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Polizei warnt vor Fake-Onlineshops im Internet / Rentner aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg um 8.500,- Euro betrogen






   Bad Hersfeld (ots) - HERSFELD-ROTENBURG (Landkreis)


Glück hatte ein 73-jähriger Rentner aus dem Ostteil des Landkreises 
Hersfeld-Rotenburg. Er war bei Internetrecherchen auf einen 
angeblichen Internetshop für Wertmetalle gestoßen und hatte am 
vergangenen Freitag (18.08.) über 8.500,- Euro auf ein Konto bei 
einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen. Damit wollte er einen 
250 Gramm schweren Goldbarren kaufen. Am gestrigen Montag rief dann 
ein Mitarbeiter seiner Hausbank an und teilte ihm mit, dass es mit 
der Überweisung Schwierigkeiten geben würde und er bitte die Polizei 
aufsuchen solle.

   Das tat der Rentner auch und setzte sich mit dem 
Betrugskommissariat der Hersfelder Kripo in Verbindung. Erste 
Ermittlungen der Kripo ergaben, dass der Rentner Opfer eines sog. 
Fake-Internetshops geworden war. Das begünstigte Konto war bereits 
gesperrt. Somit kann die Überweisung höchstwahrscheinlich wieder 
rückgebucht werden.

   Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme
Bestellmöglichkeiten für jedermann. Doch hinter dem Online-Händler 
können sich auch Betrüger verbergen, die mit so genannten Fake-Shops 
(gefälschte Online-Shops) Online-Einkäufer abzocken wollen.

   DIE POLIZEI WARNT VOR FAKESHOPS Fake-Shops, also gefälschte 
Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu 
erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender Websites, 
wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer 
Echtheit aufkommen.

   Das ist das Ziel der Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten 
Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGBs 
(Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum 
wollen diese das Vertrauen der Online-Shopper gewinnen und sie so zum
Kauf animieren. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders 
günstige Preis des gesuchten Produkts.

   Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, sind die Betrüger am 
Zug. Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten 
Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. 
Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen - die im 
Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie 
sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, 
bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.

   Da die Täter meist aus dem Ausland agieren, ist das Löschen 
solcher Fake-Shops oft umständlich und langwierig. Die Betrüger 
können daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Einkäufer 
um ihr Geld bringen. Deswegen sollte jeder bei einer Einkauftour im 
Netz folgende Tipps der Polizei befolgen.

   TIPPS DER POLIZEI GEGEN BETRUG BEIM ONLINE-KAUF Keine 
Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines 
Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen 
Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken 
ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.

   Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine
Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer 
Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der 
Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie 
ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse 
Geschäftspraktiken anwendet.

   Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei 
einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen 
Online-Händler.

   Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor 
Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können aber
nur kurzfristig rückgängig gemacht werden, wenden Sie sich daher so 
schnell wie möglich an Ihre Bank. Beim Lastschriftenverfahren können 
vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. 
Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, 
paysafe oder Ukash.

   Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie 
am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte 
Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

   WAS TUN, WENN MAN OPFER GEWORDEN IST Sollten Sie bereits Geld für 
Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer 
Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb
eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen 
Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den 
Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.

   Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, 
Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren 
Kauf auf. Drucken Sie diese aus.


  

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten 
Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden 
und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung 
von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten
Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können 
Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.


 Polizei Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld, Rotenburg)

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