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Förderbescheid an Lebenshilfe überreicht



Förderbescheid an Lebenshilfe überreicht
Kreis Viersen stellt Rekord bei Wohnungsbauförderung auf

Die Lebenshilfe Kreis Viersen kann an der Görresstraße in Nettetal ihr Apartmenthaus mit sieben Mietwohnungen bauen. Den Förderbescheid über gut 1,4 Mio. Euro haben Landrat Dr. Andreas Coenen und Kreis-Baudezernent Andreas Budde heute dem Vorsitzenden Wolfgang Reinsch und Geschäftsführer Michael Behrendt in Anwesenheit des NRW-Landesvorsitzenden der Lebenshilfe, Uwe Schummer, übergeben.
„Ich freue mich, dass in dem Apartmenthaus Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in der Gruppe führen können“, sagte der Landrat bei der Übergabe. „Die steigende Nachfrage zeigt, wie wichtig solche Wohnkonzepte im Kreis Viersen sind.“ Lebenshilfe-Landesvorsitzender Schummer wies auf die Tatsache hin, dass in den Apartments behinderte und nichtbehinderte Menschen Tür an Tür wohnen: „Es freut mich sehr, dass der Kreis Viersen die Mittel der Wohnungsbauförderung für unterschiedlichste Projekte verwendet. Vor allem, dass hierbei die gelebte Inklusion einen Schwerpunkt darstellt.“
Viersens Lebenshilfe-Vorsitzender Reinsch erläuterte Details des Gruppen-Wohnkonzepts: „Unsere Bewohner werden wie eine große Familie unter einem Dach wohnen, leben und lachen.“ Dabei hat jeder sein eigenes Zimmer als Rückzugszone - Garten, Terrasse und Wohnräume werden gemeinsam genutzt. Das Haus mit einer Gesamtwohnfläche von 780 Quadratmetern und Baukosten von 2,5 Mio. Euro (inkl. Grundstück) soll im Jahr 2018 fertig werden.



Die Lebenshilfe betreibt bereits seit 1985 Wohnhäuser am Standort. Die Häuser an der Görresstraße 28 und 30 sind allerdings in die Jahre gekommen. „Wir sind sehr glücklich, dass wir den Mietern mit dem neuen Apartmenthaus eine langfristige barrierefreie und inklusive Wohnperspektive eröffnen können“, freut sich Lebenshilfe-Vorsitzender Reinsch.
Der Förderbescheid für die Lebenshilfe ist der letzte von 15, die der Kreis in diesem Jahr an Wohnungsbaugesellschaften, Sozialverbände und privaten Bauherren übergeben konnte. Diese hohe Zahl wurde nur erreicht, weil mehrere Faktoren zusammenkamen:
Zum einen gibt es zahlreiche Wohnungsbaugesellschaften im Kreis, die den steigenden Bedarf rechtzeitig erkannt haben. Weiterhin hat die Stadt Viersen bereits im Jahr 2014 ein Handlungskonzept Wohnen aufgestellt, wodurch eine zusätzliche Förderung aus dem Sonderprogramm „Quartiersentwicklung, Handlungskonzept“ möglich wurde. Den dritten Grund nennt Baudezernent Andreas Budde: „Wir konnten die Anträge aber nur deshalb bearbeiten und umsetzen, weil wir die Zahl der Mitarbeiter im Bereich der Wohnungsbauförderung im Amt für Bauen, Landschaft und Planung erhöht haben und die Unterstützung durch das Landesbauministerium jederzeit gegeben war. Auch die Unterstützung in den Städten und Gemeinden war sehr gut.“ So konnte der Zuschuss für die Lebenshilfe auch deshalb gewährt werden, weil die Stadt Nettetal den Vorbescheid zur Baugenehmigung innerhalb weniger Wochen erteilt hatte.
Dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum kann damit geschaffen werden und die heimische Wirtschaft profitiert von den zahlreichen Bauaufträgen, so der auch für Wirtschaftsförderung zuständige Dezernent.
Statt der ursprünglichen Fördermittelzuteilung  in Höhe von 7,5 Mio. Euro konnte der Kreis durch die hervorragende Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, den Städten und Gemeinden Fördermittel des Landes in einer Gesamthöhe von 21,3 Mio. Euro in den Kreis holen. Mit dem Geld können nun 190 Mietwohnungen gebaut werden – 90 davon für Flüchtlinge.
Die Antragssummen verteilen sich auf:

9,0 Mio. Euro für den den sozialen Mietwohnungsbau
3,5 Mio. Euro für das Sonderkontingent „Quartiersentwicklung, Handlungskonzept“
8.8 Mio. Euro zur Unterbringung von Flüchtlingen


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Dieser Meldung sind folgende Medien zugeordnet:

Bescheidübergabe Lebenshilfe
http://www.presse-service.de/medienarchiv.cfm?medien_id=169854

Lebenshilfe Planung Nettetal Görresstr.
http://www.presse-service.de/medienarchiv.cfm?medien_id=169856



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Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat

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