Förderschule erhalten – Wahlmöglichkeiten für Familien sichern (27.08.2017)
Kreis
Heinsberg. Am 12.07.2017 hat der Landtag auf Initiative von CDU
und FDP den Antrag „Förderschulen vor der Schließung retten – Wahlmöglichkeiten
für Familien sichern“ u. a. mit folgender Beschlussfassung mehrheitlich
angenommen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zeitnah die Verordnung
über die Mindestgrößen zeitlich befristet auszusetzen, um den Schulträgern die
Möglichkeit zum Erhalt bereits von Auflösungsbeschlüssen betroffener
Förderschulen zu eröffnen.
„Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass eine
echte Wahlmöglichkeit zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen
nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist. Bewährte Strukturen bei den
Förderschulen sollten daher unbedingt erhalten bleiben. Gerade für die Eltern,
die über das Schließungsjahr hinaus ihr Kind lieber an der Förderschule sehen,
es aber wegen der bisher schlechten Zukunftsperspektive nicht angemeldet haben,
ist Planungssicherheit erforderlich. Wir möchten die Durchlässigkeit erhalten,
so dass auch in Zukunft die Kinder von den Regelschulen auf eine wohnortnahe
Förderschule wechseln können und dies natürlich auch anders herum weiterhin
möglich ist“, betont Stefan Lenzen MdL die FDP-Position.
Daher beantragt die FDP-Fraktion einige Ergänzungen mitaufzunehmen.
„Die
Verwaltung soll über mögliche Personalentscheidungen im Rahmen des
Schließungsprozesses berichten und die erforderlichen Schritte einleiten, so dass
vorhandenes Personal über das Schuljahr 2019/20 hinaus zur Verfügung steht“,
ergänzt Ingrid Heim, schulpolitische Sprecherin der FDP-Kreistagsfraktion.
Darüber
hinaus werden neue Anmeldeprognosen für die kommenden Jahre unter
Berücksichtigung des Erhalts der Förderschule erstellt sowie die Schülerströme
aus den anderen Kommunen mit einbezogen. Dies gilt es bei der Fortschreibung
der kreisweiten Schulentwicklungsplanung mit zu berücksichtigen“, erläutert
Stefan Lenzen MdL und FDP-Kreisfraktionsvorsitzender den Änderungsantrag.
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