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Todesfall im Polizeigewahrsam

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach

Mönchengladbach (ots) 


Ein 56-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist im Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Mönchengladbach verstorben. Das Todesermittlungsverfahren unter Federführung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wird aus Gründen der Neutralität durch Todesermittler des Polizeipräsidiums Düsseldorf geführt.





Der Mann war Sonntagvormittag nach einer häuslichen Gewalt aus seiner Wohnung verwiesen worden. Gleichzeitig war gegen ihn ein Rückkehrverbot ausgesprochen worden. Am Sonntagabend gab es einen weiteren Polizeieinsatz, weil er erneut an seiner Wohnanschrift erschienen war und in die Wohnung wollte. Damit verstieß er gegen das gegen ihn angeordnete Rückkehrverbot. Er wurde in Gewahrsam genommen. Als er heute Morgen aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden sollte, befand er sich in einem leblosen Zustand. Ein sofort hinzugezogener Notarzt stellte den Tod fest. Eine rechtsmedizinische Untersuchung, einschließlich Obduktion, soll nun die Todesursache klären.
Polizei Mönchengladbach

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