Ermittlungsverfahren wegen Totschlags
Im Verlaufe der Ermittlungen entstand der dringende Tatverdacht gegen die 50-jährige Lebensgefährtin des Verstorbenen, diesen mit einem Messer tödlich im Halsbereich verletzt zu haben. Die ebenfalls in der Wohnung lebende 30-jährige Tochter der Lebensgefährtin des Verstorbenen steht nach den bisherigen Ermittlungen im Verdacht, durch ihre Anwesenheit bei der Tat der Mutter Beihilfe geleistet zu haben. Beide Frauen wurden am Dienstag vorläufig festgenommen und am Mittwoch dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen die 50-jährige Haftbefehl wegen Totschlags und ihre Tochter wegen Beihilfe zum Totschlag erließ. Beide Frauen wurden im Anschluss in Justizvollzugsanstalten verbracht. Gegenstand der weiteren Ermittlungen auch unter Mitwirkung der Rechtsmedizin ist die Klärung der genauen Tatumstände und des Tatablaufs.
Die 30-jährige war seit Oktober 2017 in das VISIER-Programm aufgenommen und Trägerin einer Fußfessel. Für die Stadt Zweibrücken besteht ein Betretungsverbot, das sie nach bisherigen Erkenntnissen eingehalten hat.
Die 30-jährige war seit Oktober 2017 in das VISIER-Programm aufgenommen und Trägerin einer Fußfessel. Für die Stadt Zweibrücken besteht ein Betretungsverbot, das sie nach bisherigen Erkenntnissen eingehalten hat.
Oberstaatsanwältin
Hintergrundinformation:
VISIER (Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern) ist ein Informationsaustauschsystem zwischen Justiz, Polizei und Maßregelvollzug zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (sogenannte Fußfessel) wird auf gerichtliche Anordnung zur Überwachung von Betretungsverboten eingesetzt.
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