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Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamten in Winnweiler nach Bedrohungslage




Winnweiler

Aufgrund von Familienstreitigkeiten musste am Sonntagabend eine Streife der Polizeiinspektion Rockenhausen nach Winnweiler entsandt werden. Auf der Grundlage der von den Angehörigen vor Ort erteilten Informationen sollte gegenüber dem Beschuldigten, der in der Vergangenheit schon gegenüber Ehefrau und Sohn gewalttätig gewesen ist, eine Verfügung gemäß dem Gewaltschutzgesetz ausgesprochen werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll der Beschuldigte, so die bisherigen Erkenntnisse, plötzlich mit einer Pistole auf einen der Polizeibeamten gezielt haben. Trotz Ansprache und Aufforderung, die Waffe wegzulegen, soll der Beschuldigte nicht reagiert und seine Waffe weiter auf den Polizeibeamten gerichtet haben. Daraufhin habe der bedrohte Polizeibeamte seine Dienstpistole eingesetzt. Der Beschuldigte wurde hierbei von zwei Schüssen am Oberkörper und einem Streifschuss am rechten Unterarm getroffen und schwer verletzt. Er wurde von den eingesetzten Beamten bis zum Eintreffen des Notarztes versorgt und im Anschluss in das Westpfalzklinikum verbracht. Zwischenzeitlich wird der Gesundheitszustand als stabil eingestuft. 
Gegen den Beschuldigten, der nach Aussagen seiner Angehörigen an psychischen Erkrankungen leidet, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Dies auch wegen weiterer Schusswaffen, die im Keller des vom Beschuldigten bewohnten Anwesens gefunden wurden. 
Gegen den 26-jährigen Polizeibeamten, der die Schüsse auf den Beschuldigten abgegeben hat, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags und wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wird insbesondere zu klären sein, ob der Polizeibeamte in Notwehr oder in sonstiger Weise gerechtfertigt gehandelt hat.

Quelle:
Staatsanwaltschaft

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