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ROG: Türkei muss verfassungswidrige Dekrete aufheben




Pressefreiheit liegt nach sechs Monaten Ausnahmezustand am Boden


(Diese Meldung auf der ROG-Webseite:http://t1p.de/fuxf)

25.01.2017 – Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert das türkische Parlament auf, alle Dekrete aufzuheben, die der Verfassung oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes widersprechen. Sechs Monate nach Beginn des Ausnahmezustands sind Journalisten und Medien in der Türkei zunehmend willkürlicher Repression ausgesetzt.

„Nach einem halben Jahr Ausnahmezustand liegt die Pressefreiheit in der Türkei am Boden“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Der Medienpluralismus ist weitgehend zerstört, die wenigen noch verbliebenen unabhängigen Medien arbeiten in ständiger Angst. Es ist höchste Zeit, die in der türkischen Verfassung garantierte Medienfreiheit wieder durchzusetzen. Als erste Schritte müssen alle verfassungswidrigen Dekrete aufgehoben und alle wegen ihrer Arbeit inhaftierten Journalisten freigelassen werden.“

In den sechs Monaten seit der Ausrufung des Ausnahmezustands haben die Behörden mehr als 100 Journalisten ohne Prozess inhaftiert, 149 Medien geschlossen und 775 Presseausweise annulliert. Die Vermögen von 54 Mitarbeitern der geschlossenen Zeitung Zaman wurden eingezogen, obwohl ihr Prozess noch nicht einmal begonnen hat. Dutzende Journalisten sind vor drohender Strafverfolgung ins Ausland geflohen. Ihnen droht aufgrund eines neuen Dekrets der Entzug der Staatsbürgerschaft.

Eine juristische Analyse, die ROG jetzt dem Menschenrechtsausschuss des türkischen Parlaments übersandt hat, zeigt detailliert, wie die derzeitige Praxis weitreichender Dekrete sowohl gegen die Verfassung als auch gegen verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen der Türkei verstößt (http://t1p.de/mpa4). So hat das Parlament entgegen geltendem Recht viele Dekrete bislang nicht oder nur mit großer Verzögerung überprüft. Auch verletzt die Türkei die Prinzipien eines fairen Prozesses und das Verbot willkürlicher Haft, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ergeben.

JOURNALISTEN OHNE PROZESS IN HAFT

Die meisten der Journalisten, die kurz nach dem Putschversuch vom 15. Juli verhaftet wurden, warten bis heute auf ihren Prozessbeginn. Ihre Anträge auf Haftentlassung wurden größtenteils abgewiesen. Unter den wenigen Ausnahmen sind Hürriyet-Reporter Arda Akin sowie die früheren Zaman-Kolumnistinnen Lale Kemal und Nuriye Akman. Die Autorin Asli Erdogan und die Übersetzerin Necmiye Alpay, die Kolumnen für die mittlerweile verbotene Zeitung Özgür Gündem schrieben, kamen am 29. Dezember erst nach mehr als vier Monaten im Gefängnis frei. Sie alle warten weiterhin auf ihre Prozesse.

Mehr als 80 Journalisten sitzen im Gefängnis, weil die Behörden ihre Medien als Unterstützer des im US-Exil lebenden Predigers Fethullah Gülen betrachten, den Präsident Recep Tayyip Erdogan als Drahtzieher des Putschversuchs bezichtigt. Gegen nicht einmal 30 dieser Inhaftierten wurde bislang Anklage erhoben.

Eine erste Gruppe der Inhaftierten von mutmaßlichen Pro-Gülen-Medien soll sich vom 10. März an vor Gericht verantworten. Dabei handelt es sich um mehrere Journalisten aus der südtürkischen Provinz Adana, darunter Aytekin Gezici und Abdullah Özyurt, die zu Beginn ihres Prozesses schon fast acht Monate in Haft sein werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen „Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation“ vor, worauf bis zu zehn Jahre Haft stehen. Wegen des gleichen Vorwurfs beginnt wenig später ein Prozess gegen weitere 28 Journalisten, von denen 25 nach wir vor im Gefängnis sind.

Der 73-jährige Zaman-Kolumnist Sahin Alpay berichtete kürzlich, in sechs Monaten im Gefängnis sei er kein einziges Mal einem Staatsanwalt vorgeführt worden. Mehrere Journalisten haben wegen ihrer fortdauernden Haft das Verfassungsgericht angerufen, aber bislang keine Reaktion erhalten. Die Anwälte von zwei dieser Journalisten klagen inzwischen vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht wegen „widerrechtlichen Freiheitsentzugs“.

JOURNALISTEN IN ISOLATIONSHAFT

Die Gespräche der inhaftierten Journalisten mit ihren Anwälten werden von Polizisten beaufsichtigt und von Videokameras aufgezeichnet, was durch Dekrete möglich wird, die während des Ausnahmezustands erlassen wurden. Diejenigen, denen Verbindungen zur Gülen-Bewegung vorgeworfen wird, werden in besonders strenger Isolation festgehalten. Sie sitzen in Abteilung 9 des Silivri-Gefängnisses rund 70 Kilometer außerhalb von Istanbul ein, wo ihnen keinen Zugang zu Post und Medien sowie nur sehr begrenzter Besuch gewährt wird.

Dies trifft sowohl auf die inhaftierten Zaman-Journalisten zu als auch auf die elf im Gefängnis sitzenden Mitarbeiter der Zeitung Cumhuriyet, denen die Behörden ebenfalls eine Gülen-freundliche redaktionelle Linie vorwerfen. Als Belege einer „Komplizenschaft“ von Cumhuriyet mit der Gülen-Bewegung hat die Staatsanwaltschaft etwa die Berichterstattung der Zeitung über türkische Waffenlieferungen an Dschihadisten in Syrien angeführt, über Menschenrechtsverletzungen bei Militäreinsätzen gegen aufständische Kurden und über Vorwürfe, mutmaßliche Beteiligte am Putschversuch von Juli 2016 seien gefoltert worden.

Zehn der Cumhuriyet-Mitarbeiter wurden am 31. Oktober verhaftet, darunter Chefredakteur Murat Sabuncu, der Kolumnist Kadri Gürsel, der Karikaturist Musa Kart und Bülent Utku, Vorstandsmitglied der Cumhuriyet-Stiftung (http://t1p.de/u80l). Am 29. Dezember wurde der bekannte Investigativjournalist Ahmet Sik verhaftet, der ebenfalls gelegentlich für Cumhuriyet geschrieben hat (http://t1p.de/d5jf). Die Gülen-Vorwürfe gegen ihn sind besonders absurd, denn 2011 und 2012 verbrachte er ein Jahr im Gefängnis, weil er den damaligen Einfluss der Bewegung des Predigers innerhalb des Staatsapparats kritisiert hatte (http://t1p.de/98z5).

Cumhuriyet-Chefredakteur Sabuncu darf nach eigenen Angaben nur zwei Stunden pro Woche andere Menschen sehen: eine Stunde lang seine Frau und eine Stunde seinen Anwalt. Eigentlich stehe ihm das Recht auf Besuche von drei weiteren Personen zu, aber diese Regel werde nicht angewandt.

PRESSEAUSWEISE ENTZOGEN, VERMÖGEN BESCHLAGNAHMT, JOURNALISTEN INS EXIL GETRIEBEN

Seit Beginn des Ausnahmezustands hat die Generaldirektion für Information und Medien, die dem Amt des Ministerpräsidenten untersteht, 775 Journalisten die amtlichen Presseausweise entzogen. Unter den Betroffenen sind bekannte Journalisten wie Hasan Cemal und Dogan Akin vom Internetportal T24. Dem seit 17 Jahren praktizierenden Journalisten Nevzat Onaran verweigerte die Behörde die Verlängerung des Presseausweises mit Verweis auf eine frühere Verurteilung wegen Agitation gegen den Wehrdienst.

Der bekannten Journalistin Amberin Zaman entzog die Behörde den Presseausweis Anfang Januar mit der Begründung, sie habe „zu Hass und Feindseligkeiten angestachelt“, indem sie in sozialen Medien die Kurden als „wichtigste Kraft im Kampf gegen den Islamischen Staat“ bezeichnet habe.

Am 1. Dezember ordnete ein Gericht in Istanbul an, die Vermögen von 54 ehemaligen Beschäftigten der Zeitung Zaman zu beschlagnahmen, darunter Sahin Alpay, Mümtazer Türköne, Ali Bulac, Hilmi Yavuz, Ihsan Duran Dagi und Hamit Bilici. Damit ignorierte das Gericht die Unschuldsvermutung gegen die Beschuldigten, deren Prozess wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung noch gar nicht begonnen hat.

Dutzende Journalisten sind ins Ausland geflohen, um drohenden Willkürmaßnahmen von Justiz und Verwaltung zu entgehen. Einer von ihnen ist der ehemalige Cumhuriyet-Chefredakteur Can Dündar, der vergangenen Mai in erster Instanz zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde und in seinem deutschen Exil intensiv von ROG unterstützt worden ist. Er hat angekündigt, erst nach dem Ende des Ausnahmezustands in die Türkei zurückzukehren. Seine Ehefrau Dilek Dündar sitzt in der Türkei fest, seit ihr Reisepass am 4. August ohne Erklärung annulliert wurde.

Neue Gefahr droht exilierten türkischen Journalisten durch das Dekret 680, das am 7. Januar in Kraft getreten ist. Demnach kann Menschen die türkische Staatsbürgerschaft entzogen werden, die bei einem Verdacht oder einer Anklage wegen „subversiver Aktivitäten“, „Angriffen auf den Präsidenten“, „Verbrechen gegen die Regierung“ oder „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ nicht innerhalb von drei Monaten einer amtlichen Vorladung Folge leisten.

MEDIEN PER FEDERSTRICH GESCHLOSSEN, RUNDFUNK AN DER KURZEN LEINE

Seit dem 20. Juli 2016 wurden durch Dekrete oder Verwaltungsanordnungen insgesamt 149 Medien wegen angeblicher Sympathien für die Gülen- oder die Kurdenbewegung geschlossen. Von der zuvor vielfältigen Medienlandschaft sind fast nur noch regierungsfreundliche Publikationen und Kanäle übrig. Nur zwanzig der geschlossenen Medien durften mittlerweile ihre Arbeit wieder aufnehmen. So erlaubte das Dekret 675 die Wiedereröffnung mehrerer lokaler Medien, deren Einfluss aber sehr begrenzt ist.

Die meisten der per Dekret geschlossenen Medien warten bis heute auf Entscheidungen über ihre Verwaltungsklagen gegen die Sanktionen. Zwei von ihnen, die oppositionellen Fernsehsender Hayatin Sesi und IMC TV, wollen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Hintergrund ist eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, das im Oktober erklärte, für Klagen im Zusammenhang mit Dekreten während des Ausnahmezustands sei es nicht zuständig.

Per Dekret wurden auch die Befugnisse des Hohen Rundfunkrats (RTÜK) erweitert, der türkischen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen. Der Rat kann Sender nun bei einem Verstoß gegen das Mediengesetz für einen Tag suspendieren. Im Wiederholungsfall kann die Sperrung zunächst fünf und dann 15 Tage betragen und schließlich dauerhaft die Lizenz entzogen werden.

Eine Ergänzung der RTÜK-Statuten verbietet den Medien neuerdings auch, „über Terrorakte, ihre Täter und ihre Opfer zu berichten, wenn dies den Zielen des Terrorismus dient“. Der Rat kann nun außerdem Medien die Lizenz verweigern, die mutmaßlich eine „Gefahr für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder das Gemeinwohl“ darstellen. Ebenso kann er die Lizenz verwehren, wenn ihn Polizei oder Geheimdienste auf „Verbindungen“ zwischen Mitarbeitern eines Mediums und einer „terroristischen Organisation“ hinweisen.

INTERNET STÄRKER DENN JE KONTROLLIERT

Twitter, YouTube und Facebook werden nach Anschlägen oder anderen Notfällen mittlerweile routinemäßig gesperrt. Eine neue Dimension erreichte die Internetzensur jedoch Anfang November, als die Behörden als Reaktion auf Proteste gegen die Festnahme von Parlamentsmitgliedern der Kurdenpartei HDP auch die Messaging-Dienste WhatsApp, Skype und Telegram vorübergehend sperrten.

Zugleich wies die Internetaufsicht türkische Provider an, den Zugang zu den zehn wichtigsten Anbietern von VPN-Tunneln und zum Anonymisierungsnetzwerk Tor zu sperren, die zur Umgehung der Online-Zensur eingesetzt werden (http://t1p.de/aw7b). In den Kurdengebieten im Südosten des Landes wurde das Internet für mehrere Tage komplett abgeschaltet (http://t1p.de/me6u).

Auf der Rangliste der Pressefreiheit stand die Türkei bereits vor dem Putschversuch auf Platz 151 von 180 Staaten (http://t1p.de/ro6x). Weitere Informationen über die Lage von Journalisten vor Ort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- Analyse „Fehlende parlamentarische Kontrolle über Dekrete im Ausnahmezustand im Widerspruch zu nationalem und internationalem Recht“ (Englisch): http://t1p.de/mpa4
- ROG-Länderbericht zum Ausnahmezustand in der Türkei (Ende September 2016): http://t1p.de/770f
- Online-Petition für den angeklagten Türkei-Korrespondent von ROG, Erol Önderoglu: www.reporter-ohne-grenzen.de/mitmachen/free-erol/


Pressekontakt:


Reporter ohne Grenzen

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