Hückelhoven: Bebauungsplan 6-195-0, Ratheim, Schlackerweg (beschleunigtes Verfahren)
Symbolbild: Hückelhoven Schacht 3 |
Bei der Stadt Hückelhoven wird in der Zeit von
Montag, den 22.05.2018 bis einschließlich Freitag, den 22.06.2018
im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15
jeweils
montags bis freitags von 08.00 - 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 - 17.30 Uhr
folgender Bauleitplan mit dazugehöriger Begründung einschließlich artenschutzrechtliche Vorprüfung öffentlich ausgelegt:
Bebauungsplan 6-195-0, Ratheim, Schlackerweg (beschleunigtes Verfahren)
Das zu überplanende Grundstück wird derzeit über den seit dem 20.07.2007 rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1-117-0/B planungsrechtlich festgesetzt, welches für die Planfläche ein Baufenster in der baulichen Nutzung eines Allgemeinen Wohngebiets vorsieht.
Jahrelang liegt dieses Grundstück brach. Nun möchte ein Investor auf dieser Fläche eine Reihenhaussiedlung mit kleinflächigen Wohneinheiten errichten. Des Weiteren ist geplant, dass jede Wohneinheit einen separaten Garten sowie eine Garage erhält. Da in nordöstlicher Lage zukünftig die L117n verlaufen wird und der Investor unter anderem die geschützten Ruhebereiche (Gärten) etwas abschirmen und zudem in südliche Lage ausrichten will, müssen die heutigen Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert werden, um das Vorhaben realisieren zu können.
Während der Offenlage der Bauleitpläne können bei der vorgenannten Dienststelle Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren kann die Planung online unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/ eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.
Quelle:
Stadt Hückelhoven
Symbolbild:
Uwe Heldens
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