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Deutlich mehr Anträge für den kleinen Waffenschein im Jahr 2016- aber mit absteigender Tendenz



   Mönchengladbach (ots) 

Im Jahr 2016 sind die Anträge für den
kleinen Waffenschein bundesweit erheblich in die Höhe gestiegen.
Dieser Trend ist auch in Mönchengladbach zu verzeichnen. Im Vergleich
zum Jahr 2015, in welchem 92 Anträge bei der Polizeibehörde
Mönchengladbach eingingen, sind im Jahr 2016 insgesamt 718 Anträge
gestellt worden. Auffallend dabei ist, dass bereits im Januar und
Februar 392 Anträge eingingen und die restlichen 326 sich mit
abfallenden Zahlen auf das restliche Jahr verteilten.

   Hierzu folgende Übersicht: Januar 2016: 149, Februar 2016: 243,
März 2016: 46, April 2016: 66, Mai 2016: 27, Juni 2016: 35, Juli
2016: 19, August 2016: 45, September 2016: 30, Oktober 2016: 25,
November 2016: 26, Dezember 2016: 6




   Die Antragsteller benannten teilweise als Anlass die
Sicherheitslage und das dadurch verursachte Gefühl der Unsicherheit.
Auch erschienen auffallend viele Paare, um den kleinen Waffenschein
für sich und den Partner zu beantragen. Der kleine Waffenschein
erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen mit
PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit. Er gilt nur in
Verbindung mit einem Personalausweis oder einem Pass. Die Polizei
Mönchengladbach gibt zu bedenken, dass das Mitführen solcher Waffen
auch große Nachteile haben kann. Diese Waffen sehen oft wie scharfe
Waffen aus und können lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Ein
großes Problem ist auch, dass ein Gegenüber eine Gaspistole oft nicht
von einer scharfen Waffe unterscheiden kann und dieser Umstand
unkontrolliertes Handeln auslösen könnte. Ungeübte Träger können sich
in extremen Stresssituationen selbst gefährden oder Unbeteiligte
verletzen. Auch ist das Mitführen dieser Waffen bei öffentlichen
Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino,
Fußballspiele, Jahrmärkte etc.) generell verboten. Wer für mögliche
Notsituationen gewappnet sein will, kann auch auf erlaubnisfreie
Mittel, wie zugelassenes Verteidigungsspray (Tränengas) oder einen
Schrillalarm, mit welchem man weiträumig auf sich aufmerksam machen
und Angreifer ohrenbetäubend in die Flucht schlagen kann,
zurückgreifen. Auch sollte sich niemand scheuen, in unsicheren
Situationen die Polizei über Notruf zu verständigen oder Passanten um
Mithilfe zu bitten. Für Beratungen, wie man sich in möglichen
Gefahrensituationen schützen kann, steht unser Kommissariat
Kriminalprävention, erreichbar unter der Rufnummer 02161/ 292828 oder
per Mail an DKKV.Moenchengladbach@polizei.nrw.de, zur Verfügung.




Polizei Mönchengladbach

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