Silvester-Straftaten waren neues und unvorhersehbares Phänomen
IMK in Saarbrücken: Innenminister Jäger hält an Regelabfrage fest und begrüßt härtere Strafen für Einbrecher
Die Straftaten der Silvesternacht 2015/2016 waren ein völlig neues und
unvorhersehbares Phänomen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bund-Länder
Projektgruppe „Silvester“ des Bundeskriminalamtes in ihrem Abschlussbericht.
Der Bericht wurde jetzt bei der Innenministerkonferenz in Saarbrücken beraten.
Neben den Ereignissen in Köln werden darin auch die Vorfälle aus Hamburg,
Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf analysiert. „Im Vorfeld hat nichts auf
Planungen oder gezielte Verabredungen zu diesen Taten hingedeutet“, sagte
NRW-Innenminister Ralf Jäger.
Gruppendynamik und Enthemmung seien die Ursachen für die Eskalationen gewesen,
so der Bericht. Die Innenministerkonferenz befürwortete den anlassbezogenen
Einsatz von Videotechnik, mehr Polizeipräsenz, bessere Zugangskontrollen und
eine verbesserte Abstimmung mit anderen Behörden und Organisationen. „All das
tun wir in NRW bereits, damit in hoch frequentierten innerstädtischen Bereichen
künftig friedlich gefeiert werden kann“, sagte der Minister.
Jäger begrüßte, dass die Innenminister und -senatoren ein Waffenverbot für
Extremisten geschlossen befürworten. „Waffen gehören nicht in die Hände von
Rechtsextremisten und erklärten Staatsfeinden“, betonte Jäger. „Das hat
uns die schreckliche Bluttat eines Reichsbürgers in Bayern vor Augen
geführt.“ NRW hatte sich dafür stark gemacht, dass die Waffenbehörden vor
Erteilung eines Waffenscheins regelmäßig bei den Verfassungsschutzämtern
abfragen, ob der Antragsteller dort als Extremist bekannt ist. Es gibt eine
entsprechende Bundesratsinitiative von Hessen. Mit Hinweis auf diese Initiative
zur Änderung des Waffenrechts bittet die Innenministerkonferenz den
Bundesinnenminister, Gespräche für eine tragfähige Lösung zu führen. „Das
ist ein wichtiger erster Schritt, um den legalen Waffenbesitz strenger zu
reglementieren.“
NRW wird aber nicht warten, bis die Gesetzesänderung durch ist. „Es besteht
dringender Handlungsbedarf“, sagte Jäger. Die Kommunen des Landes werden ganz
gezielt nochmals über das Beobachtungsobjekt Reichsbürger informiert.
Erkenntnisse dazu sollen sie sofort an den NRW-Verfassungsschutz melden. Der
NRW-Verfassungsschutz überprüft ihm bekannte Reichsbürger im nationalen
Waffenregister. Über Treffer werden die Waffenbehörden sofort informiert. Die
waffenrechtlichen Erlaubnisse werden dann regelmäßig widerrufen.
Minister Jäger begrüßte den IMK-Beschluss, Wohnungseinbrecher künftig
härter zu bestrafen. Der minderschwere Fall beim Wohnungseinbruchsdiebstahl in
den §§ 244 und 244a des Strafgesetzbuches soll gestrichen werden. „Bei
Einbrüchen kann es gar keinen minder schweren Fall geben“, machte Jäger
deutlich. „Wer in den eigenen vier Wänden Opfer von Kriminalität wird, der
erleidet mehr als nur einen materiellen Schaden.“
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