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Mann täuscht zum zweiten Mal Straftat vor - Haftbefehl bestand bereits




   Duisburg (ots)

Ein Duisburger (30) täuschte am Dienstagmorgen 
(19. Dezember) um 7.00 Uhr auf der Wache der Bundespolizei in 
Duisburg den Diebstahl seiner Geldbörse vor. Dies tat er allerdings 
nicht zum ersten Mal, weshalb gegen ihn ein aktueller Haftbefehl 
bestand.

   Das Vortäuschen einer Straftat ist kein Kavaliersdelikt und dafür 
wurde durch die Staatsanwaltschaft Kleve eine Geldstrafe von 2178,50 
Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen verhängt.

   Dies stellten die Beamten der Bundespolizei fest, als der 
30-Jährige auf die Wache kam um seine Geldbörse als gestohlen zu 
melden. Er hatte sich eine komplette Geschichte zu diesem Diebstahl 
zurechtgelegt. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde die 
Ausschreibung bekannt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den 
Haftbefehl. Er gab an, die Geldstrafe nicht erbringen zu können und 
in Haft gehen zu müssen. Daraufhin wurde der 30 Jährige durchsucht. 
Bei der Durchsuchung wurden seine als gestohlen gemeldete Geldbörse 
sowie ein Tütchen mit Amphetaminen aufgefunden.





   Dazu leitete die Bundespolizei erneut ein Verfahren wegen des 
Vortäuschens einer Straftat ein. Ferner kam das Ermittlungsverfahren 
aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln hinzu. Der Mann wurde an 
die nächste Justizvollzugsanstalt übergeben.

   Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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