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Förderschule erhalten – Wahlmöglichkeiten für Familien sichern (27.08.2017)





Kreis Heinsberg. Am 12.07.2017 hat der Landtag auf Initiative von CDU und FDP den Antrag „Förderschulen vor der Schließung retten – Wahlmöglichkeiten für Familien sichern“ u. a. mit folgender Beschlussfassung mehrheitlich angenommen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zeitnah die Verordnung über die Mindestgrößen zeitlich befristet auszusetzen, um den Schulträgern die Möglichkeit zum Erhalt bereits von Auflösungsbeschlüssen betroffener Förderschulen zu eröffnen.
„Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist. Bewährte Strukturen bei den Förderschulen sollten daher unbedingt erhalten bleiben. Gerade für die Eltern, die über das Schließungsjahr hinaus ihr Kind lieber an der Förderschule sehen, es aber wegen der bisher schlechten Zukunftsperspektive nicht angemeldet haben, ist Planungssicherheit erforderlich. Wir möchten die Durchlässigkeit erhalten, so dass auch in Zukunft die Kinder von den Regelschulen auf eine wohnortnahe Förderschule wechseln können und dies natürlich auch anders herum weiterhin möglich ist“, betont Stefan Lenzen MdL die FDP-Position. 

Daher beantragt die FDP-Fraktion einige Ergänzungen mitaufzunehmen. „Die Verwaltung soll über mögliche Personalentscheidungen im Rahmen des Schließungsprozesses berichten und die erforderlichen Schritte einleiten, so dass vorhandenes Personal über das Schuljahr 2019/20 hinaus zur Verfügung steht“, ergänzt Ingrid Heim, schulpolitische Sprecherin der FDP-Kreistagsfraktion.






Darüber hinaus werden neue Anmeldeprognosen für die kommenden Jahre unter Berücksichtigung des Erhalts der Förderschule erstellt sowie die Schülerströme aus den anderen Kommunen mit einbezogen. Dies gilt es bei der Fortschreibung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung mit zu berücksichtigen“, erläutert Stefan Lenzen MdL und FDP-Kreisfraktionsvorsitzender den Änderungsantrag.

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