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Rauchmelder sind Lebensretter! - Rauchmelderpflicht - Ende der Übergangsfrist am 31.12.2016



   Herdecke (ots)


   Rauchmelder sind Lebensretter. Ab dem 1.1.2017 sind
Rauchwarnmelder in allen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen Pflicht.
Hierauf weist die Feuerwehr Herdecke ausdrücklich hin.

   Nach dem § 49 Abs. 7 der Bauordnung NRW müssen Schlafzimmer,
Kinderzimmer sowie Flure innerhalb von Wohnungen) jeweils einen
Rauchwarnmelder haben. Dies gilt seit 2013 für Neubauten und ab dem
neuen Jahr für alle Bestandsbauten in NRW. Dabei wird nicht zwischen
vermieteten und selbstgenutzten Häusern und Wohnungen unterschieden.

   Die Feuerwehr empfiehlt zudem, jeden Raum außer der Küche mit
einem Rauchwarnmelder auszustatten. Auch Flure und der Treppenraum in
einem Mehrfamilienhaus sowie der Keller mit vielen Waschmaschinen
sollten überwacht sein. Dies ist aber keine gesetzliche Pflicht. Die
Rauchwarnmelder in Einfamilienhäuser oder Maisonettwohnungen über
mehrere Etagen sollten zudem mit Funkmodulen vernetzt werden, um bei
einem Brand im unteren Geschoss auch Menschen in den oberen
Stockwerken zu warnen

   "Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es
geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden", betont
Christian Arndt von der Abteilung vorbeugender Brandschutz der
Feuerwehr Herdecke. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit
Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste
Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt
Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den
nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und
die Feuerwehr zu alarmieren. Zudem wird die Feuerwehr bedingt durch
Rauchmelder auch frühzeitiger zu Schadensereignissen alarmiert und
der Schaden gegebenenfalls minimiert.

   Wichtig bei der Auswahl des Melders sind laut Feuerwehr das
Prüfzeichen Q des VdS. Der Rauchmelder muss so eingebaut werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt wird. "Rauch geht immer nach oben.
Daher gehören die Melder an die Decke und nicht an die Wand, so
Christian Arndt. Diese Fehlinstallation hat der Feuerwehrmann leider
sehr häufig gesehen.

   Rauchmelder sollten mindestens einmal pro Monat mit der Prüftaste
geprüft werden. Generell sind alle Rauchwarnmelder spätestens 10
Jahre nach Inbetriebnahme auszutauschen, da nach dieser Zeit eine
einwandfreie Funktion nicht mehr sichergestellt ist.

   Anrufer, die die Feuerwehr wegen einem piependen Rauchmelder
benachrichtigen, müssen keine Angst vor einer Kostenübernahme haben.
"Uns ist lieber, wir werden einmal unnötig alarmiert, als nicht mehr
helfen zu können", so die Feuerwehr.  Im Jahr 2015 war dies auch nur
zweimal der Fall. Brandeinsätze sind generell nicht kostenpflichtig.
Selbst wenn es sich um einen blinden Alarm handelt, wird niemandem
ein Vorwurf gemacht.

   Zu unterscheiden vom Alarmsignal eines Rauchwarnmelders ist das
Batteriesignal. Dies unterscheidet sich jedoch deutlich von einem
Alarmsignal. Vor kurzem wurde die Feuerwehr zu einer Einsatzstelle
alarmiert, wo der Melder lediglich eine Batteriewarnung abgab.




   Wer noch keinen Rauchmelder hat, sollte sich kurzfristig mit
seinem Vermieter in Verbindung setzen und ihn auf seine gesetzliche
Pflicht hinweisen. Als Eigentümer muss man noch vor der Jahreswende
den Weg in das nächste Fachgeschäft suchen, so die Feuerwehr.

   Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Feuerwehr Herdecke
unter http://www.feuerwehr-herdecke.de/notfallinfo.


 Feuerwehr Herdecke

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