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46.000 „Phishing-Mails“ versandt und im Darknet Drogen bestellt



Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage wegen Computerstraftaten und Verbrechen nach dem BtMG zum Amtsgericht Montabaur gegen einen 27- jährigen aus der Südpfalz


Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 27-jährigen Mann aus der Südpfalz Anklage zum Schöffengericht in Montabaur erhoben. Nach dem Ergebnis der von dem Dezernat Cybercrimedes Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen wird ihm darin unter anderem zur Last gelegt, in der Zeit von September 2015 bis November 2015 rund 46.000 sog. „Phishing-Mails“ versandt zu haben. Ziel des Tatverdächtigen soll gewesen sein, durch den Versand der E-Mails persönliche Zugangsdaten zu „PayPal-Konten“ und Packstationen der „DHL Paket GmbH“ abzugreifen, um diese in einem weiteren Schritt zur Begehung anderer Straftaten einzusetzen.

Es besteht der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte zu diesem Zweck insgesamt 23 verschiedene „Phishing-Mails“ gestaltete, die er an diverse E-Mail- Empfänger versandte. Diese E-Mails enthielten entweder den Hinweis auf ein Sicherheitsproblem bei einem „PayPal“-Konto oder die Aufforderung, neue Geschäftsbedingungen der „DHL Paket GmbH“ zu akzeptieren. Sie sollten den Eindruck erwecken, es handele sich um eine individuell an den Empfänger gerichtete Nachricht der Firma „PayPal“ oder der Firma „DHL Paket GmbH“. Zu diesem Zweck waren die E-Mails entsprechend des standardisierten Designs der beiden Firmen gestaltet. Bei Aufruf des in der E-Mail angegebenen Links wurde der E-Mail- Empfänger auf eine Website weitergeleitet, die der Angeschuldigte zuvor eingerichtet haben soll. Hier sollten in mehreren Schritten die Zugangsdaten einschließlich des Kennworts sowie die Bankverbindung eingeben werden. Im Anschluss daran wären die Daten an den Angeschuldigten weitergeleitet worden.
Daneben besteht weiter der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte in einem Forum des Darknets Betäubungsmittel in nicht geringer Menge bestellt hat, um sie an unbekannte Abnehmer zu verkaufen. In weiteren 60 Fällen soll der Angeschuldigte bei diversen Unternehmen im Internet unter Verwendung fremder Personaldaten sowie „Amazon“- und „PayPal“- Zugangsdaten Waren, Gutscheine, Eintrittskarten und Dienstleistungen bestellt haben. Dem Angeschuldigten wird ferner zur Last gelegt, sich unbefugt Zugang zu E-Mail-Postfächern von Internetnutzern verschafft zu haben und dabei persönliche Dokumente der Geschädigten ausgespäht zu haben.
Es besteht daher der Verdacht, dass sich der Angeschuldigte wegen Verbrechen gegen das BtMG, wegen Computerbetruges mit einem Schaden in vierstelliger Höhe sowie weiterer Computerstraftaten strafbar gemacht hat.
Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Die Anklage ist zum Schöffengericht des Amtsgerichts Montabaur erhoben worden, weil einer der Empfänger der „Phishing-Mailsaus dem Bezirk des Amtsgerichts Montabaur Strafanzeige erstattete. Aufgrund dieser Strafanzeige wurden im September 2015 die Ermittlungen aufgenommen.
Das Amtsgericht Montabaur hat über die Eröffnung des Verfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest. Anfragen zum weiteren gerichtlichen Verfahren bitte ich zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur zu richten.

Hintergrund:
  1. Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) ist am 01.10.2014 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet worden. Die Zentralstelle zieht Ermittlungen aus dem Bereich der Internetkriminalität des gesamten Landes dann an sich, wenn es sich entweder um Verfahren von besonderer Bedeutung, besondere Schwierigkeit und/oder von besonderem Umfang handelt.
  2. „Phishing-Mails“
    Phishing-Mails dienen dem Zweck, die persönliche Zugangsdaten von Internetnutzern zu erlangen, um die Daten in einem nächsten Schritt zur Begehung weiteren Straftaten einzusetzen. In der Regel sind die E-Mails im standardisierten Design der betroffenen Unternehmen gestaltet, um keinen Verdacht zu erregen. Der Internetnutzer wird nach Anklicken eines Links in der „Phishing-Mail“ auf eine Webseite des Täters geleitet und dort aufgefordert, in ein Formular die Zugangsdaten für den Account des betroffenen Unternehmens einzugeben. Diese Daten werden dann an die Täter weitergeleitet, der sie sodann für kriminelle Zwecke einsetzen kann.

3. Darknet
Der Begriff bezeichnet den Teil des World Wide Web, der bei einer Recherche über normale Suchmaschinen nicht erscheint. Die im Darknet liegenden Webseiten bestehen überwiegend aus themenbezogenen Datenbanken bzw. Foren. Es handelt sich hierbei um vielfach kriminelle Inhalte und Schwarzmärkte, die nicht von Suchmaschinen indexiert werden sollen und damit nicht frei zugänglich sind. Darknet - Märkte und Foren dienen überwiegend dem Umsatz von kriminellen Gütern jeglicher Art (Betäubungsmittel, Falschgeld, Waffen etc.). Aufmachung und Benutzerschnittstelle dieser „Darknetmärkte“ sind im Allgemeinen professionell ausgeführt und ähneln der Struktur bekannter virtueller Marktplätze wie ebay oder Amazon. Allein das tägliche Umsatzvolumen an Betäubungsmitteln im Darknet wird auf 300.000 bis 500.000 USD geschätzt. 


Quelle:
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

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