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Mehr als ärgerlich – Reserviert und nicht gekommen!




Leer bleibende Tische trotz Reservierung sind ein Ärgernis in der Gastronomie / Wunsch: Wer reserviert, kommt! / Reservierungen sind verbindlich / Empfindliche Ausfälle aufgrund fehlender Absagen / „amerikanische Verhältnisse“ nicht gewollt / DEHOGA mit umfassenden Tipps zum Umgang mit No-Shows


 Köln, 15.11.2019 Jeder Gastronom freut sich über einen gut gefüllten Gastraum. Ärgerlich wird es für Restaurantbesitzer und Gaststätteninhaber, wenn das Reservierungsbuch voll ist, die Stühle aber leer bleiben. No-Shows heißt das Phänomen, das Gastronomen gerade in der Vorweihnachtszeit auf die Palme treibt. Dahinter verbirgt sich die immer wieder festzustellende Angewohnheit, Plätze zu reservieren und dann gar nicht oder mit weniger Gästen als angemeldet zu erscheinen. Für Gastronomen ein großes Problem: „Die Reservierungen unserer Gäste sind verbindlich und fester Bestandteil unserer Planungen. Wir rechnen mit Ihnen!“ sagt Wolfgang Wahl, Vorsitzender des DEHOGA im Kreis Heinsberg mit Nachdruck. „Und das tatsächlich: Was und wieviel wir einkaufen und wieviel Personal wir einsetzen, hängt natürlich von der Buchungslage ab. Sind Tische reserviert, werden sie nicht noch einmal an andere Gäste vergeben. Kann der Tisch nicht neu besetzt werden, bleibe ich auf meinen Kosten sitzen.




Das ist besonders im Weihnachtsgeschäft ärgerlich, wo die Nachfrage besonders hoch ist.“ Weil es vielen Gästen nicht bewusst ist, welche Folgen sich aus einer Reservierung ergeben, appelliert der DEHOGA an Gäste von Restaurants und Gaststätten, Reservierungen „ernst zu nehmen“ und etwaiges Nichtkommen oder Veränderungen bei der Gästezahl dem Betrieb frühestmöglich mitzuteilen. „Es gibt immer nachvollziehbare Gründe, eine Reservierung nicht einzuhalten. Uns hilft es aber ungemein, wenn wir das wissen. Je früher, desto besser“, unterstreicht Wolfgang Wahl. Auch aus einem anderen Grund ist eine frühe Absage fair. „Wenn im Reservierungsbuch eine Buchung gestrichen wird, können andere Gäste nachrücken, die ansonsten leer ausgegangen wären.“ Andere Länder sind da „weiter“. In den USA beispielsweise, in denen Zahlungen mit Kreditkarten üblich sind, werden die bei der Reservierung geforderten Kreditkartendaten auch dazu genutzt, bei Verfall der Reservierung eine Anzahlung oder eine Gebühr einzubehalten.


 

Der DEHOGA unterstützt seine Mitglieder mit einem umfangreichen Merkblatt, mit dem Ziel durch praktische Handlungsoptionen und Arbeitshilfen aufzuzeigen, wie man No-Shows reduzieren beziehungsweise auf sie angemessen reagieren kann. Die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß: Sie reicht vom Anruf oder einer Mail vor dem Reservierungstermin, um das Kommen abzusichern, über Anzahlungen bis hin zu Schadenersatzforderungen. „Eins ist doch klar. Wir möchten einen unkomplizierten Umgang mit unseren Gästen und hoffen darauf, dass uns unsere Gäste verstehen und dementsprechend handeln. Alles andere sind Notmaßnahmen“, so Wolfgang Wahl abschließend.  

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