Forderungen nach mehr Achtung der Medienfreiheit in autoritären Regimen und beraubt dortige Journalisten somit eines Fürsprechers in ihrem Kampf gegen Überwachung und andere Formen der Repression durch die jeweiligen Regierungen.
In einer Online-Petition ruft ROG zur Unterstützung der Klage auf (http://t1p.de/6jk1). Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Mehr zur Lage der Journalisten in Deutschland finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/
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Reporter ohne Grenzen
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