Anwohner melden Bedrohung mit Waffe - Polizei stellt sogenannte Anscheinswaffe sicher
Meerbusch-Büderich (ots)
Obwohl das Führen von sogenannten
"Anscheinswaffen" außerhalb der eigenen vier Wände verboten ist,
kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Die Folge sind oft brenzlige
Situationen, wie ein Einsatz am Montagabend (29.05.) in Büderich
zeigt.
Anwohner hatten der Einsatzleitstelle der Polizei, gegen 21:20
Uhr, telefonisch vier Verdächtige auf der Düsseldorfer Straße
gemeldet. Einer aus der Gruppe solle eine Handfeuerwaffe mit sich
führen und eine weitere Person damit bedrohen. Die Beamten mussten
zunächst davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handeln
könnte. Die eingesetzten Polizeibeamten stoppten die vier jungen
Leute, drei Männer und eine Frau, aus Meerbusch und Düsseldorf. Bei
einem Düsseldorfer fanden sie dann in einem Rucksack eine
Luftdruckwaffe. Dabei handelte es sich um eine sogenannte
"Anscheinswaffe", die für Außenstehende nicht ohne Weiteres als
solche zu erkennen ist.
Letztendlich stellte sich heraus, dass die jungen Leute (alle 18
Jahre alt) nach eigenen Angaben beabsichtigten, ein Video für ein
Schulprojekt zu drehen. Die Polizei stellte die Waffe sicher und
leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Führens einer
Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit, ein.
Nach § 42a Nr.1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der
Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß dagegen ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend
Euro geahndet werden.
Für die durch diese "Filmaufnahmen" entstandenen Reaktionen in der
Bevölkerung zeigten die Heranwachsenden übrigens nur im geringen Maße
Verständnis.
OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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