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Fulda: Durchsuchungen im Rockermilieu





Fulda (ots) 
Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Fulda ermitteln wegen schweren Raubes, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung gegen eine rockerähnliche Gruppierung aus dem Bereich Mainz.

Mitte Februar hatten mehrere rockerartig gekleidete Täter einen Jugendtreff in Neuhof betreten. Sie waren mit Baseballschlägern und Holzknüppeln bewaffnet und bedrohten damit die etwa 15 anwesenden Kinder und Jugendlichen. Die Männer waren auf der Suche nach zwei Jugendlichen, um sie wegen einer mutmaßlich verbotenen Liebesbeziehung zu einem Mädchen zu bestrafen. Da diese nicht anwesend waren, raubten sie den Anwesenden ihr Bargeld und schüchterten sie massiv ein. Einen 23-jährigen Jugendbetreuer schlugen sie zusammen und verletzten ihn so schwer, dass er mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden musste.
Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte zunächst ein Tatverdächtiger ermittelt und nur wenige Tage später, am 24. Februar, festgenommen werden. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Fulda erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Fulda Haftbefehl gegen den 41-jährigen in Mainz lebenden Mann.

Die anschließenden Ermittlungen der Kriminalpolizei führten zu vier weiteren Tatverdächtigen im Alter von 23 bis 48 Jahren aus Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz. Am Donnerstagmorgen (9.3.) durchsuchte die Polizei insgesamt sieben Objekte in Wiesbaden (2), Mannheim (1) und Mainz (4). Ziel der Maßnahmen war die Festnahme der Verdächtigen - wobei einer von ihnen bereits in einer Justizvollzugsanstalt einsitzt - sowie die Sicherstellung von Beweismitteln. Bei der Aktion stellten die Ermittler unter anderem Datenträger, Speichermedien, Hieb- und Stichwaffen sowie geringe Mengen Marihuana sicher. Die Maßnahmen verliefen störungsfrei. An dem Einsatz waren über 80 Polizeibeamtinnen und -beamte, darunter auch Spezialeinheiten, beteiligt.




Die drei Beschuldigten, die bei der Aktion vorläufig festgenommen wurden, waren umfassend geständig. Sie wurden deshalb nach Abschluss aller Maßnahmen entlassen, weil keine Gründe für eine Untersuchungshaft bestanden. Die beiden anderen Beschuldigten bleiben weiterhin in Straf- bzw. Untersuchungshaft.


Polizeipräsidium Osthessen

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